Bundesnetzagentur

50 000 Euro Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung

Erneut geht die Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und verhängt ein Bußgeld von 50 000 Euro gegen ein Unternehmen. Welche dreisten Methoden die Firma angewandt hat und wie Betroffene sich wehren können, lesen Sie in unserer Meldung.
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Bild: Monkey Business - Fotolia.com
Aktuell geht die Bundesnetzagentur verstärkt gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Erst vor wenigen Tagen hatten wir von einer Hausdurchsuchung im Großraum München berichtet. Daran waren 16 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur und ein Aufgebot der örtlichen Polizei beteiligt.

Im heute bekannt gewordenen Fall hat die Bundesnetzagentur, die nicht nur die Hüterin des Wettbewerbs ist, sondern auch die Einhaltung der Verbraucherrechte überwacht, ein Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung in Höhe von 50 000 Euro gegen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verhängt. Der Bußgeldbescheid sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Das betroffene Unternehmen, dessen Name die Staatsbehörde nicht bekannt gibt, kann gegen den Bescheid noch Einspruch einlegen. Über diesen muss dann das Amtsgericht Bonn entscheiden.

Firma hat wiederholt gegen Verbot der Telefonwerbung verstoßen

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Die BNetzA teilt mit, dass das Unternehmen kein "Ersttäter" war, sondern dass es wiederholt gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen habe. Ende November vergangenen Jahres gab es bereits eine Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verschiedener Gesellschaften, in denen Unterlagen und Dokumente über die Werbeanrufe vermutet wurden. Die Firma hatte in den Anrufen für Hausalarmanlagen mit der dazugehörigen Technik und einen Installationsservice dafür geworben.

Besonders perfide verhielt sich das Unternehmen bei der Täuschung der Verbraucher. Als Absenderkennung hatte die Firma nämlich eine Rufnummer verwendet, die gar nicht vergeben war. Die Angerufenen konnten also nicht so einfach den Urheber des Anrufs ermitteln. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet und sich darüber beschwert, dass sie zu Werbezwecken angerufen wurden.

In einigen Fällen auch Anrufe ganz ohne Absendernummer

Die BNetzA konnte dem Unternehmen aufgrund des nach den Durchsuchungen sichergestellten Materials und den Aussagen von Zeugen nachweisen, dass unerlaubt gegenüber Verbrauchern telefonisch geworben und dabei manchmal auch die Rufnummer des Anrufers unterdrückt wurde. Die Bundesnetzagentur konnte ermitteln, dass die Firma die Rufnummern der Verbraucher aus öffentlichen Telefonverzeichnissen nahm und über keine Einwilligungserklärungen für Werbeanrufe verfügte.

"Allein im letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur insgesamt über 500 000 Euro Bußgelder festgesetzt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und Call-Center, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet dem Ansehen einer ganzen Branche", erläuterte Homann weiter.

Alle von Telefonwerbung betroffenen Verbraucher bittet die BNetzA darum, auf der entsprechenden Seite [Link entfernt] eine Beschwerde einzureichen, damit die Behörde dem Fall nachgehen kann. Dabei sollten Datum und Grund des Anrufs, Name und Rufnummer des Anrufers sowie der Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, übermittelt werden.

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