Verbraucherzentrale

Telefonwerbung: Diese Maschen gibt es weiterhin

Ist das Gesetz zu unerlaubten Werbeanrufen ein zahnloser Tiger? Eine Erhebung von Verbraucherschützern erweckt immerhin den Eindruck. Statt Gewinnspielen werden nun Energieverträge, Testlieferungen, vermeintliche Einträge in Datenzentralregister und Versicherungen untergeschoben.
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Telefonwerbung: Diese Maschen gibt es weiterhin Telefonwerbung: Diese Maschen gibt es weiterhin
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Eigentlich hätte das im Herbst 2013 in Kraft getretene Gesetzespaket die Werbeanrufe und die Abzocke eindämmen sollen. Doch nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen gibt es weiterhin Belästigungen, Über­rumpelungs­taktiken und Ge­setzes­ver­stöße am Telefon. Geändert haben sich lediglich die Produkte und Services, mit denen die Verbraucher abkassiert werden sollen.

Schon seit einiger Zeit führt die Verbraucherzentrale Sachsen unter Umfrage unerlaubte Werbeanrufe [Link entfernt] eine Erhebung unter betroffenen Nutzern durch, die Aufschluss über weiterhin vorkommende Betrugsmaschen geben soll. Dazu haben die Verbraucherschützer nun eine erste Zwischenbilanz veröffentlicht, die recht aufschlussreich ist.

Schlimmste Masche: Untergeschobener Energievertrag

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Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Das Gesetzespaket zielte seinerzeit darauf ab, insbesondere den Betrug mit unseriösen Gewinnspielverträgen einzudämmen - diese müssen nach dem Anruf mittlerweile per Post oder Fax bestätigt werden, um überhaupt gültig zu sein. Für andere Vertragsarten gilt dieser Passus aber nicht. Seit der Verschärfung können Verstöße immerhin mit Bußgeldern bis 300 000 Euro geahndet werden

Der größte Teil an Werbeanrufen, bei denen dem Verbraucher ein Vertrag untergeschoben werden soll, kommen laut der Verbraucherzentrale mittlerweile von Energieversorgern. "Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen", beschreibt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen die Masche. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen würden die Betroffenen bemerken, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handelt. "Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben. Es gibt immer wieder Menschen, die auf diese Masche hereinfallen und die Unterlagen des neuen Energieversorgers unterzeichnen", äußert Siegert.

Testlieferungen, Datenzentralregister und Versicherungen

Ein weiteres Problem seien so genannte "Testlieferungen", die sich im Anschluss als langfristiges Abonnement entpuppen. Eine üble Masche, die ebenfalls oft vorkommt, seien Dienstleistungen von "Datenzentralregistern". Der Anbieter gibt dabei vor, dass der Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen geschützt wird. Doch dann folgt eine Rechnung im dreistelligen Bereich, für die meist nie eine Dienstleistung erbracht wird.

Belästigungen gehen nach wie vor von der Versicherungsbranche aus. Das Problem dabei ist, dass hier am Telefon wirksame Verträge geschlossen werden können, wenn der Verbraucher nicht anschließend von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

Cold Calls sind Werbeanrufe, denen der Verbraucher nicht zugestimmt hat. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, bei unerlaubten Telefonanrufen unverzüglich aufzulegen und gegebenenfalls die örtliche Verbraucherzentrale einzuschalten. Wenn die Datenerhebung der Verbraucherzentrale abgeschlossen ist, behalten es sich die Verbraucherschützer vor, mit den gesammelten Beschwerden gegebenenfalls Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen zu fordern.

Auf unserer Ratgeberseite zu Telefon und Online-Betrug erhalten Sie Informationen zu weiteren Betrugsmaschen.

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