Zerredet

Editorial: Verbrannte Erde

Springer, Burda und das Leistungs­schutz­recht: Das Copyright wird zum Minenfeld, die Diskussion darum unmöglich. Sieger ist am Ende möglicher­weise die EU, die neue Steuern kassieren kann.
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Springer, Burda und das Leistungsschutzrecht Diskussion um das Leistungs­schutzrecht
Screenshot: teltarif.de via google.de
Selten klang eine Presse­mitteilung eines Verlagshauses so absurd: "Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten." Dr. Mathias Döpfner, Vorstands­vorsitzender der Axel Springer SE, kommentierte damit den Umstand, dass man nun wisse, wie groß der Schaden für das eigene Angebot sei, wenn Google keine Vorschautexte mehr zeigt. Dabei hätte sich Springer das teure Großexperiment wirklich sparen können. Es ist doch klar, dass sich die Suchmaschinenpositionierung verschlechtert, wenn man die eigenen Einträge in der Suchmaschine verstümmelt.

Springers und Burdas nun zurückgenommene Selbstkasteiung ist der bisher letzte Schritt in einer immer absurderen Diskussion um kurze Textausschnitte ("Snippets"), Suchmaschinen (was in Deutschland so gut wie synonym mit "Google" ist), das Copyright und dessen letzte Ergänzung, das ominöse Leistungs­schutzrecht. Weil jeder der Beteiligten egoistisch argumentiert, die Fronten sich zunehmend verhärten, und die selbst betroffene Presse sich so gut wie gar nicht um Aufklärung bemüht, wird die Diskussion mit immer mehr Halb- und Unwahrheiten angereichert.

Worum geht es überhaupt?

Springer, Burda und das Leistungsschutzrecht Diskussion um das Leistungs­schutzrecht
Screenshot: teltarif.de via google.de
Fakt ist: Jeder Autor eines Inhalts und jeder Verleger, der Inhalte bündelt, hat ein Interesse daran, dass diese Inhalte in den Suchmaschinen möglichst gut dargestellt werden. Und dazu gehört auch ein Snippet. Einen Textvorschlag für das Snippet tragen auch die Medien von Springer und Burda seit Jahr und Tag im Meta-Tag "Description" in ihre Seiten ein. Warum also, bitteschön, soll Google überhaupt für die Verwendung dieses Snippets bezahlen, wenn die Verlage es doch freiwillig liefern? Das wäre genauso absurd, wie wenn ein Zeitschriftenkiosk für die Präsentation der Zeitungen und Zeitschriften bezahlen müsste.

Nun ist aber Google mehr als ein Kiosk. Zum einen "zerfleddert" Google die Presseerzeugnisse, indem sie nicht komplette Zeitungen und Zeitschriften präsentieren, sondern Einzelartikel. Und zum anderen präsentieren sie ganz vorne, noch vor den Titeln und Snippets der Suchtreffer, kommerzielle Werbung. Das wäre also so, wie wenn der Zeitschriften­händler einem Interessenten, der nach einer Zeitschrift mit iPhone-Testberichten fragt, als erstes einen Werbeflyer des lokalen Mobilfunk­händlers reicht, weil er (der Zeitschriften­händler) damit mehr verdient als mit dem Verkauf der Zeitschrift.

Googles Selbst­darstellung, dass sie Werbung für die Inhalte der Verlage machen und diesen monatlich Millionen User zuführen würden, ist also falsch: Die informations­suchenden User würden die Inhalte der großen Verlage auch ohne Google finden - nur dann direkt über die jeweiligen Homepages oder die Site-internen Suchmasken, nicht über die globale Suchmaschine. Ein Internet ohne Suchmaschinen wäre für die User unbequemer - sie müssten auf der Suche nach bestimmten Informationen möglicherweise hunderte Einzelsites abfragen - dies würde aber zugleich mehr Klicks für die Verlage bedeuten! Diese könnten also mehr Werbung ausliefern. Google macht also keine "Werbung" für die Inhalte der großen Verlage, sondern, im Gegenteil, nutzt deren und andere Inhalte, um selber Werbung zu verkaufen.

Wem gehören die Werbeerlöse?

Das ist der Punkt, an dem die Verlage sagen: "Google verdient Geld mit unseren Inhalten." Denn, nochmals wiederholt: Ohne die Abermilliarden an guten Inhalten, die eine Suchmaschine crawlt, ist eine Suchmaschine wertlos. Google kann nur deswegen so viel Geld mit Werbung verdienen, weil es so viele gute Inhalte indiziert hat.

Würde man Site-Autoren fragen, ob Google Seitentitel und Snippets anzeigen darf, dann würden natürlich über 99 Prozent dem zustimmen. Würde man dieselben Autoren auch noch fragen, ob Google noch vor den Suchergebnissen Werbung anzeigen darf - eine Mehrheit der Autoren würde ablehnen. Denn die Werbung auf Google reduziert die Klicks auf die organischen Suchergebnisse, und schmälert die Wirkung (und damit den Preis) der Werbung auf den Seiten der Autoren. Doch Google hat eine so große Marktmacht erlangt, dass die Frage: "Wollen Sie ein werbefreies Google-Listing?" den Autoren nicht gestellt werden muss.

Das hat nichts mit dem Leistungsschutzrecht zu tun!

Statt Google die Vorschaltung der Werbung zu verbieten - was deren Erlösmodell und damit möglicherweise auch die Suchmaschine selber vernichten würde - kann man auch darüber diskutieren, die Werbeerlöse der Suchmaschine mit den Autoren zu teilen. Egal, ob man in dieser Frage pro Google oder pro der Autorschaft eingestellt ist: Mit einem Leistungs­schutzrecht auf Verlags­erzeugnisse hat das überhaupt nichts zu tun! Warum bitteschön sollten Verlage Tantieme von Google abgreifen können, Einzelautoren mit wunderschönen Einzelseiten (und entsprechend tollen Such­maschinen­positionen) aber nicht? Es geht also in der Google-Diskussion gar nicht um ein Leistungs­schutzrecht für Artikelsammlungen, sondern um das Copyright für Einzelartikel: Hat Google das Recht, den für die Darstellung in Suchergebnissen überlassenen Inhalts­schnippseln kommerzielle Werbung voranzustellen, oder nicht? Und falls ja: Müssen Sie die Werbeeinnahmen teilen?

Doch eine Vergütung von Google an alle Autoren ist mitnichten das, was Burda und Springer wollen. Google-Tantieme würde die eh schon zahlreichen freien Autoren und Blogs im Netz nur noch weiter stärken, und den Traffic-Rückgang auf den großen News-Portalen (www.bild.de: -16 Prozent bei der Zahl der Besucher, -42 Prozent bei der Zahl der geklickten Seiten in den letzten beiden Jahren; www.welt.de: -14 / -39 Prozent im selben Zeitraum) nur weiter beschleunigen. So verwundert wenig, dass die Verlage stattdessen die Lobbyarbeit für ein Leistungs­schutzrecht begonnen haben, das vor allem ihnen Vorteile bringen sollte.

Mittlerweile haben Burda und Springer kapituliert und Google ganz offiziell eine 0-Euro-Lizenz erteilt. Damit geht der Ball zurück an die Politik, die offensichtlich auch bereits dabei ist, ihn aufzugreifen: Günther Oettinger, designierter EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, äußert auch Verständnis dafür, dass es nicht fair ist, dass Google die ganzen Werbemilliarden für sich einstreicht und dann in Steueroasen exportiert. Folgerichtig brachte er eine Google-Steuer ins Gespräch. So, wie Steuern zumeist erhoben werden, darf man aber davon ausgehen, dass von einer solchen Steuer weder die Autoren, noch die Verlage etwas haben, sondern die Steuer im allgemeinen Haushalt endet. Genauso, wie die aktuell erhobenen Kraftstoffsteuern mehr als genug wären, um den Straßenunterhalt zu finanzieren, zu dessen Verbesserung aber nun dennoch seit Monaten über eine zusätzliche Straßenmaut diskutiert wird.

Sich aus dem Leistungs­schutzrecht-Chaos zumindest einen Teilerfolg zuschreiben zu wollen - so à la "wir haben gezeigt, wie stark Google ist" - ist ebenfalls absurd: Dass Google am längeren Hebel sitzt, war schon vorher bekannt. Außer, dass die Position Googles gestärkt wurde, ist nichts passiert. Die Diskussion um das Leistungs­schutzrecht hat eine gewaltige Menge an verbrannter Erde hinterlassen. Dabei sind die Themengebiete "Copyright" und "angemessene Vergütung für Autoren und Kreative" bereits durch das ebenfalls wenig zimperliche Verhalten anderer großer Inhalteproduzenten vermint: Die Rede ist hier von der Filmindustrie und der GVU mit ihrer Law-and-Order-Mentalität.

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