Klage über Telekom-VDSL-Ausbau wird schon im Februar verhandelt
Klage vor dem VG Köln: Der Termin steht fest
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Eigentlich war der Beschluss der Bundesnetzagentur zum Vectoring-Einsatz der Telekom im Nahbereich der Vermittlungsstellen klar:
Die Telekom darf unter Auflagen VDSL Vectoring in einem Gebiet mit etwa 6 Millionen Haushalten ausbauen, die Wettbewerber müssen ihre möglicherweise
vorhandene VDSL-Technik abbauen und Leistungen bei der Telekom einkaufen, wollen sie ihre Kunden weiterhin versorgen. Das und die
aus ihrer Sicht unnötige Investition in Kupfer- statt in Glasfaserleitungen hat mehrere Alternativanbieter dazu bewogen, gegen den Beschluss zu klagen.
Überraschend schnell hat das zuständige Gericht, das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln), nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren angesetzt.
Ursprünglich war man in der Branche davon ausgegangen, dass ein Termin vor Sommer 2017 unwahrscheinlich ist. Die klagenden Unternehmen hatten sich deswegen auch schon Möglichkeiten überlegt, wie man verhindern kann, dass die Telekom trotz der offenen Klage mit dem Ausbau beginnt. Nun hat das VG Köln den Termin für die mündliche Verhandlung für den 10. Februar angesetzt.
Wettbewerber begrüßen zeitnahem Verhandlungstermin
Klage vor dem VG Köln: Der Termin steht fest
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Beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) ist man glücklich über diesen schnellen Termin. Der Breko vertritt
eine große Zahl alternativer Anbieter, die selbst Leitungen verlegen. Dabei kommt neben Glasfaserleitungen bis zum Kunden auch
VDSL zum Einsatz. "Wir begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Köln so schnell einen Termin für die Hauptverhandlung gefunden hat.
Das Gericht möchte offenbar schnell zu einer Entscheidung kommen - und damit Rechtssicherheit schaffen, da das Thema hohe Relevanz für den Telekommunikationsmarkt und Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hat", heißt es in einem kurzen schriftlichen Statement des Verbandes an unsere Redaktion. Der Breko betont, dass
die klagenden Mitgliedsunternehmen gut vorbereitet seien. Ob es bei diesem einen Termin in dem Verfahren, das sich offiziell gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet (die Telekom
ist nur beigeladen), oder ob weitere Termine bis zu einem Urteil anberaumt werden, ist unklar.