Abgemahnt

Editorial: Amandas schmutziges Geheimnis um die Redtube-Abmahnungen

Wie kommen die Rechteinhaber von "Amanda's Secrets" an so viele IP-Adressen? Das Streaming-Portal hat sie nicht herausgegeben, und auch Überwachungssoftware kann sie nicht gesammelt haben.
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In Foren berichten Nutzer nun, in ihren eigenen Logfiles vor dem Aufruf des Films 49655 ("Amanda's Secrets") auf Redtube folgende URLs gesehen zu haben:

http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net
http://49655.movfile.net/
http://49655.retdube.net/
trafficholder.com ist eines der genannten Rotlicht-Werbenetzwerke. movfile.net und retdube.net (man beachte die Vertauschung von "t" und "d") wurden am 22. bzw. 21. Juli in Panama registriert - nach Aussagen von Abgemahnten nur wenige Tage, bevor die angebliche "Überwachung" der illegalen Download-Links auf Redtube begann.

Redtube gehört laut Statistik-Dienst alexa.com zu den hundert meistbesuchten Sites Deutschlands, nur einen Platz hinter telekom.de. Es ist nicht denkbar, dass eine grundsätzlich illegale Site sich dauerhaft so hoch halten kann, sie wäre von den Rechteinhabern längst weggeklagt worden, gerade im wenig zimperlichen Rotlicht-Bereich. Die Domain ist in Luxemburg registriert, die Server stehen in den Niederlanden. Das sind beides Länder mit funktionierender Copyright-Rechtsprechung. Der Nutzer, der auf Redtube klickt, hat also keinerlei Grund, davon auszugehen, dass die Inhalte dort illegal seien!

Als Tube-Site kauft Redtube wahrscheinlich billig alte Pornos auf, und veröffentlicht diese zum kostenlosen Streaming in geringer bis maximal mittlerer Qualität auf dem eigenen Portal. Wer stattdessen Downloads in HD will, muss auch auf Redtube selbst an einer Bezahlschranke vorbei. Nun kann Redtube beim Content-Kauf auch mal auf ein "faules Ei" stoßen - ein Filmpaket, an dem der Verkäufer mitnichten ausreichende Rechte hält. Doch ist das dann ein Abmahnfall zwischen dem eigentlichen Rechteinhaber und Redtube, nicht zwischen dem Rechteinhaber und den Nutzern! Letztere haben keine Chance, zwischen hunderttausenden legalen Filmen auf Redtube die illegalen herauszufiltern.

Möglicherweise ist schon die Abmahnung zehntausender ahnungsloser und folglich unschuldiger User eines Erotikportals rechtlich als Betrugsversuch bzw. vollendeter Betrug (falls die User zahlen) zu werten. Hier kommt es im Einzelfall darauf an, inwieweit dem abmahnenden Anwalt nachgewiesen werden kann, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass die User weder vorsätzlich noch fahrlässig das Urheberrecht verletzt haben. Sollte sich der Vorwurf erhärten, dass sogar gezielt "skimmed traffic" eingekauft wurde, also User, die einen ganz anderen Link geklickt hatten, auf die angeblichen Schwarzkopien auf Redtube weitergeleitet wurden, dann bleibt zu hoffen, dass für die Verantwortlichen dieser Weiterleitungs- und Abmahnaktion ein alter GVU-Spott wahr wird: "Noch viermal singen".

Von der Abmahnwelle betroffenen Nutzern empfiehlt teltarif.de weiterhin, einfach nicht zu reagieren. Welche Machenschaften und (finanziellen) Absprachen es im Hintergrund zwischen Porno-Industrie, Anwälten und Inkasso-Firmen möglicherweise gibt, beleuchtet unser Beitrag Porno-Produzent: Soviel Geld verdienen wir mit den Abmahnungen. Thomas Urmann hat mit einer Anzeige wegen Erpressung und Betrug zu kämpfen.

Mittlerweile hat das Landgericht Köln eingeräumt, dass die Bedenken an der rechtmäßigen Ermittlung der IP-Adressen beachtlich sind. Alles Dazu lesen Sie in unserer Meldung "LG Köln gesteht: Rechte der Redtube-Nutzer durch IP-Auskunft möglicherweise verletzt".

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