Bundesnetzagentur schlichtet Streit zwischen Kunde und Anbieter kostenlos
Kostenlose Schlichtung bei der BNetzA
Bild: Fotolia - FotolEdhar / Bundesnetzagentur - Montage: teltarif.de
Zum 1. April tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werde die
außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland
erheblich gestärkt, teilt die Bundesnetzagentur in Bonn heute mit. Sie führt bei ihrer
Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post die Verfahren nun gebührenfrei durch.
Schlichtungsstellen sind für Verbraucher schon seit längerem eine schnelle und kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren. Schlichter gibt es für verschiedene Bereiche. Neben privaten Streitigkeiten beispielsweise zwischen Nachbarn werden auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Firmen oder wie im Fall der Bundesnetzagentur zwischen Kunden und Anbietern geklärt. Die Bundesnetzagentur sei eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher, so der Präsident der Behörde, Jochen Homann. "Die erfolgreiche Arbeit der beiden Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur spiegelt die Bedeutung eines effektiven Verbraucherschutzes wider. Die Bundesnetzagentur wird sich auch in Zukunft intensiv für die Belange der privaten Endkunden einsetzen." Er erwartet durch die nun kostenlosen Verfahren einen Anstieg der Vorgänge.
Lösung in 70 Prozent der Fälle
Kostenlose Schlichtung bei der BNetzA
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Bereits seit vielen Jahren vermitteln die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur erfolgreich in Konfliktfällen zwischen dem Kunden und dem Telekommunikations- bzw. dem Postunternehmen. Als behördliche Verbraucherschlichtungsstellen gehören sie zu den von der Europäischen Kommission anerkannten Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Bei den Schlichtungsfällen im Telekommunikationsbereich geht es insbesondere um Fragen der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung, um Rechnungsbeanstandungen, die Sperre des Telefonanschlusses, Probleme beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder um die Frage der Bereitstellungsdauer für einen Anschluss. Im Postbereich dreht es sich zumeist um Probleme im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust eines Pakets auf dem Transportweg. Antragsberechtigt ist der Kunde, der die Verletzung eigener Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen geltend macht. In rund 70 Prozent der Fälle gelingt es den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Erste Informationen bekommen die Nutzer auf den jeweiligen Webseiten der Schlichtungsstellen für Telekommunikation und Post.