Themenspezial: Verbraucher & Service Verfahren

Vodafone vor Gericht: Verbraucherzentrale klagt gegen LTE-Internet-Tarife

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen die LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone eingereicht. Dabei wünschen sich die Verbraucherschützer eine Entscheidung ganz im Sinne aller LTE nutzenden Verbraucher.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Klage gegen LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone eingereicht Klage gegen LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone eingereicht
Screenshot: teltarif.de
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 1. März gegen die LTE-Internet-Tarife von Vodafone Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Schon seit Längerem hat sich dieser Schritt abgezeichnet. So hat die Verbraucherzentrale bereits im Januar angedeutet, dass sie gegen die LTE-Werbung von Vodafone gerichtlich vorgehen will und im Dezember des vergangenen Jahres ist Vodafone mit seinen LTE-Zuhause-Tarifen erstmalig ins Visier der Verbraucherschützer geraten.

Die Verbraucherzentrale wirft dem Mobilfunk-Anbieter vor, dass Vodafone seine LTE-Zuhause-Tarife als vollwertigen Ersatz zum Festnetz-Anschluss angeboten habe. Allerdings entspräche dies nicht der Tatsache, da die Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Verbrauch des enthaltenen Datenvolumens gedrosselt werde. Demnach kann sich der Kunde zusätzliches Surfvolumen nur gegen einen weiteren hohen Aufpreis hinzu buchen. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen übt an diesem Vorgehen Kritik: "Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht."

Inzwischen hat Vodafone ein Statement zu der Klage abgegeben, mehr dazu erfahren Sie in einer weiteren Meldung.

Höhe der gedrosselten Geschwindigkeit im Downstream viel zu gering

Klage gegen LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone eingereicht Klage gegen LTE-Zuhause-Tarife von Vodafone eingereicht
Screenshot: teltarif.de
Außerdem stört sich die Verbraucherzentrale an der Höhe der gedrosselten Geschwindigkeit im Downstream, die in ihren Augen mit 384 kBit/s von Vodafone viel zur niedrig angesetzt ist. So äußert sich Henschler dazu: "Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck. Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht."

Der Verbrauchzentrale Sachsen zufolge rühmen sich die Anbieter von LTE-Internet-Anschlüssen damit, Orte an denen ein kabelgebundener Breitband-Anschluss (weiße Flecken) nicht möglich ist, mit einem schnellen Internet-Zugang per LTE versorgen zu können. Die Verbraucherschützer hoffen nun darauf, dass die Richter des Landgericht Düsseldorf ein schnelles Verfahren vollziehen. Die Entscheidung sollte den Wünschen der Verbraucherzentrale nach "im Sinne aller LTE nutzenden Verbraucher stehen".

Die Deutsche Telekom musste auch schon eine Unterlassungserklärung in gleicher Sache abgeben. Dabei hatten die Verbrauchschützer ein kritisches Auge auf den LTE-Tarif Call & Surf via Funk geworfen. Den kompletten Hintergrundbericht mit Stellungnahme und Reaktion der Telekom erhalten Sie hier.

Diese LTE-Zuhause-Tarife vermarktet Vodafone derzeit

Vodafone hat derzeit drei Tarife der LTE-Zuhause-Reihe im Sortiment: LTE Zuhause S, M und L. Dabei steht im kleinsten Tarif eine LTE-Geschwindigkeit von bis zu 7,2 MBit/s im Downstream bei einem ungedrosssltem Datenvolumen von 10 GB bereit. Mit bis zu 21,6 MBit/s im Downstream kann mit dem LTE Zuhause M bei einem Surfvolumen von 15 GB pro Monat im Internet gesurft werden. Das höchste ungedrosselte Datenvolumen erhält der Kunde bei Buchung von LTE Zuhause L mit 30 GB pro Monat bei einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 MBit/s im Downstream per LTE.

Alle Details zu den Vodafone-Tarifen der LTE-Zuhause-Reihe erhalten Sie auf dieser Anbieter-Seite. Vodafone hat bereits ein Statement zu der eingereichten Klage der VZ eingereicht - hier geht es zum Artikel.

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