Geahndet

150 000 Euro Bußgeld wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur versteht bei unerlaubter Telefonwerbung keinen Spaß mehr und verhängt Bußgelder - so auch in einem aktuellen Fall. Das Unternehmen wollte telefonisch Tiernahrung verkaufen.
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Bußgeld wegen Telefonwerbung Bußgeld wegen Telefonwerbung
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Die Regelungen des Gesetzgebers sind klar: Verbraucher müssen in Werbeanrufe zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Hat der Angrufene dem nicht zugestimmt, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf.

Viele Verbraucher haben aber immer noch das Gefühl, dass derartige Vorgaben ein zahnloser Tiger sind, so lange sie nicht wirkungsvoll geahndet werden. Die Bundesnetzagentur teilt heute mit, dass einem fränkischen Unternehmen wegen aggressiver Telefonwerbung nun ein Bußgeld aufgebrummt wurde.

Telefonwerbung artete regelrecht in Telefonterror aus

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Grundsätzlich können sich Telefonkunden, die durch Telefonwerbung belästigt werden, bei der BNetzA darüber beschweren. Die Behörde geht der Sache dann nach.

Im vorliegenden Fall berichtet die BNetzA darüber, dass sich Verbraucher "im Zuge der Ermittlungen" mit "gut dargelegten Beschwerden" an die Behörde gewandt hätten. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur hätten dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Interessanterweise wirkte sich offenbar die Art und Weise der Gesprächsführung "bußgelderhöhend" aus.

Zu dem Bußgeld in Höhe von 150 000 Euro verdonnert wurde die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg. Der Shop für Tiernahrung unter der Marke "Dinner for Dogs" hat offenbar mit stark einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung geworben. Offenbar wurden Verbraucher telefonisch zur Bestellung von Hundefutter aufgefordert, obwohl sie gar keine Haustiere halten. Andere Verbraucher, die sich beschwert hatten, trugen vor, die Anrufe hätten in einen regelrechten Telefonterror geendet. Das gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Bußgeld ist nach Angaben der BNetzA allerdings noch nicht rechtskräftig, weil das Unternehmen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat.

2016 hat die BNetzA nach eigener Aussage bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500 000 Euro aufgrund unerlaubter Telefonwerbung verhängt. "Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen", äußerte sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, heute. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."

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