BNetzA: 88 Genehmigungen für 5G-Campus-Netze
Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz.
Bild/Montage: teltarif.de
Rund ein Jahr ist es her, seitdem die ersten 5G-Frequenzen in Deutschland vergeben wurden. Sehr zum Ärger der etablierten Netzbetreiber hat die Bundesnetzagentur letztes Jahr speziell 100 MHz Bandbreite für Campus-5G-Funkanwendungen reserviert.
Ein Jahr nach Beginn des Antragsverfahrens hat die Bundesnetzagentur für lokale 5G-Funkanwendungen bereits 88 Frequenzen zugeteilt.
"Mit den Frequenzen für lokale 5G-Netze schaffen wir Raum für Innovationen. Wir verzeichnen ein großes Interesse an den Frequenzen und rechnen weiterhin mit zahlreichen Anträgen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
88 Frequenzzuteilungen im ersten Jahr
Die Bundesnetzagentur stellt für lokale Netze den Frequenzbereich von 3700 bis 3800 MHz (3,7 bis 3,8 GHz) bereit. Diese Frequenzen können insbesondere für Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.
Bisher wurden insgesamt 93 Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für lokale 5G-Netze gestellt und 88 Zuteilungen von Frequenzen für lokale 5G-Netze durch die Bundesnetzagentur erteilt.
Aufbau durch Fachfirmen oder Netzbetreiber
Den Aufbau dieser Netze muss nicht unbedingt der Antragssteller selbst bewerkstelligen, er kann dazu Fachfirmen beauftragen, beispielsweise einen Technik-Hersteller, aber auch etablierte Netzbetreiber, wie Telekom, Vodafone, Telefónica oder auch 1&1-Drillisch, die dann Anlagen aufbauen, die auf den speziell dem Unternehmen zugeteilten Frequenzen laufen. Idealerweise würde der etablierte Netzbetreiber dann "eigene" Frequenzen, zur Nutzung durch die Kunden dieses Netzbetreibers montieren.
Anträge elektronisch stellen
Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz.
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Zeitgemäß können die Anträge elektronisch gestellt werden.
Diese Anträge werden dann in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren bearbeitet. Frequenzen können unmittelbar nach der Zuteilung genutzt werden.
Liste der Frequenzzuteilungsinhaber
Bei der Idee der Campusnetze hatte die Politik zunächst die Industrie, aber auch kleinere Unternehmen, bis hin zur Landwirtschaft im Blick, die Vorschriften wurden dann aber erweitert. Zuteilungsnehmer sind neben großen und mittelständischen Unternehmen auch Forschungseinrichtungen, unter anderem auch die Firma Huawei Deutschland, in Düsseldorf, selbst Hersteller von 5G-Netz-Ausrüstung.
Diese Info findet man in der Liste der Zuteilungsinhaber im Netz. Diese Liste ist aber möglicherweise nicht ganz vollständig, sie enthält nur die Organisationen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Gebühren der Frequenzzuteilung
Diese Frequenzzuteilungen kosten Gebühren, um eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sicherzustellen. Die Höhe der Gebühr hängt von der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes ab.
Die BNetzA legt Wert darauf, dass die Gebührenstruktur auch Geschäftsmodelle von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Anwendungen realisierbar macht.
Der Beirat der BNetzA hat sich dafür ausgesprochen, den Frequenzbereich 450 MHz der Energiewirtschaft zu geben.