Einschätzung

Müssen Skype & Co. genauso reguliert werden wie Call by Call?

Skype oder WhatsApp Call werden einfach installiert und dann kostenlos per Internet genutzt. Aber sie gehen mit Nutzerdaten viel lascher um als deutsche Telefonie-Anbieter: Ein Anwalt fordert: Die BNetzA muss eingreifen und die Dienste genauso regulieren wie Call by Call.
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Müssen Skype und Co. genauso reguliert werden wie Call by Call? Müssen Skype & Co. genauso reguliert werden wie Call by Call?
Bild: Skype
Als 1998 die Tele­kommuni­kations­märkte liberali­siert wurden, waren Call by Call und Preselection - beide staatlich reguliert - Garanten für mehr Wett­be­werb im Festnetz. Während Preselection an Be­deutung eingebüßt hat, wird Call by Call trotz Flatrates nach wie vor verwendet. Doch mittler­weile nutzen viele Anwender vermehrt Over-the-Top-Dienste (OTT) wie Skype oder WhatsApp Call, die kein eigenes Netz aufgebaut haben und ihre Dienste meist kostenlos per Software oder App über das Internet anbieten.

Im aktuellen Newsletter der Juconomy-Rechtsanwälte [Link entfernt] diskutiert Rechtsanwalt Dr. Marc Schütze daher die Frage, ob es gerecht ist, dass derartige OTT-Dienste, von denen es mittlerweile unzählige gibt, staatlich weniger kontrolliert und reguliert werden als die Anbieter von Call by Call oder Preselection, die sich an gewisse Vorgaben halten müssen und Sanktionen befürchten müssen, wenn sie die Vorgaben wie beispiels­weise eine Tarifansage bei Call by Call nicht einhalten.

Senken Netzbetreiber wegen Skype & Co. ihre Preise?

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Bild: Skype
Ausgangspunkt des Newsletter-Beitrags ist die Haltung der EU-Kommission, die die Auffassung vertritt, dass OTT-Dienste möglicherweise eine Alternative für Call by Call sein könnten. Gleichzeitig hat die EU-Kommission laut Rechtsanwalt Schütze im Rahmen der neuen Märkte­empfehlung 2014 eine Hintertür geöffnet, den Markt weiterhin auf Basis nationaler Entscheidung regulieren zu können.

Der Anwalt hält diesen Ansatz der EU zur Rolle der OTT-Anbieter allerdings für falsch. Das Kennzeichen von Call by Call und Preselection war, dass sie einen zeitweise recht starken Druck auf die Preisgestaltung der Netz­be­treiber ausgeübt haben. Studien hätten gezeigt, dass die OTT-Anbieter allerdings keinen Preisdruck auf die Netz­be­treiber ausüben, so wie die EU sich das wünschen würde.

Größtes Problem der OTT-Anbieter ist der Datenschutz

Die OTT-Anbieter seien darüber hinaus kaum empfehlenswert, wenn man den daten­schutz­recht­lichen Aspekt betrachte. Sowohl die Ver­bindungs­daten als auch die Bestandsdaten würden aufwändig und umfassend für Werbezwecke ausgewertet. "Wer nicht zum gläsernen Endkunden mutieren möchte, kann diese Dienste in aller Regel nicht nutzen", konstatiert der Rechtsexperte.

Außerdem gebe es Berufsstände, die auf Geheimnisschutz angewiesen sind - dazu gehören beispielsweise Journalisten, Rechtsanwälte, Priester, Pastoren und Seelsorger. Diese bekommen mit vielen Diensten wie WhatsApp Call oder Skype Probleme, da die Dienste laut Schütze "zum Teil nicht einmal das Fern­melde­ge­heim­nis wahren und eine Analyse auch der Ge­sprächs­inhalte vornehmen". Zum Teil geschehe dies nur, um die Sprachqualität zu wahren, andere Anbieter würden aber vermutlich weiter­gehen und die Inhalte auch für Werbezwecke analysieren.

Der Anwalt verweist auf die Seite Secure Messaging Scorecard, wo in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten OTT-Anbieter genannt werden. Gleichzeitig wird visualisiert, ob die Dienste eine Transportverschlüsselung, eine Vollverschlüsselung, die Verifizierung von Kontakten, einen offenen Quellcode und andere Sicherheitsfeatures bieten. In der Fülle der dort genanten Messenger und VoIP-Anbieter können immerhin ChatSecure, CryptoCat, OTR-Messaging, Signal/Red Phone, Silent Phone, Silent Text, Telegram und Textsecure alle Anforderungen erfüllen, während Mxit, AIM, Blackberry Messenger, Ebuddy, Hushmail, Kik, Skype, Viber und der Yahoo Messenger ganz schlecht abschneiden.

Muss die BNetzA bei OTT-Anbietern härter durchgreifen?

Der Rechtsanwalt kommt zu dem Schluss, dass die VoIP- und Messaging-Anbieter staatlich und insbesondere daten­schutz­rechtlich viel strenger reguliert werden müssten. Sie seien wie CbC und Preselection ebenfalls als Tele­kommuni­kations­dienst gemäß Paragraf 3 Nr. 24  des Tele­kommuni­kations­ge­setzes (TKG) einzustufen. Dies gelte "insbesondere bei einem Routing über IP-Technik", also in NGN-Netzen. Bei einer "richtigen Anwendung" des TKG würden die OTT-Anbieter daher dem "TKG-Daten­schutz- und Über­wachungs­regime" unterstehen. Bislang sei die BNetzA allerdings "auf diesem Auge blind" und habe noch kein öffentliches Unter­suchungs­ver­fahren eingeleitet.

Das Thema wird auch auf diversen Ver­an­staltungen in der kommenden Zeit diskutiert. Die CbC-Anbieter treffen sich am 23. September in Köln und debattieren über die Rolle der OTT-Anbieter, während die Bundes­netz­agentur selbst am 27. Oktober eine Konferenz zum Thema "Klassische Tele­kommuni­kations­netz­be­treiber und die Rolle der OTT-Anbieter" abhält.

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