Telefonwerbung

BNetzA verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Regulierungsbehörde verlangt in zwei Verfahren knapp 200 000 Euro
Von dpa / Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur hat erneut saftige Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. In zwei Verfahren wurden die betroffenen Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 194 000 Euro aufgefordert, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn heute mit. Zuvor waren bei der Behörde mehrere Beschwerden von Verbrauchern über unerwünschte Werbung aus den Bereichen Medien und Versandhandel mit Lebensmitteln eingegangen. Die Unternehmen beriefen sich auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern.

Es habe sich aber um vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung umfassten. Diese Bedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder." Er kündigte an, auch in Zukunft zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten.

Von August 2009 bis April 2010 waren bei der Bundesnetzagentur über 57 000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. In bislang elf abgeschlossenen Verfahren verhängte die Behörde gegen Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von knapp 700 000 Euro.

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