Themenspezial: Verbraucher & Service Neue Rufnummer

Bundesnetzagentur gibt Vorwahl 0180 für Störungs-Hotline auf

Funkstörungsannahme der BNetzA steht nun unter 04821-895555 offen
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Bundesnetzagentur gibt Vorwahl 0180 für Störungs-Hotline auf BNetzA gibt Vorwahl 0180 für
Störungs-Hotline auf
Bild: BNetzA, teltarif.de
Die geänderten Vorschriften für Warte­schleifen bei Mehrwert­rufnummern haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Bundes­netz­agentur (BNetzA). So konnte man bislang den Funkmess­dienst der Bundes­netz­agentur bei Störungen des Funkempfangs unter der bundesweit gültigen Rufnummer 01803-232323 (9 Cent/Minute aus dem Festnetz, 42 Cent aus dem Mobilfunk) erreichen. Ab sofort hat die Bundes­netz­agentur eine neue Rufnummer für die Bearbeitung von Funk­störungen eingerichtet. Die neue Telefon­nummer lautet 04821-895555.

Bundesnetzagentur gibt Vorwahl 0180 für Störungs-Hotline auf BNetzA gibt Vorwahl 0180 für
Störungs-Hotline auf
Bild: BNetzA, teltarif.de
Betroffene können unter der neuen Rufnummer rund um die Uhr Funk­störungen und Störungen beim Radio- und Fernseh­empfang melden. Die bisher genutzte Service­rufnummer 01803-232323 wird zum 1. Juni auf eine für den Anrufer kostenlose Ansage umgestellt und dann zum Jahresende komplett außer Betrieb genommen.

Hintergrund der Umstellung ist die zum Juni in Kraft tretende endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Warte­schleifen beispiels­weise bei Service­rufnummern für den Anrufer kostenfrei sein. Die bisherige 0180er-Rufnummer würde diese Bedingung nicht in allen Belangen erfüllen, hat die Bundes­netz­agentur ermittelt. Daher hat sich die Bundesbehörde dafür entschieden, künftig eine kosten­günstige Ortsnetz­ruf­nummer zu verwenden.

Funkstörungsannahme der BNetzA steht allen offen

Die Funkstörungs­annahme der Bundes­netz­agentur steht allen offen, die Fragen zu dem Thema haben oder eine Störung feststellen und Hilfe benötigen. Eine solche kann sich beim Radio­empfang durch Rauschen und Knistern oder Pfeiftöne bemerkbar machen, beim Fernseh­empfang durch Streifen, Wellenlinien oder Knack­geräusche. Anwender von Funknetzen (z.B. Betriebsfunk) könnten durch andere Teilnehmer oder defekte Sendegeräte gestört werden, oft verdirbt ein fehler­haftes Netzwer­kübertragungs­system per Stromleitung (PLC) den Radio oder Fernseh­empfang auf UHF, VHF oder Kurzwelle. Viele PLC-Systeme halten die geltenden Grenzwerte nicht ein. Auch Fernseh­geräte können sich in der Nachbar­schaft als Störenfried für andere Frequenz­nutzer entpuppen, insbesondere, wenn die moderne Plasma-Technologie eingesetzt wird.

Die Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter der Bundes­netz­agentur beraten und klären, ob eine Funk­störungs­bearbeitung gegebenen­falls vor Ort erforderlich ist. Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei.

Eine automatische Weiterleitung an die jeweils zuständige Außen­stelle der Bundes­netz­agentur, wie sie bisher erfolgte, ist nach der Umstellung nicht mehr möglich. Eingehende Störungs­meldungen werden daher von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr am Standort Itzehoe (Nord­deutschland) bearbeitet bzw. von dort an die zuständigen Stellen weiter­geleitet.

Außerhalb dieser Zeiten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt die Störungsannahme durch die 24-Stunden-Messtelle der Bundes­netz­agentur in Konstanz. Die Anrufe werden dazu nach Konstanz umgeleitet, für den Anrufer entstehen dabei keine weiteren Kosten.

Funkstörungen können auch unter der E-Mail-Adresse funkstoerung@bnetza.de gemeldet werden. Weitere Informationen zu Funk­störungen sind auf der Internet­seite der Bundes­netz­agentur zu finden.

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