Urteil

Telefonanbieter muss Kunden auf Netzfehler hinweisen

Handyrechnung über 2 500 Euro wegen technischen Defekts
Von dpa / Björn Brodersen

Telefonanbieter müssen ihre Kunden auf mögliche Netz- und Verbindungsfehler und damit zusammenhängende überhöhte Kosten hinzuweisen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt [Link entfernt] in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Inkassounternehmens zurück, das im Auftrag eines Anbieters rund 2 500 Euro Telefonkosten einklagen wollte (Az.: 32 C 1949/07-48).

Die monatlichen Rechnungen über 1 862 beziehungsweise 796 Euro waren zustande gekommen, nachdem das Mobiltelefon des beklagten Kunden wegen eines technischen Defekts sich im Minutenabstand ins Internet eingewählt hatte, ohne dass der Besitzer davon etwas bemerkte. Trotzdem verlangte der Anbieter die Zahlung der Rechnungen.

Laut Urteil ist es jedoch gleich, wo genau der Fehler zu suchen war. Allein die Tatsache, dass es zu völlig überhöhten Kosten kam und im Minutenabstand immer wieder dieselbe Nummer gewählt worden ist, hätte im Rahmen der Fürsorgepflicht zu einem entsprechenden Hinweis des Telefonanbieters führen müssen, heißt es in der Entscheidung. Die Zahlungsforderung sei deshalb unzulässig.

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