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Telefonterror unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes

Verbraucherzentralen: Gesetz nahezu wirkungslos
Von Marie-Anne Winter

Bis zu zwanzig Mal täglich rufen Gewinnspiel-Firmen Verbraucher unerlaubt an und versuchen, sie abzukassieren. Die Verbraucherzentrale fordert, dass nach Werbeanrufen telefonisch geschlossene Verträge nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers gültig werden. In den Augen der Verbraucherzentrale versagt das erst im August in Kraft getretene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung.

Aggressiv und hartnäckig würden die Anrufer Verbraucher bearbeiten, Vertragsabschlüssen zuzustimmen. Teilweise würde auch einfach behauptet, es bestünde bereits eine Vertragsbeziehung, obwohl das nicht der Fall sei. Außerdem berichteten Verbraucher immer wieder von unberechtigten Abbuchungen von ihrem Konto.

Über 3 500 Anfragen zu telefonischer Gewinnspielwerbung hat die Verbraucherzentrale bisher in diesem Jahr bearbeitet. Lotterie- und Gewinnspielfirmen wie die "Deutsche Gewinner Zentrale" oder "DSC 24" ignorieren offensichtlich ungerührt das neue Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung. Mit Telefonterror unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes treiben auch andere Anbieter ihr Unwesen und rufen unerlaubt Verbraucher an, um sie abzukassieren. So biete der "Verbraucher Werbeschutzbund e.V." gegen einen Mitgliedsbeitrag von 89,95 Euro angeblichen Schutz von unerlaubter Werbung und Datenmissbrauch – wir berichteten.

Für Verbraucher, die eine Vertragsbestätigung erhalten, obwohl sie am Telefon keinen Vertrag abgeschlossen haben oder die einen telefonisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen möchten, bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/telefon-terror Musterbriefe zum Download an.

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