Jahrestag

BNetzA: 88 Genehmigungen für 5G-Campus-Netze

Vor etwa einem Jahr wurden die 5G-Lizenzen in Mainz verstei­gert. Bald darauf vergab die Bundes­netz­agentur Campus-Lizenzen an inter­essierte Unter­nehmen und Orga­nisa­tionen.
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Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz. Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz.
Bild/Montage: teltarif.de
Rund ein Jahr ist es her, seitdem die ersten 5G-Frequenzen in Deutsch­land vergeben wurden. Sehr zum Ärger der etablierten Netz­betreiber hat die Bundes­netz­agentur letztes Jahr speziell 100 MHz Band­breite für Campus-5G-Funk­anwen­dungen reser­viert.

Ein Jahr nach Beginn des Antrags­ver­fah­rens hat die Bundes­netz­agentur für lokale 5G-Funk­anwen­dungen bereits 88 Frequenzen zuge­teilt.

"Mit den Frequenzen für lokale 5G-Netze schaffen wir Raum für Inno­vationen. Wir verzeichnen ein großes Inter­esse an den Frequenzen und rechnen weiterhin mit zahl­rei­chen Anträgen," sagt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

88 Frequenz­zutei­lungen im ersten Jahr

Die Bundes­netz­agentur stellt für lokale Netze den Frequenz­bereich von 3700 bis 3800 MHz (3,7 bis 3,8 GHz) bereit. Diese Frequenzen können insbe­son­dere für Indus­trie 4.0, aber auch für die Land- und Forst­wirt­schaft einge­setzt werden.

Bisher wurden insge­samt 93 Anträge auf Zutei­lung von Frequenzen für lokale 5G-Netze gestellt und 88 Zutei­lungen von Frequenzen für lokale 5G-Netze durch die Bundes­netz­agentur erteilt.

Aufbau durch Fach­firmen oder Netz­betreiber

Den Aufbau dieser Netze muss nicht unbe­dingt der Antrags­steller selbst bewerk­stel­ligen, er kann dazu Fach­firmen beauf­tragen, beispiels­weise einen Technik-Hersteller, aber auch etablierte Netz­betreiber, wie Telekom, Voda­fone, Telefónica oder auch 1&1-Dril­lisch, die dann Anlagen aufbauen, die auf den speziell dem Unter­nehmen zuge­teilten Frequenzen laufen. Idea­ler­weise würde der etablierte Netz­betreiber dann "eigene" Frequenzen, zur Nutzung durch die Kunden dieses Netz­betrei­bers montieren.

Anträge elek­tro­nisch stellen

Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz. Für Firmen, Landwirtschaft oder Forschungseinrichtungen vergibt die Bundesnetzagentur Campus-Frequenzen bei 3,7-3,8 GHz.
Bild/Montage: teltarif.de
Zeit­gemäß können die Anträge elek­tro­nisch gestellt werden.

Diese Anträge werden dann in einem einfa­chen, unbü­rokra­tischen Verfahren bear­beitet. Frequenzen können unmit­telbar nach der Zutei­lung genutzt werden.

Liste der Frequenz­zutei­lungs­inhaber

Bei der Idee der Campus­netze hatte die Politik zunächst die Indus­trie, aber auch klei­nere Unter­nehmen, bis hin zur Land­wirt­schaft im Blick, die Vorschriften wurden dann aber erwei­tert. Zutei­lungs­nehmer sind neben großen und mittel­stän­dischen Unter­nehmen auch Forschungs­ein­rich­tungen, unter anderem auch die Firma Huawei Deutsch­land, in Düssel­dorf, selbst Hersteller von 5G-Netz-Ausrüs­tung.

Diese Info findet man in der Liste der Zutei­lungs­inhaber im Netz. Diese Liste ist aber mögli­cher­weise nicht ganz voll­ständig, sie enthält nur die Orga­nisa­tionen, die einer Veröf­fent­lichung zuge­stimmt haben. Sie wird regel­mäßig aktua­lisiert.

Gebühren der Frequenz­zutei­lung

Diese Frequenz­zutei­lungen kosten Gebühren, um eine opti­male Nutzung und effi­ziente Verwen­dung der Frequenzen sicher­zustellen. Die Höhe der Gebühr hängt von der bean­tragten Band­breite und der Größe des abge­deckten Gebietes ab.

Die BNetzA legt Wert darauf, dass die Gebüh­ren­struktur auch Geschäfts­modelle von Start-ups, kleinen und mitt­leren Unter­nehmen sowie land­wirt­schaft­lichen Anwen­dungen reali­sierbar macht.

Der Beirat der BNetzA hat sich dafür ausge­spro­chen, den Frequenz­bereich 450 MHz der Ener­gie­wirt­schaft zu geben.

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