Regulierung

BNetzA macht Layer-2-Zugang konkret

Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für ein wichtiges neues Vorleistungsprodukt vorgelegt. Die Wettbewerber können ab sofort Bitstrom Layer 2 bestellen. Ein Mustervertrag wurde nun definiert. Entgelte gibt es jedoch nicht.
Von Thorsten Neuhetzki

Mustervertrag zu Layer 2 Bitstrom liegt vor Mustervertrag zu Layer 2 Bitstrom liegt vor Bei den Wettbewerber-Vorleistungprodukten der Telekom ist derzeit viel in Bewegung. So steht nach wie vor die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu VDSL Vectoring im Nahbereich aus, zudem laufen Anhörungen zum neuen Entgelt für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Jetzt hat die BNetzA ein weiteres Verfahren vorläufig abschließen können, das die Branche auch seit langem beschäftigt: Die konkreten Zugangsbedingungen [Link entfernt] (BK3-15-003) für den Layer-2-Bitstromzugang (auch Bitstream-Zugang genannt).

Die Telekom ist nach Angaben der Bundesnetzagentur verpflichtet, ihren Wettbewerbern als Ersatz für die infolge des Vectoring-Einsatzes nicht mehr für VDSL-Anschlüsse verfügbaren Teilnehmeranschlussleitungen ab Mitte des Jahres ersatzweise ein Layer-2-Bitstromprodukt anzubieten. Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom. Dadurch sollen die Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber schnelle Internetzugänge anzubieten. Beim Layer-2-Bitstrom wird der Datenverkehr künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Die Zusammenschaltung erfolgt an 899 Orten in Deutschland, den künftigen BNG-Standorten der Telekom. Durch Layer 2 sind die Wettbewerber beispielsweise in der Lage, auch IPTV anzubieten, was mit den bisherigen Bitstream-Diensten nicht geht.

Wichtige Alternative zur TAL - oder auch nicht!?

Mustervertrag zu Layer 2 Bitstrom liegt vor Mustervertrag zu Layer 2 Bitstrom liegt vor Aus Sicht des Regulierers handelt es sich bei Bitstream Layer 2 um ein qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt, das eine wichtige Alternative für jene Unternehmen werden kann, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

Der Wettbewerbsverband Breko sieht das etwas anders. Zwar begrüßt er in einem Statement die Einführung eines im Vergleich zum bisherigen Layer-3-Angebot hochwertigeren Vorleistungsprodukt, sieht dieses aber nur als sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer. Es sei keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur TAL und könne diesen direkten Zugang auch nicht zu ersetzen.

BNetzA verfügt einige Änderungen

"Mit unserem Vorschlag stärken wir den künftigen Wettbewerb im Breitbandmarkt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dem Layer-2-Bitstrom komme als alternatives Vorleistungsprodukt beim Einsatz der Vectoring-Technologie eine besondere Bedeutung zu. "Deswegen hat die Beschlusskammer sehr genau überprüft, ob und inwieweit hier faire Zugangsbedingungen für die Wettbewerber geschaffen werden. Einige von der Telekom vorgelegten Regelungen müssen geändert werden." Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf des Standardangebots in einem zweistufigen Verfahren nach eigenen Angaben eingehend geprüft und hierzu auch die Wettbewerber angehört. Bereits im August vergangenen Jahres war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, das Standardangebot zu verbessern, heißt es vom Regulierer. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen sei, seien die erforderlichen Änderungen jetzt von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen worden.

Der Entwurf des Standardangebots enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber den Layer-2-Bitstrom-Zugang bei der Telekom erhalten können. Die Wettbewerber sollen auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Bitstrom-Zugangsverträge abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen. Entgelte wurden noch nicht festgelegt. Da der Layer-2-Bitstrom Wettbewerbern ab Mitte des Jahres zur Verfügung stehen muss, ist das Standardangebot zunächst vorläufig in Kraft gesetzt worden. Damit haben Wettbewerber ab sofort die Möglichkeit, die erforderlichen Übergabepunkte und Schnittstellen bei der Telekom zu beauftragen, teilte die Bundesnetzagentur abschließend mit. Dennoch können interessierte Parteien am 6. April einen Monat lang schriftlich Stellung zu dem Vorgang nehmen.

Kritik: Zu lange Bereitstellungszeit

Der Breko als Verband zahlreicher alternativer Netzbetreiber findet in der vorgelegten Entscheidung auch Kritikpunkte: So gebe es eine Bereitsstellungsfrist von 15 Werktagen bei der Schaltung von Anschlüssen über Layer-2-Bitstrom. Bei der TAL seien es nur fünf Werktage. "Der pauschalisierte Schadenersatz, den die Deutsche Telekom bei Überschreitung der Bereitstellungsfrist leisten muss, liegt mit durchschnittlich knapp 3 Euro netto pro Tag (nach den ersten zehn Tagen Überschreitung sogar nur noch etwa 1,50 Euro netto) hingegen auf einem sehr niedrigen Niveau, das kaum Anreize für eine schnelle(re) Bereitstellung setzt", heißt es in einem kurzen Statement des Verbandes. Die Befürchtung: "Bürger und Unternehmen werden so auch in Zukunft bis zu drei Wochen auf die Bereitstellung schneller Internetanschlüsse warten müssen."

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