GEZahlt?

Editorial: Zahlen oder nicht zahlen für Inhalte?

Was Verleger gerne hätten, ist für die GEZ ganz einfach
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Wie viel einfacher haben es da doch die öffentlich-rechtlichen Medien: Sie brauchen nur ihre Programme als live-Stream ins Internet zu stellen, und schon wird jeder Internet-PC und jedes internetfähige Multimedia-Handy zu einem gebührenpflichtigen neuartigen Empfangsgerät. Und die dafür fälligen Gebühren sollen aktuellen Plänen zufolge in einigen Jahren bei der nächsten Gebührenreform von der Radiogebühr (5,76 Euro pro Monat) auf die volle Fernsehgebühr (17,98 Euro pro Monat) mehr als verdreifacht werden.

Während die Verbraucher gegen die Bezahlinhalte der Verlage "mit den Füßen abstimmen" können, indem sie woandershin klicken, sind sie den Gebühreneintreibern der GEZ praktisch hilflos ausgeliefert. Sie müssen hoffen, dass künftig entweder die Politik, etwa in Form einer Mehrheit von Landesregierungen oder der EU-Kommission, oder die Gerichte der immer weiter ausufernden Rundfunkgebührenpflicht Einhalt gebieten.

Auf Seiten der Politik ist positiv zu vermelden, dass zahlreiche Lobbyisten zunehmend Sturm gegen die Rundfunkgebühren laufen. In seltener Einträchtigkeit ziehen bei diesem Thema sogar industrienahe und verbrauchernahe Organisationen am selben Strang.

Auch bei Richtern regt sich ebenfalls zunehmend Widerstand gegen Rundfunkgebühren, zumindest für gewerblich genutzte PCs und zumindest auf unterster Instanz. So urteilten etwa die Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster, Braunschweig, Wiesbaden und Frankfurt am Main zugunsten der Gebührenpflichtigen und gegen die öffentlich-rechtlichen Sender, während das Oberverwaltungsgericht Müster, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Gebührenpflicht bejahten.

Wie bereits in einem früheren Editorial geschrieben, wird hier frühestens ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Klarheit und Rechtssicherheit bringen. Fällt dieses gegen die Verbraucher aus, könnte durchaus auch eine Verfassungsklage und/oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das Verfahren nochmals weiter tragen.

Bis zum endgültigen Urteil werden weiterhin viele Firmen, Gewerbetreibende oder Radio- und Fernseher-lose Privatpersonen weiter kräftig für öffentlich-rechtliche Internet-Inhalte bezahlen, die sie nie benutzen. Und sie werden weiterhin zahllose Inhalte benutzen, für die sie nichts bezahlen.

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