Urteil

Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

Gericht: "Ungewöhnliche Internetnutzung" hätte der Telekom auffallen müssen
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hohen Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in einer heute bekanntgewordenen Entscheidung (AZ: Landgericht Bonn 7 O 470/09).

Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.

Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1 000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.

Kundin muss wegen nachlässigen Verhalten 460 Euro selbst tragen

Telekom-Rechnung Foto: dpa Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und wurde verurteilt, die Kosten in der Gesamthöhe von rund 5 300 Euro an Kundin zurückzuerstatten.

Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Gesamtsumme muss sie 460 Euro selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie monatlich 50 Euro für eine Internet-Flatrate. Das Urteil ist rechtskräftig.

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