Verbraucherschutz

Datenschutz: Verbraucherverbände dürfen Firmen vor Gericht bringen

Der Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern ist ein wichtiges Thema. Ein Gesetzentwurf der Bundes­regierung erweitert die Klagebefugnis von Verbraucher­verbänden.
Von Paulina Heinze

Aktenordner Reform des Unterlassungsklagegesetzes
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Unterlassungs­klagegesetzes beschlossen, in der die Klagebefugnis der Verbraucher­organisationen erweitert werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Verbraucher­verbände abmahnen und klagen dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen beim Verbraucher-Datenschutz verstoßen. Ebenfalls in dieser Fassung enthalten sind Verstöße von Unternehmen, die ohne Angabe eines bestimmten Zwecks erhoben und gespeichert werden.

Die Verbraucher­zentrale Bundes­verband sieht in dem Entwurf die Schließung einer wichtigen Regelungslücke zum Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern. Besonders wenn es um die Erstellung von Persönlichkeits­profilen, den Adress- und Datenhandel sowie Werbung geht.

Aktenordner Reform des Unterlassungsklagegesetzes
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
"Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucher­organisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucher­rechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können", so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucher­zentrale Bundesverband (vzbv). Die Gesetzes­novelle geht in den parlamentarischen Prozess und ist Teil der Koalitions­vereinbarung.

BVDW kritisiert Ausweitung des Verbandsklagerechts

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert die Reform des Unterlassungs­klagegesetzes. BVDW-Präsident Matthias Ehrlich kommentiert: "Der gestern gefundene Kompromiss zum Verbands­klagerecht ist ein völlig überflüssiger Bürokrati­sierungsakt, der Aufgaben der etablierten Datenschutz­aufsicht unnötig doppelt und für die Unternehmen der Digitalen Wirtschaft keinen Deut mehr Rechtssicherheit bringt. Dafür hat er aufgrund mangelnder Konformität zur EU-Daten­schutzgrund­verordnung bereits jetzt ein absehbares Verfallsdatum – für die Digitale Wirtschaft wären dringendere Dinge zu regeln als diese politische Fehlleistung."

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