CovPass: Digitaler Impfpass nur noch neun Monate gültig
Impfnachweis nach neun Monaten ungültig
Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Bereits seit einigen Monaten gibt es die Erkenntnis, dass die Wirkung der Corona-Schutzimpfung nach etwa einem halben Jahr deutlich zurückgeht. Abhilfe schafft die Booster-Impfung. Darauf reagiert jetzt auch die Europäische Kommission. Diese hat heute neue Bedingungen für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Festgelegt wurde ein "verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate".
Mit solch einem klar definierten Zeitraum will die Kommission sicherstellen, "dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen". Mit der fortgesetzten Koordinierung dieser Regelung soll das Funktionieren des EU-Binnenmarkts sichergestellt werden. Zudem sollen die Bürger Klarheit darüber bekommen, wie sie ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Staatengemeinschaft wahrnehmen können.
Die Europäische Kommission räumt ein, dass Auffrischungsimpfungen eigentlich schon sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfreihe erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibe aber für weitere drei Monate gültig, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Booster-Impfungen haben.
Mitgliedsstaaten sollen eigene Bestimmungen anpassen
Impfnachweis nach neun Monaten ungültig
Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten der EU-Kommission zufolge ausdrücklich für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten eigene Regelungen zur Anerkennung der Impfnachweise treffen, werden diese aufgefordert, die Bestimmungen anzugleichen. Durch die EU-weite Harmonisierung sollen Reisende auch Planungssicherheit bekommen.
Weiter heißt es, der nun beschlossene Anerkennungszeitraum werde nicht in das Zertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen sollen die mobilen Anwendungen zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate der EU angepasst. Das betrifft in Deutschland unter anderem die CovPass-App und die Corona-Warn-App. Auch die Luca-App kann digitale Impfnachweise speichern.
Aktuell zeigen die Apps den Termin ein Jahr nach der abgeschlossenen Impfserie als "technisches Ablaufdatum" an. Nach Anpassung der Anwendungen werde das Zertifikat als abgelaufen angezeigt, wenn das Impfdatum mehr als 270 Tage zurückliegt. Die Neuregelung soll zum 1. Februar in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben somit noch etwas mehr als einen Monat Zeit für die technische Umsetzung.
Wie berichtet erinnert die Corona Warn App seit einigen Wochen an die Auffrischungs-Impfungen.