Marketing

Editorial: Was, wenn die Werbung zu viel Bandbreite verspricht?

Die Grünen fordern, dass Anbieter die Bandbreite künftig verbindlich versprechen. Doch in der Praxis wäre ein solches Gesetz schwer umzusetzen. Zudem gibt es eine viel einfachere Lösung.
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Internetgeschwindigkeit: Was bekommt der Kunde wirklich? Internetgeschwindigkeit: Was bekommt der Kunde wirklich?
Bild: dpa
Wie zu erwarten war, sind die Grünen im Bundestag gegen die Stimmen der Großen Koalition mit einem Antrag gescheitert, die Tk-Unternehmen künftig für ihre Werbeversprechen haftbar zu machen: Wer "bis zu 100 MBit/s" verspricht, sollte Bußgelder oder pauschalierten Schadensersatz leisten müssen, wenn er später nicht mindestens 90 MBit/s auch tatsächlich liefert.

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Erwartbar war das Scheitern aus zwei Gründen: Zum einen gibt es - leider - nirgends im deutschen Recht eine Haftbarkeit der Unternehmen für ihre Werbeversprechen. Und selbst, wenn die Große Koalition es für richtig befunden hätte, eine solche Haftbarkeit zumindest im Bereich der Telekommunikation einzuführen, dann hätte sie den Grünen nicht den Erfolg gegönnt, den entscheidenden Antrag im Bundestag gestellt zu haben. Dann hätten sie dennoch den Grünen-Antrag abgelehnt, nur, um ein halbes Jahr später einen ähnlichen Antrag aus den eigenen Reihen einzubringen, der dann auch als eigener Erfolg gefeiert werden kann.

Was wäre, wenn Werbeversprechen wirklich wahr sein müssten? Dann würde uns tatsächlich so einiges an Werbung erspart bleiben. Denn beim genaueren Hinsehen entpuppen sich so gut wie alle Werbeversprechen als übertrieben. Weder wird mit Bacardi "alles easy", noch wäscht Persil alles wieder "strahlend rein", noch macht Toyota das unmögliche doch möglich. Auch viele nonsense-Sprüche ("Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt") müssten dann eigentlich verboten werden, enthalten sie im Kern doch ebenfalls eine unwahre Aussage. Mit anderen Worten: Wer verlangt, das Werbeversprechen künftig verbindlich sein sollten, der rüttelt an den Grundfesten des Kapitalismus, weil er das komplette Marketing auf den Kopf stellt.

Ein Blick auf Werbung im Allgemeinen zeigt zudem, dass die Tk-Unternehmen mit ihren "bis-zu"-Versprechen im Vergleich sogar sehr gut dastehen. Denn die Aussage "bis zu 100 MBit/s" ist ja auch dann richtig, wenn der Kunde am Ende doch nur die halbe Geschwindigkeit zur Verfügung hat. Es wurden ja nicht mindestens, sondern höchstens 100 MBit/s versprochen!

Was bekommt der Kunde wirklich?

Dennoch helfen die bis-zu-Angaben nicht weiter. Sie bieten in vielen Fällen noch nicht einmal eine grobe Orientierung. Wer heute LTE-max mit "bis zu 300 MBit/s" abschließt, der hat in 20 Monaten, gegen Ende der Vertragslaufzeit, mit einem geeigneten Endgerät in "seiner" Zelle womöglich gar 500 MBit/s oder noch mehr zur Verfügung. Ebenso wird es aber oft genug passieren, dass derselbe Kunde in einer verstopften Zelle mit 3 MBit/s gerade mal 1 Prozent der im Maximum versprochenen Leistung erhält. Wie oft genau der Kunde am Ende "LTE Max" wirklich nutzen kann, und wie oft er sich mit "LTE Min" wird zufrieden geben müssen, hängt von der weiteren technologischen Entwicklung, vom Netzausbau des betroffenen Anbieters und nicht zuletzt von dessen Vermarktungserfolg ab: Spricht sich heute herum, dass ein Netz besonders hohe Kapazitäten bietet, und wechseln morgen deswegen besonders viele Kunden dahin, dann ist es übermorgen möglicherweise verstopft.

Aber genau deswegen, weil sich Netznutzungsgrade für die Zukunft nicht vorhersagen lassen, ist es praktisch unmöglich, die Anbieter zu verbindlichen Bandbreiten­zusagen zu verpflichten. Selbst bei DSL kann es passieren, dass die auf der letzten Meile versprochene - und dort auch erreichte - Bandbreite dem Kunden nichts nutzt, weil es zu Datenstau im Backbone kommt.

Zudem stellt sich die Frage, wie eine gesetzliche Regelung, mit der eine Bandbreiten­zusage des Anbieters festgeschrieben wird, überhaupt aussehen kann. Gesetzliche Regelungen, wonach bestimmte Bandbreiten dauerhaft erreicht werden müssen, würden sofort dazu führen, dass die Mobilfunk-Netzbetreiber ihre Dienste einstellen. Garantieren können und werden sie keinerlei Bandbreite. Eine Regelung wiederum, wonach die versprochene Bandbreite beispielsweise zu mindestens 50 Prozent der Zeit erreicht werden muss, hilft aber beispielsweise einem Kabel­kunden, bei dem die Streams zur "prime time" immer ruckeln, auch nicht weiter. Nachts und werktags tagsüber - also über 50% der Zeit - wäre ja en masse Bandbreite frei, da schaut er aber eben keine Filme.

Vertragslaufzeiten reduzieren

Wenn der Gesetzgeber den von vollmundigen, aber unerfüllten Werbeversprechen in lange Laufzeit­verträge gelockten Telekommunikationskunden helfen will, dann am einfachsten dadurch, dass er die Laufzeit dieser Verträge limitiert. Wenn der DSL- oder Mobilfunkvertrag schon nach 12 statt 24 Monaten kündbar ist, dann sind die Anbieter viel mehr in der Pflicht, zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses den Verbraucher ehrlich über die Leistung zu informieren, die er auch bekommt, weil er im Falle von Leistungsstörungen eben auch schneller wieder weg ist. Aber die entsprechende Gesetzes­änderung wäre den Politikern vermutlich zu einfach.

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