Themenspezial: Verbraucher & Service Telefonwerbung

Telefonwerbung: BNetzA meldet Anstieg von Beschwerden

Uner­laubte Tele­fon­wer­bung nimmt zu. Die Zahl der Beschwerden hat einen Höchst­stand erreicht. Die Bundes­netz­agentur will mit Nach­druck gegen die Verur­sacher vorgehen.
Von dpa /

Im vergangenen Jahr gingen bei der BNetzA 63 273 Beschwerden ein Im vergangenen Jahr gingen bei der BNetzA 63 273 Beschwerden ein
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Die Zahl der Beschwerden wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung hat einen Höchst­stand erreicht. Im vergan­genen Jahr gingen bei der Bundes­netz­agentur 63.273 solcher kriti­scher Wort­mel­dungen ein, wie die Bonner Behörde heute mitteilte. Das war ein Plus von rund 17 Prozent gegen­über dem Vorjahr (54.242) und etwas mehr als 2018, als es 62.247 Beschwerden waren.

Ein Grund für die Schwan­kungen wurde nicht genannt. "Wir gehen mit Nach­druck gegen die Verur­sacher vor", betonte Netz­agen­tur­chef Jochen Homann. In 17 Fällen verhängte die Behörde Bußgelder, die sich auf 1,35 Millionen Euro summierten.

Aggres­sive Werbung für Zeit­schrif­ten­abos

Im vergangenen Jahr gingen bei der BNetzA 63 273 Beschwerden ein Im vergangenen Jahr gingen bei der BNetzA 63 273 Beschwerden ein
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa
Es ging häufig um Versi­che­rungs- und Finanz­pro­dukte sowie um die Ener­gie­ver­sor­gung. Zudem regten sich viele Verbrau­cher nach Darstel­lung der Netz­agentur über aggres­sive Tele­fon­wer­bung für Zeit­schrif­ten­abos auf. Beschwerden zu Tele­kom­muni­kati­ons­dienst­leis­tungen waren hingegen rück­läufig. Dies führte die Behörde darauf zurück, dass sie in diesem Bereich einen Verfol­gungs­schwer­punkt gesetzt hatte.

Bei den Gesprä­chen gingen die Anrufer häufig dreist vor und wollten den Verbrau­cher noch am Telefon oder im Nach­gang unge­wollte Verträge unter­schieben. In anderen Fällen verschlei­erten die Anrufer die Iden­tität ihres Auftrag­gebers oder sie gaben sich sogar als Behör­den­ver­treter aus, um Vertrauen aufzu­bauen.

Beschimp­fungen

Mitunter kam es bei den uner­laubten Anrufen sogar zu Beschimp­fungen oder der Werbe­trei­bende war beson­ders pene­trant und rief Dutzende Male an. Werbe­anrufe ohne vorige Einwil­ligung sind in Deutsch­land verboten. Bei wem es trotzdem klin­gelt, der kann dies unter bei der Bundes­netz­agentur melden. Um die Täter zu über­führen, sind möglichst präzise und detail­lierte Schil­derungen hilf­reich.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur