Themenspezial: Verbraucher & Service Studie

Verbraucher fühlen sich immer noch von Werbeanrufen belästigt

Bei einem Großteil verbotener Werbeanrufe wird für Telekommunikations-Dienstleistungen geworben. Doch auch Glücksspiele oder Zeitschriftenabos werden auf diesem illegalen Weg vertrieben. Jeder Zweite war schon einmal betroffen - offenbar lohnt sich die Masche.
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Studie zeigt: Telefonwerbung immer noch ein Problem Studie zeigt: Telefonwerbung immer noch ein Problem
Bild: dpa
Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers sind verboten, doch offensichtlich rentiert sich für die werbenden Unternehmen diese Art der Kundenansprache trotz drohender Sanktionen durch die Bundesnetzagentur. Zu dieser Einschätzung kommen die Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf Basis einer Studie, die sie selbst durchgeführt haben.

Mehr als die Hälfte der Befragten wurde mindestens ein Mal unaufgefordert zu Werbezwecken kontaktiert, beispielsweise per Telefon. Aus der Umfrage geht klar hervor: Unaufgeforderte Werbeanrufe und Besuche von Unternehmensvertretern an der Haustür werden von den meisten Verbraucher nicht gewünscht und als belästigend empfunden.

Größter Teil der Werbeanrufe dreht sich um Telekommunikations-Dienstleistungen

Studie zeigt: Telefonwerbung immer noch ein Problem Studie zeigt: Telefonwerbung immer noch ein Problem
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56 Prozent der Befragten gab an, mindestens einmal unaufgefordert von einem werbenden Unternehmen kontaktiert worden zu sein. Interessanterweise wurden bei der Mehrheit dieser illegalen Anrufe Telekommunikations-Dienstleistungen angeboten - 78 Prozent aller Werbeanrufe kamen aus dem Bereich der Telekommunikation.

Weitere Dienstleistungen, mit denen Verbraucher belästigt werden, sind Glücks-/Gewinnspiele, Energieverträge, Zeitschriften-Abos und Versicherungen/Finanzdienstleistungen.

Ein weiteres interessantes Detail der Studie: Gut jeder fünfte Verbraucher (21 Prozent), der unaufgefordert Angebote aus dem Telekommunikationsbereich erhalten hat, wurde gar nicht am Telefon, sondern an der Haustür angesprochen. Werbeanrufe und Besuche von Unternehmensvertretern an der Haustür sind laut der Erhebung für über 90 Prozent der Verbraucher unerwünscht und uninteressant.

"Das ist ein riesiges Problem. Verbraucher dürfen nur zu Werbezwecken angerufen werden, wenn diese vorab ausdrücklich zugestimmt haben", erklärt Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Alles andere ist verboten. Telefonwerbung ohne Einwilligung stellt einen klaren Wettbewerbsverstoß dar." Dennoch sind die abgeschlossenen Verträge automatisch rechtswirksam, wenn der Kunde nicht rechtzeitig von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

In einem weiteren Artikel haben wir zusammengetragen, welche telefonischen Betrugsmaschen sonst noch kursieren.

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