Themenspecial Telefonieren zuhause Bug

01075 rechnet Verbindungen nach einem Jahr noch einmal ab

Anbieter: Doppelberechnung bei 184 Kunden aus November 2011
Von Thorsten Neuhetzki

Abrechnungsfehler bei der 01075 Abrechnungsfehler bei der 01075
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
In den vergangenen Wochen erreichten die teltarif.de-Redaktion vereinzelte E-Mails von Lesern, die sich über eine Rechnungs­position auf ihrer Telekom-Rechnung wunderten. Ihnen wurden Telefonate über die Netz­kennziffer 01075 in Rechnung gestellt, dabei gaben sie an, diese Vorwahl spätestens seit einer unerwarteten Tarifumstellung im vergangenen Frühjahr nicht mehr zu nutzen. Dennoch tauchten Gespräche zu ihnen bekannten Nummern auf. Nach einigen Recherchen klärten sich die Leserfälle mit einer Überraschung auf: Die Gespräche wurden geführt - ein Jahr vor der Rechnungs­legung. Und: Sie waren bereits einmal in Rechnung gestellt worden - ein Jahr zuvor.

Nach teltarif.de-Informationen müssen Call-by-Call-Gespräche spätestens 15 Wochen bzw. 105 Tage nach dem Telefonat über die Deutsche Telekom abgerechnet werden. Danach ist, so versichern uns Anbieter, eine Einlieferung der Abrechnungsdaten bei der Telekom nicht mehr möglich. Dennoch funktionierte dieses bei der 01075 - möglicherweise, weil die Jahreszahl nicht übermittelt wird.

Nach 01075-Angaben 184 Kunden betroffen

Abrechnungsfehler bei der 01075 Abrechnungsfehler bei der 01075
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Wir fragten bei der 01075 Festnetz GmbH in Wiesbaden, dem Betreiber der 01075, nach, wie es zu dem Problem kommen konnte und welches Ausmaß der Fehler hat. Nach Angaben der 01075 sind insgesamt 184 Telefonteilnehmer betroffen, die Call by Call genutzt haben. Internet-by-Call-Nutzer seien nicht betroffen. Das Problem an sich sei auch schon vor der Anfrage unserer Redaktion durch ein "internes Qualitäts­management und Kunden­anfragen" bekannt geworden, wie uns Geschäftsführer Florian Tauber mitteilte.

Auf die Frage, wie es zu diesem Problem kommen konnte, teilte uns Tauber mit, der Fehler sei bei einem externen Dienstleister aufgetreten. "Im Zuge der jährlichen Zertifizierung nach §45g TKG wird die Entgeltberechnung anhand von Livedaten durch einen Gutachter geprüft und dafür eine nicht unerhebliche Anzahl an Datensätzen maschinell ausgewertet. Leider kam es hierbei durch einen menschlichen Fehler zu Unregel­mäßigkeiten, so dass eine der zahlreichen Verarbeitungs­dateien in einen falschen Kreislauf eingespielt wurde. Dadurch, dass dieser Fehler extern entstanden ist, haben auch nicht unsere Qualitäts­konzepte gegriffen und das Vier-Augen-Prinzip konnte nicht greifen", so Tauber in einer schriftlichen Äußerung.

Bei dem Fehler geht es nach Angaben der 01075 lediglich um Abrechnungsdaten aus dem November vergangenen Jahres. Dass dieses Problem abermals auftritt, will die 01075 ausschließen können. "Alle Abrechnungsdaten werden [...] manuell stichprobenartig überprüft und nachgerechnet. Dadurch können Abrechnungs­fehler noch vor Übertragung an die Telekom Deutschland registriert werden. Wir werden aufgrund des aktuellen Falles nunmehr überprüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt die bereits sehr weitreichenden Überprüfungen zu erweitern." Dennoch ist es verwunderlich, dass die Daten ansich überhaupt noch existieren, da diese eigentlich spätestens 80 Tage nach Rechnungslegung gelöscht werden müssten, wenn es von den Kunden keinen Widerspruch gegen die Rechnung gibt.

Automatische Erstattung soll erfolgen

Betroffene Kunden sollen automatisch eine Erstattung über die Rechnung der Telekom erhalten, wie Tauber weiter mitteilte. "Es wurde bereits eine Gutschriftsdatei für alle betroffenen Kunden an die Telekom Deutschland erstellt, sodass automatische Gutschriften erteilt werden können", hieß es. "Zusätzlich erhalten Kunden auf Wunsch eine Banküberweisung, einen Verrechnungs­scheck oder Briefmarken. Dies wird individuell mit den Kunden, die sich beim Kundenservice melden, vereinbart. In Eskalationsfällen ist unser Kundenservice auch angehalten, kleine Wiedergutmachungen versenden zu lassen." Auch werde der Mahnprozess bis Mitte Februar ausgesetzt, "sodass hier weitere unnötige Kosten und Unan­nehmlichkeiten vermieden werden".

Kunden, die von diesem Problem betroffen sind, haben also entweder die Möglichkeit, auf die kommende Gutschrift zu vertrauen oder sich beim Kundenservice der 01075 zu melden. In jedem Fall lohnt es sich - wie dieses Beispiel zeigt - immer, die eigene Telefonrechnung kritisch zu prüfen. Nur so können derartige Abrechnungsfehler auf der eigenen Rechnung auffallen.

Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie in einer weiteren Meldung.

Mehr zum Thema Abrechnungsfehler