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Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht

Lange wurde diskutiert, nun hat das Fach-Gremium BEREC die finalen Leitlinien zur Netzneutralität vorgelegt. Innovative Dienste und Trafficsteuerung sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Von Daniel Rottinger

Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht
Bild: dpa
Bereits vor einigen Monaten hatten wir über die Vorbereitungen zur Netzneutralitäts-Leitlinie berichtet. Damals hatten die Beteiligten zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Entwurf aufgerufen, die Interessenten bis zum 18. Juli 2016 einreichen konnten. Nun wurden die Ideen und Vorschläge ausgewertet und in einer finalen Leitlinie veröffentlicht.

Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht Finale Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht
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Das Fach-Gremium BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) stellt nun auf seiner Internetseite die Leitlinien zur Netzneutralität bereit [Link entfernt] und die Bundesnetzagentur preist deren Inhalte in einer Mitteilung an: "Zum einen garantieren Leitlinien und Verordnung einen diskriminierungsfreien Internetzugang. Zum anderen lassen beide ausreichend Raum für innovative Dienste", so der BNetzA-Vize Dr. Eschweiler.

Insgesamt seien 481 547 Stellungnahmen von unterschiedlichen Interessengruppen zu dem Entwurf eingegangen. Während sich die einen für strengere Maßstäbe eingesetzt hätten, wären andere Interessenten für Lockerungen eingetreten. In der finalen Fassung sieht der BEREC einen "ausgewogenen Ansatz", mit dem Ziel eines "diskriminierungsfreien Internetzugang(s)". Dennoch soll die Leitlinie "ausreichend Raum für innovative Dienste" lassen, wie Dr. Eschweiler bekräftigt.

BNetzA beachtet weitgehend die Leitlinie

In Deutschland würde die Bundesnetzagentur (BNetzA) etwa die Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken von Internetzugangs­diensten überwachen und würde dabei weitestgehend die Leitlinie zur Netzneutralität beachten.

Dass es sich bei der Leitlinie zur Netzneutralität eher um einen Vorschlagskatalog handelt, wird bei einem genaueren Blick in das Werk klar. So sind viele "soll"-Formulierungen enthalten und auf trennscharfe, harte Formulierungen wird weitestgehend verzichtet.

Ausnahmen von der Regel erlaubt

Nutzer können Leitlinien als PDF einsehen Nutzer können Leitlinien als PDF einsehen
Bild: teltarif/Screenshot-PDF BEREC Guidelines
Wie bereits eingangs erwähnt, wird in der Leitlinie "innovativen Dienste(n)" durchaus Raum gelassen. So heißt es etwa in der finalen Fassung, dass die Regelungen zur Netzneutralität Internetzugangs­anbieter nicht von nachvollziehbaren Maßnahmen der Trafficsteuerung abhalten sollen. Allerdings solle dies nicht aus kommerziellen Beweggründen geschehen, sondern nur aus objektive Kriterien, die etwa Serviceanforderungen bestimmten Netztraffics betreffe. Die Trafficsteuerung soll dabei nicht den spezifischen Inhalt durchleuchten und auch nicht länger als notwendig eingesetzt werden.

Zero-Rating: Bestimmte Dienste ohne Einfluss auf den Traffic

Ein Bestandteil der Leitlinien zur Netzneutralität ist auch der Umgang mit sogenannten Zero-Rating-Services. Dabei hat die Nutzung bestimmter Dienste keinen Einfluss auf den monatlichen Trafficverbrauch. So geschehen etwa beim Spotify-Angebot der Telekom, bei dem die Nutzung der Musik-App unter bestimmten Voraussetzungen nicht vom monatlichen Volumen-Budget abgezogen wurde.

Ob die finalen Leitlinien der BEREC im Alltags-Geschäft der IT-Welt Anerkennung finden und in die alltäglichen Abläufe bei den Zugangs­anbietern einfließen werden, muss sich noch zeigen.

In einer weiteren Meldung hatten wir über die Planung des Bundeskabinetts berichtet, die bei einer unzulässigen Beschränkung des Datenverkehrs durch den Provider eine halbe Million Euro Bußgeld vorsieht.

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