Bundesnetzagentur gibt Vorwahl 0180 für Störungs-Hotline auf
BNetzA gibt Vorwahl 0180 für
Störungs-Hotline auf
Bild: BNetzA, teltarif.de
Die geänderten Vorschriften für Warteschleifen bei Mehrwertrufnummern haben auch unmittelbare
Auswirkungen auf die Bundesnetzagentur (BNetzA). So konnte man bislang
den Funkmessdienst der Bundesnetzagentur
bei Störungen des Funkempfangs unter der bundesweit gültigen Rufnummer 01803-232323
(9 Cent/Minute aus dem Festnetz, 42 Cent aus dem Mobilfunk) erreichen. Ab sofort hat die
Bundesnetzagentur eine neue Rufnummer für die Bearbeitung von Funkstörungen eingerichtet. Die neue
Telefonnummer lautet 04821-895555.
BNetzA gibt Vorwahl 0180 für
Störungs-Hotline auf
Bild: BNetzA, teltarif.de
Betroffene können unter der neuen Rufnummer rund um die Uhr Funkstörungen und Störungen beim Radio- und
Fernsehempfang melden. Die bisher genutzte Servicerufnummer 01803-232323 wird zum 1. Juni auf eine für den
Anrufer kostenlose Ansage umgestellt und dann zum Jahresende komplett außer Betrieb genommen.
Hintergrund der Umstellung ist die zum Juni in Kraft tretende endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Warteschleifen beispielsweise bei Servicerufnummern für den Anrufer kostenfrei sein. Die bisherige 0180er-Rufnummer würde diese Bedingung nicht in allen Belangen erfüllen, hat die Bundesnetzagentur ermittelt. Daher hat sich die Bundesbehörde dafür entschieden, künftig eine kostengünstige Ortsnetzrufnummer zu verwenden.
Funkstörungsannahme der BNetzA steht allen offen
Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur steht allen offen, die Fragen zu dem Thema haben oder eine Störung feststellen und Hilfe benötigen. Eine solche kann sich beim Radioempfang durch Rauschen und Knistern oder Pfeiftöne bemerkbar machen, beim Fernsehempfang durch Streifen, Wellenlinien oder Knackgeräusche. Anwender von Funknetzen (z.B. Betriebsfunk) könnten durch andere Teilnehmer oder defekte Sendegeräte gestört werden, oft verdirbt ein fehlerhaftes Netzwerkübertragungssystem per Stromleitung (PLC) den Radio oder Fernsehempfang auf UHF, VHF oder Kurzwelle. Viele PLC-Systeme halten die geltenden Grenzwerte nicht ein. Auch Fernsehgeräte können sich in der Nachbarschaft als Störenfried für andere Frequenznutzer entpuppen, insbesondere, wenn die moderne Plasma-Technologie eingesetzt wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beraten und klären, ob eine Funkstörungsbearbeitung gegebenenfalls vor Ort erforderlich ist. Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei.
Eine automatische Weiterleitung an die jeweils zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur, wie sie bisher erfolgte, ist nach der Umstellung nicht mehr möglich. Eingehende Störungsmeldungen werden daher von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr am Standort Itzehoe (Norddeutschland) bearbeitet bzw. von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Außerhalb dieser Zeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt die Störungsannahme durch die 24-Stunden-Messtelle der Bundesnetzagentur in Konstanz. Die Anrufe werden dazu nach Konstanz umgeleitet, für den Anrufer entstehen dabei keine weiteren Kosten.
Funkstörungen können auch unter der E-Mail-Adresse funkstoerung@bnetza.de gemeldet werden. Weitere Informationen zu Funkstörungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.