IP-Kamera

Ratgeber: Bilder von der IP-Kamera per UMTS übertragen

Ferienhaus, Bienenstock oder Angelteich aus der Ferne im Blick behalten
Von Günther Ohland / Björn Brodersen

Damit die per IP-Kamera aufgenommenen Bilder über das Mobilfunknetz übertragen werden können, benötigt der Nutzer noch einen UMTS-Router, wie etwa den Huawei E970, den T-Mobile als web'n'walk-Box IV vertreibt. IP-Kamera und UMTS-Router werden per Netzwerkkabel verbunden.

Per PC und Internet-Browser muss die am UMTS-Router angeschlossene IP-Kamera vom Nutzer noch konfiguriert werden. Das Verfahren ist von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich, stellt jedoch in der Regel unter Zuhilfenahme des Handbuchs auch für Laien keine besonders schwierige Hürde dar. Ist die Netzwerk-Konfiguration geschafft, sollten man im Browser oder mit der vom Kamera-Hersteller gelieferten Software ein Bild und gegebenenfalls den Ton der Kamera sehen bzw. hören.

Wie mit einem privaten DSL-Anschluss üblich, verfügt der Nutzer auch bei UMTS über dynamische IP-Adressen, d.h. die Adressen wechseln in der Regel täglich. Wenn von fern auf die Kamera zugegriffen werden soll, muss die jeweils aktuelle IP-Adresse bekannt sein. Um diese Hürde zu meistern, hilft der Dienst DynDNS. Dieser verwaltet eine Tabelle, welche die aktuelle IP-Adresse einem in bestimmten Grenzen wählbaren festen Alias-Namen zuordnet. Der UMTS-Router meldet sich in regelmäßigen Zeitabständen bei DynDNS und teilt seine tatsächliche IP-Adresse mit. Möchte man auf die Kamera - über den UMTS-Router - zugreifen, wählt man immer den Alias-Namen, beispielsweise "http://meineteichkamera.dyndns.org". Die Übersetzung übernimmt der kostenlose Dienst.

Zum Abschluss sind die Kamera-Einstellungen vorzunehmen. Dafür sind folgende Fragen wichtig: Von wann bis wann soll aufgezeichnet werden? Wie soll eine Alarmierung erfolgen? Wenn per E-Mail alarmiert werden soll, an welche Adresse? Wird eine Bewegungserkennung aktiviert? Wie sensibel soll sie reagieren? Hier helfen nur Geduld und Ausprobieren.

Wichtiger Hinweis: Den Datenschutz beachten

Wer sein Grundstück oder wertvolle Gegenstände per Videokamera überwachen möchte, sollte die bestehenden Datenschutzgesetze beachten. So darf man zwar als Privatmann sein eigenes Grundstück überwachen, jedoch nicht den angrenzenden öffentlichen Raum, wie etwa Straße und Bürgersteig oder einen Wanderweg.

Auf der folgenden Seite geben wir Hinweise zum benötigten Datenvolumen und Tipps für die Auswahl eines geeigneten Datentarifs.

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