Beweggründe

Vectoring: Das waren die Gründe für die BNetzA-Entscheidung

Die Bundes­netz­agentur hat beim heute vorgelegten Vectoring-Ent­scheidungs­ent­wurf nicht blindlings den Antrag der Telekom durchgewunken. Präsident Jochen Homann erläutert, was die Behörde sich dabei gedacht hat.
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Jochen Homann zur heutigen Vectoring-Entscheidung Jochen Homann zur heutigen Vectoring-Entscheidung
Bild: dpa
Der heute von der Bundes­netz­agentur vorgelegte Ent­scheidungs­ent­wurf für den Zugang zur Teil­nehmer­an­schluss­leitung befasst sich nicht nur sehr differenziert mit dem Regu­lierungs­an­trag der Telekom, sondern mit der ganzen Markt­situation im Breit­band-Bereich. Dazu gehört auch das Engagement der Mitbewerber.

In einer heute versandten Presse­mit­teilung erläutert BNetzA-Präsident Jochen Homann ausführlich, was die Beweg­gründe für die heutige Ent­scheidung waren. Denn es ging nicht nur darum, die Anträge und Ideen der Telekom und ihrer Wettbewerber zu berücksichtigen, sondern auch die Interessen der Bundesregierung, die bis 2018 flächendeckend in ganz Deutschland Breitband mit bis zu 50 MBit/s sehen will.

Homann lässt Möglichkeit für flächendeckenden FTTB/FTTH-Ausbau offen

Jochen Homann zur heutigen Vectoring-Entscheidung Jochen Homann zur heutigen Vectoring-Entscheidung
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"Unser Vorschlag für die künftigen TAL-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar", erklärte Jochen Homann anlässlich der heutigen Beiratssitzung. "Inhaltlich geht es uns darum, dass der Breitbandausbau vorangetrieben wird, auch künftig ein chancengleicher Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt bleibt und alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden. Ein Glasfaserausbau bis in die Häuser wird für kein Unternehmen regulatorisch eingeschränkt", betont Homann.

Dies ist ein recht deutlicher Hinweis an die Wettbewerber, die VDSL Vectoring stets als "Übergangstechnologie" bezeichnen, einen flächendeckenden FTTH/FTTB-Ausbau fordern, selbst aber wie die Telekom nach wirtschaftlichen Gegebenheiten operieren (müssen).

Als Ersatz muss die Telekom ihren Konkurrenten für den in den Nahbereichen künftig nicht mehr überall verfügbaren Zugriff auf die letzte Meile ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt anbieten. Dieses muss in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL sehr nahe kommen. Dazu sagt Homann: "Mit einem lokalen VULA-Vorleistungsprodukt bleibt den Wettbewerbern ein Sprungbrett für einen eigenen Breitbandausbau erhalten. Sie haben ebenso wie die Telekom die Möglichkeit, ihre Netze in den Nahbereichen weiter mit Glasfaserleitungen in Richtung Endkunden auszurollen. Damit setzen wir ein Signal für den Infrastrukturwettbewerb."

Homann würdigt Ausbauversprechen von Telekom und Wettbewerbern

Im Vorfeld gab es hinter vorgehaltener Hand vorgebrachte Gerüchte, dass die BNetzA seitens der Bundesregierung stark unter Druck stehen könnte, den Telekom-Antrag mehr oder weniger unverändert zu übernehmen und dafür lieber Abstriche beim Wettbewerb zu machen, um das Ziel von 50 MBit/s flächendeckend bis 2018 zu erreichen. Im Hinblick darauf sagt Homann:

"Wir haben uns als Regulierer unserer Verantwortung gestellt und einen Entscheidungsentwurf vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung zu den künftigen TAL-Zugangsbedingungen ist noch nicht getroffen worden. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Wir sind offen für konstruktive Anregungen und eine sachliche Diskussion über unsere Vorschläge. Hierfür bietet die anstehende nationale Konsultation des Entscheidungsentwurfs hinreichend Gelegenheit."

Die Exklusivitäts-Bestrebungen der Telekom hatten immerhin zur Folge, dass auch Wettbewerber einseitige Ausbauverpflichtungen abgegeben hatten (teltarif.de berichtete). "Im Interesse der Bürger und Unternehmen sowie der Breitbandziele der Bundesregierung freue ich mich über die bereits vorliegenden und angekündigten Ausbauversprechen der Telekom und ihrer Wettbewerber. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekom ihre Investitions- und Ausbauabsichten für einen beschleunigten Breitbandausbau einseitig verbindlich macht, damit sie in der endgültigen Abwägungsentscheidung berücksichtigt werden kann. Das Gleiche gilt für Ausbauversprechen von Wettbewerbern der Telekom. Die Bundesnetzagentur wird darauf achten, dass ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht in Zweifel gezogen werden kann", erklärt Homann dazu.

Erste Reaktionen und Stellungnahmen von der Telekom und den Wetttbewerbern haben wir in einer weiteren Meldung zusammengestellt.

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