Neuer Euro-Tarif

Beschlossen: Günstigere EU-Roaming-Preise kommen zum 1. Juli

Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Internet gilt künftig weltweit
Von Marc Kessler

Euro-Tarif Der neue Euro-Tarif tritt am 1. Juli in Kraft
Foto: Dan Race - Fotolia; Montage: teltarif.de
Die Europäische Union hat sich heute auf die geplante neue Roaming-Verordnung geeinigt. Der neue Euro-Tarif wird damit - wie berichtet - am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Ab diesem Jahr wird erstmals ein Höchstpreis für die mobile Daten­übertragung (Datenroaming) innerhalb der EU gelten. Bislang waren hier nur die Großhandelspreise - also die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen - reguliert. Auch die Preise für Gespräche und SMS aus dem EU-Ausland nach Deutschland werden noch einmal deutlich günstiger. Die neue Roaming-Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2017.

Erstmals maximale Endkundenpreise für Datenroaming

Euro-Tarif Der neue Euro-Tarif tritt am 1. Juli in Kraft
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"Ich bin hoch erfreut, dass das EU-Parlament und der EU-Rat der neuen Roaming-Verordnung - und damit dem Vorschlag der EU-Kommission - zugestimmt haben", sagte EU-Kommissarin Neelie Kroes. Die neuen Preise für ein- und abgehende Gespräche, SMS und mobile Daten sinken nach dem Willen der EU-Kommission bis Juli 2014 jährlich. Der EU-Rat muss der neuen Verordnung noch einmal formal zustimmen.

Im Fokus steht angesichts des andauernden Smartphone-Booms vor allem die mobile Internetnutzung: Hier gilt ab Sommer ein Höchstpreis von 70 Cent (netto) pro MB, die Abrechnung erfolgt in 1-kB-Schritten. Über 45 Cent im kommenden Jahr sinkt der Maximalpreis ab Juli 2014 auf nur noch 20 Cent netto pro MB. Hinzu kommt jeweils noch die landespezifische Mehrwertsteuer. "Wir haben einen Roaming-Markt für die Smartphone-Generation geschaffen", so Neelie Kroes.

Der neue Euro-Tarif

Euro-Tarif seit 01.07.2011 ab 01.07.2012 ab 01.07.2013 ab 01.07.2014
Abgehende
Gespräche
41,65
(netto: 35)
34,51
(netto: 29)
28,59
(netto: 24)
22,61
(netto: 19)
Ankommende
Gespräche
13,09
(netto: 11)
9,52
(netto: 8)
8,33
(netto: 7)
5,95
(netto: 5)
SMS 13,09
(netto: 11)
10,71
(netto: 9)
9,52
(netto: 8)
7,14
(netto: 6)
Mobile Daten - 83,30
(netto: 70)
53,55
(netto: 45)
23,80
(netto: 20)
Preise in Cent pro Minute, SMS oder MB.

Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Internet gilt künftig weltweit

Bei der nun verabschiedeten neuen Roaming-Verordnung geht die EU sogar über ihre ursprüngliche Einigung von Ende März dieses Jahres hinaus: Seit Juli 2010 hat die EU eine Kosten­begrenzungs­funktion ("Cut-off-Mechanismus") für mobiles Surfen vorgeschrieben, die automatisch greift, wenn der Rechnungsbetrag 50 Euro netto (in Deutschland 59,50 Euro brutto) erreicht. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Kosten-Airbag - so dass weiteres Surfen kostenfrei wäre -, sondern um ein reines Höchstlimit zur Verhinderung von Schockrechnungen. Erreicht der Kunde das Standardlimit von 50 Euro (er kann sich auch aktiv für ein höheres Limit entscheiden), wird das Datenroaming automatisch beendet.

Diese Kosten­begrenzungs­funktion wird es auch in der neuen Roaming-Verordnung geben - sie gilt künftig jedoch weltweit. Jeder Mobilfunk-Anbieter, der seinen Sitz innerhalb der EU hat, darf seinen Kunden ab 1. Juli auch für weltweites Datenroaming maximal 50 Euro netto berechnen, sofern sie kein höheres Limit festlegen. Den Preis pro Megabyte können die Anbieter allerdings weiterhin frei festlegen, so dass die 50-Euro-Grenze (59,50 Euro für deutsche Kunden) sehr schnell erreicht sein kann. Auch Schockrechnungen für (ungewollte) Datenübertragung im Nicht-EU-Ausland sollen damit der Vergangenheit angehören.

Ab 2014: Abschluss separater Roaming-Verträge mit fremden Anbietern möglich

Wie berichtet, wird es ab Juli 2014 zudem die Möglichkeit für Mobilfunk-Kunden geben, separate Roaming-Verträge zusätzlich zu ihrem heimischen Mobilfunk-Vertrag abschließen zu können. Dabei können sie ihre Mobilfunk-Rufnummer behalten und für das EU-Ausland eigenständige Verträge mit lokalen Anbietern abschließen. Bei Grenzübertritt soll sich das Handy dann automatisch in das Netz einbuchen, das der gewählte Roaming-Anbieter im jeweiligen Land nutzt.

Allerdings könnte es durch die neuen Regelungen künftig auch zu einer schier unüberschau­baren Anzahl an Roaming angeboten kommen: Denn der Roaming-Anbieter kann seinen Sitz auch in einem anderen Land als dem jeweiligen Urlaubsland haben, da künftig alle Anbieter innerhalb der EU per festgelegter Großhandels­entgelte Zugang zu allen Netzen erhalten können.

So könnte ein Kunde ab 2014 für einen Strandurlaub auf Mallorca auch das Roaming-Angebot eines polnischen, estnischen oder finnischen Mobilfunk-Anbieters auswählen. Da nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch Discounter entsprechende Offerten machen können, könnte die Palette an möglichen Roaming-Tarifen für das jeweilige Zielland extrem groß sein.

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