Erfolg

Urteile gegen Internet-Portale mit Kostenfallen

Direkter Nutzen für Geschädigte begrenzt
Von Ralf Trautmann

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv [Link entfernt] ) hat im Kampf gegen versteckte Kostenfallen bei Internet-Angeboten wiederholt einen Erfolg errungen, diesmal gegen die Angebote des selbsternannten Namens- und Ahnenforschung-Portals genealogie.de sowie gegen das Download-Portal alphaload.de.

Im Falle von genealogie.de war das Landgerichts Frankfurt laut vzbv der Auffassung, dass "die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt", da sie nicht eindeutig genug seien (Az.: 2/03 O 856/06). Die Startseite wies die entstehenden Kosten lediglich in einer Fußnote im Kleingedruckten auf, wobei diese selbst hier nur unter eine Vielzahl von "belanglosen Informationen" zu finden waren. Bei alphaload.de indes wurde dem Kunden ein Zwei-Wochen-Test-Abo angeboten, das automatisch in einen Vertrag überging, wenn der Nutzer nicht kündigte. Diese Information fand sich allerdings lediglich in den AGB. Auch hier seien "die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht" erfüllt, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 175/07).

Für die Verbraucher haben diese Urteile indes nur einen begrenzten Wert. Zum einen sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. genealogie.de ist in Berufung gegangen, wie die Verbraucherzentrale gegenüber teltarif mitteilte. Zum anderen sei der Betreiber hinter dem Angebot gewechselt. Somit laufe die Entscheidung weitestgehend ins Leere. Bei alphaload.de dagegen wurde das Urteil erst gestern gefällt, so dass auch dieser Anbieter in Berufung gehen kann. Allerdings habe das Portal selbst seine Preis-Darstellung auf der Seite bereits vor einiger Zeit geändert. Ob ein Nutzer, der in ein solche Kostenfalle geraten ist, die entsprechenden Kosten begleichen muss, sei zudem unabhängig von diesen Urteilen. Sie könnten lediglich in einem möglichen Verfahren als Indiz fungieren.

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