Grauzone

Editorial: Weder strafbar noch legal!?

Die neuen Dialer: Abofallen im Internet
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Geschichte wiederholt sich. Und so ist es kein Wunder, dass sich viele fragwürdige Anbieter von überteuerten Bezahlinhalten im Internet nach dem zunehmenden Austrocknen (siehe u.a. 1, 2, 3, 4, 5) des Dialer-Sumpfes nach neuen Methoden umgesehen haben, um bei ihren Opfern abzukassieren. Die wichtigste Alternativmethode dürften inzwischen Abofallen sein.

Die entsprechenden Seiten werben mit vermeintlich kostenlosen SMS, Informationen zur persönlichen Lebenserwartung oder der Beurteilung des Alkoholismus. Schüler dürften sich vor allem über die Hausaufgabenhilfe freuen. Die dicke blinkende Überschrift "Anmelden und 3000 Hausaufgaben downloaden" verspricht dem gestressten Schüler die Sicherheit, hier bald die Lösung für sein aktuelles Problem zu finden. Da übersieht man schon mal den neben dem Anmeldeformular stehenden Satz: "Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus." und die ebenfalls auf der Seite stehende Widerrufserklärung. Achtung Abofalle!

Kaum ist die Widerrufsfrist vorbei, kommt die dicke Rechnung: 84 Euro - eine Menge Geld für ein paar Lösungstipps für seine Hausaufgaben, die man wahrscheinlich ein paar Minuten später auch kostenlos gefunden hätte, wenn man nur weiter ein paar Suchmaschinen befragt hätte. Und mit dem genannten Betrag ist es noch nicht genug; schließlich hat man ja ein 2-Jahres-Abo, das im nächsten Jahr nochmal genauso teuer ist.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

Und so ist die Entrüstung bei den Betroffenen groß. Circa 10 000 Strafanzeigen haben diese insbesondere gegen die Schmitdtlein GbR gestellt. Erschreckend daran: Es sieht so aus, als ob alle Verfahren ergebnislos eingestellt werden!

Die traurige Lehre: Eine Seite absichtlich so zu gestalten, dass man die Kostenhinweise übersieht, ist nicht strafbar. Zwar weist das zuständige Landeskriminalamt ausdrücklich darauf hin, dass man die Frage "etwaiger Zahlungsverpflichtungen der Internetnutzer" nicht geprüft habe - ein Hinweis darauf, dass möglicherweise kein Vertrag zustande gekommen ist, wenn man die Hinweise auf die Kostenpflicht übersehen hat. Dennoch werden viele "Kunden" der Schmidtleins jetzt dennoch der Inkassomaschinerie des Unternehmens nachgeben und dessen Forderungen begleichen. Das Abfallen der Nutzung des Suchbegriffes "Dialer" laut "google trends"

Das ist ein trauriges Ergebnis, aber leider symptomatisch für die deutsche Strafrechtsprechung: Wer sich beim Abkassieren clever genug anstellt und seinem Opfer zumindest eine Chance gibt, den Schmu zu erkennen, ist fein raus. Erwischt werden nur die Dummen. Dabei ist der Anzeigenberg mehr als Hinweis genug, dass die aktuelle Gestaltung der Webseiten massenhaft Verbraucher reinlegt. Das Minimum wäre, dass die Verfahren gegen die Schmidtleins nur unter der Auflage eingestellt werden, dass sie künftig die Verbraucher unmissverständlich auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen. Würden die Schmidtleins dann mit einer unveränderten Seite weitermachen, müsste dieses als strafrechtlicher Vorsatz ausgelegt werden. Wenn es die Möglichkeit für derartige Auflagen zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung nicht gibt, dann muss diese im Strafgesetzbuch geschaffen werden!

Zivilrecht beißt - vielleicht

Erfolgreich waren bisher lediglich wettbewerbsrechtliche Verfahren gegen die Schmidtleins. So hat das Landgericht Darmstadt diese zu einer Strafe von 24 000 Euro verurteilt, weil diese wiederholt ein Gewinnspiel unzulässig mit einer kostenpflichtigen Seite verknüpft hatten. Allerdings ist dieses Urteil wohl noch nicht rechtskräftig, die Schmidtleins sind dagegen sicher in Berufung gegangen. Und selbst wenn das Urteil bestätigt wird: Die Strafe zahlen die beiden Brüder aus der Portokasse.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv) ging mit diversen Abmahnungen gegen die Anbieter vor. Zudem betreibt er ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung bei der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR. Zwar erhalten die geprellten Verbraucher dadurch kein Geld zurück. Dennoch ist dem vzbv zu wünschen, dass er erfolgreich ist: Eine umfassende Gewinnabschöpfung könnte den Schmidtleins das Geschäftsmodell vermiesen und Nachahmer abschrecken. Und das ist dann tatsächlich ein Gewinn für alle Verbraucher!

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