Datenschutz: Verbraucherverbände dürfen Firmen vor Gericht bringen
Reform des Unterlassungsklagegesetzes
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen, in der die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen erweitert werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Verbraucherverbände abmahnen und klagen dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen beim Verbraucher-Datenschutz verstoßen. Ebenfalls in dieser Fassung enthalten sind Verstöße von Unternehmen, die ohne Angabe eines bestimmten Zwecks erhoben und gespeichert werden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem Entwurf die Schließung einer wichtigen Regelungslücke zum Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern. Besonders wenn es um die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, den Adress- und Datenhandel sowie Werbung geht.
Reform des Unterlassungsklagegesetzes
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"Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können", so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Gesetzesnovelle geht in den parlamentarischen Prozess und ist Teil der Koalitionsvereinbarung.
BVDW kritisiert Ausweitung des Verbandsklagerechts
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert die Reform des Unterlassungsklagegesetzes. BVDW-Präsident Matthias Ehrlich kommentiert: "Der gestern gefundene Kompromiss zum Verbandsklagerecht ist ein völlig überflüssiger Bürokratisierungsakt, der Aufgaben der etablierten Datenschutzaufsicht unnötig doppelt und für die Unternehmen der Digitalen Wirtschaft keinen Deut mehr Rechtssicherheit bringt. Dafür hat er aufgrund mangelnder Konformität zur EU-Datenschutzgrundverordnung bereits jetzt ein absehbares Verfallsdatum – für die Digitale Wirtschaft wären dringendere Dinge zu regeln als diese politische Fehlleistung."