BNetzA

Netzbetreiber müssen über MVNO-Zugang verhandeln

Discounter wollen güns­tige Tarife anbieten und dafür einen MVNO-Zugang haben. Aber sind die Netz­betreiber über­haupt verpflichtet, darüber zu verhan­deln? Die BNetzA hat ein Macht­wort gespro­chen.
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Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel
Bild: Transatel
Um den Wett­bewerb bei Handy-Tarifen zu fördern, hat die Bundes­netz­agentur schon seit über 15 Jahren die Möglich­keit eröffnet, dass virtu­elle Mobil­funk-Netz­betreiber die Netz­infra­struktur der Netz­betreiber mitbe­nutzen (MVNO oder MVNE). Nicht alle dieser Geschäfts­modelle waren von Erfolg gekrönt: Sowohl Telogic (ehem. vistream) als auch GTCom gibt es nicht mehr. Erfolg­rei­cher im Markt durch­gesetzt haben sich statt­dessen echte Mobil­funk-Discounter, die teils sogar von den Netz­betrei­bern selbst kreiert wurden.

Dabei stellt sich aller­dings die Frage: Müssen die Netz­betreiber über­haupt mit Firmen verhan­deln, die als virtu­eller Mobil­funk­anbieter auftreten wollen? Offenbar ist es für die Netz­betreiber nicht so einfach, das rund­heraus abzu­lehnen, wie die Bundes­netz­agentur nun entschieden hat.

BNetzA: Es muss Verhand­lungen geben

Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel Ubigi ist eines der Tarifmodelle von Transatel
Bild: Transatel
Das fran­zösi­sche Mobil­funk­unter­nehmen Transatel, das zur japa­nischen NTT Group gehört, hatte die Bundes­netz­agentur ange­rufen. Laut einer Mittei­lung beab­sich­tigt Transatel, in Deutsch­land Dienste mit "Transatel-SIM-Karten" anzu­bieten. Damit sind vermut­lich auch esIM-Tarife gemeint, denn das ist aktuell ein wich­tiger Arbeits­zweig von Transatel: Reise- und Roaming-Tarife, die per eSIM auf kompa­tible Smart­phones geladen werden und dann kalku­lier­bare Preise auch fürs Surfen außer­halb der EU bieten.

Dass die Netz­betreiber von einem derar­tigen Geschäfts­modell eines Konkur­renten nicht gerade begeis­tert sind, kann man sich denken. Die Bundes­netz­agentur hat nun im Rahmen eines Streit­bei­legungs­ver­fah­rens entschieden, dass sich mobile virtu­elle Netz­betreiber (MVNO) auf die Dienst­anbie­ter­rege­lung in den Zutei­lungs­bescheiden im Zusam­men­hang mit der Frequenz­auk­tion 2019 berufen können. Das heißt konkret: Die Netz­betreiber sind verpflichtet, über den MVNO-Zugang zu verhan­deln.

Konkrete Preis­vor­gaben für den Wieder­ver­kauf von Leis­tungen und den Netz­zugang hat die Bundes­netz­agentur aber nicht gemacht. Das formu­liert die Behörde ganz vorsichtig so: "Den Verhand­lungs­part­nern wird ein umfas­sender Gestal­tungs­spiel­raum für die Verhand­lungen der nach­gefragten Leis­tung gegeben." Die BNetzA bekräf­tigt aber ihr ursprüng­liches Ziel, dass "das Angebot inno­vativer Dienste geför­dert" wird. Schon 2018 musste die BNetzA Telefónica Deutsch­land auf Antrag von Transatel dazu zwingen, Groß­kunden-Roaming anzu­bieten.

Transatel will wohl ins o2-Netz

Transatel betreibt in verschie­denen EU-Staaten, darunter Frank­reich, ein virtu­elles Mobil­funk­netz und bietet welt­weit Mobil­funk-Dienste in den Berei­chen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an. Auch das ist also ein Geschäfts­feld, bei dem die "Gefahr" besteht, dass Transatel die Preise der deut­schen Netz­betreiber mögli­cher­weise unter­bieten kann.

Aus den Details des Streit­bei­legungs­ver­fah­rens wird offen­sicht­lich, dass Transatel sich erneut über Telefónica Deutsch­land beschwert hatte. In tech­nischer Hinsicht hat Transatel zwei Möglich­keiten vorge­schlagen: Die Reali­sie­rung des MVNO-Zugangs auf Basis einer Roaming-Archi­tektur oder auf dem Weg einer direkten Netz-Zusam­men­schal­tung. Bei der Vari­ante Roaming-Archi­tektur hätte Telefónica aus Sicht von Transatel keinen beson­deren tech­nischen oder perso­nellen Aufwand. Sollte Telefónica sich weiterhin weigern, dies­bezüg­lich mit Transatel Verhand­lungen aufzu­nehmen, droht ein Zwangs­geld.

In anderen Ländern hatte es Transatel offenbar einfa­cher: In 178 Ländern und Desti­nationen konnte Transatel bereits Abkommen über einen lokalen Zugang zu LTE-Netzen schließen.

Das hat es schon eine Weile nicht mehr gegeben: Mit der frisch geöff­neten Vorwahl 015888 geht ein neuer Anbieter "TelcoVillage" an den Start. SMS sind teil­weise schon möglich, Portie­rungen auch.

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