AGB-Änderung

E-Postbrief: Deutsche Post streicht Verschlüsselung und Signatur

Post hält "allgemeinen Sicherheitsstandard" für bestmöglichen Schutz
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E-Postbrief: Deutsche Post streicht Verschlüsselung und Signatur E-Postbrief: Deutsche Post streicht Verschlüsselung und Signatur
Grafik: Deutsche Post, Screenshot: teltarif.de
Mit Wirkung ab dem 25. September ändert die Deutsche Post die allgemeinen Geschäfts­be­dingungen für den E-Postbrief. Ver­schlüsse­lung und persönliche Signatur bietet der Dienst zukünftig nicht mehr - die Post hält den "allgemeinen Sicher­heits­standard" für den "best­möglichen Schutz".

In den vergangenen Tagen begann die Deutsche Post damit, ihren E-Postbrief-Kunden Mit­teilung­en über eine AGB-Änderung zu­zu­senden, die zum genannten Termin in Kraft treten soll. Auch bei der Ein­tragung der E-Postbrief-Adresse in das öffentliche Adress­verzeich­nis soll es Änderungen geben.

E-Postbrief konnte Schriftform noch nie ersetzen

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Grafik: Deutsche Post, Screenshot: teltarif.de
Dass die Möglichkeit, E-Postbriefe mit einem digitalen Zertifikat zu signieren wegfällt, ist dabei gar nicht einmal ein besonders großer Verlust. Denn die bisher angebotene Lösung war von Anfang an nie ein gesetzlich zugelassener Ersatz für Kommunikationsvorgänge gewesen, die der Schriftform bedürfen. Schon in den alten AGB hieß es hierzu:

Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden.

Mit dieser Formulierung hat die Deutsche Post schon bislang dafür gesorgt, dass gewisse Geschäftsvorfälle, die per Gesetz der Schriftform bedürfen, nicht rechtssicher über den E-Postbrief abgewickelt werden konnten. Dazu zählen beispielsweise Quittungen, Verbraucherdarlehensvertrag, Mietvertrag über ein Jahr Laufzeit, Arbeitsvertrag, die Kündigung eines Arbeitsvertrages sowie die Bürgschaft natürlicher Personen oder die Schuldanerkenntnis.

Schwerer wiegt da schon der Verlust der persönlichen Verschlüsselungsmöglichkeit. Im privaten Bereich wird davon vermutlich zwar eher selten Gebrauch gemacht, aber eine Verschlüsselung sensibler und geheimer Geschäftsdokumente bleibt ein notwendiges Feature. Unternehmen wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dokumente selbst zu verschlüsseln und anschließend über das E-Post-System zu versenden.

Das ändert sich ab dem 25. September

Die Passagen zur zusätzlichen persönlichen Verschlüsselung und Signatur von E-Postbriefen werden aus den AGB aus dem Abschnitt unter "Zusatzleistungen E-Postbrief" entfernt. Ab dem 25. September ist eine Beantragung von Zertifikaten sowie das persönliche Verschlüsseln und Signieren nicht mehr möglich. Dazu schreibt die Deutsche Post: "Der allgemeine Sicherheitsstandard bietet Ihnen bereits den bestmöglichen Schutz. Dies wurde von anerkannten, unabhängigen Prüfinstanzen bestätigt. Die entsprechenden Passagen entfallen daher in den AGB. [...] Dadurch gewinnen Sie gleichzeitig mehr Übersichtlichkeit und Bedienkomfort. Denn Sie brauchen jetzt keine zusätzlichen Verschlüsselungsschritte vorzunehmen. Ihre Nachrichten, die Sie bisher auf diesem Wege signiert/verschlüsselt hatten, bleiben vorerst weiter für Sie lesbar. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Nachrichten innerhalb der nächsten vier Wochen jedoch als PDF zu exportieren."

Hinsichtlich der Aufnahme der E-Post-Adresse ins öffentliche Adressverzeichnis soll der Nutzer zukünftig bessere Möglichkeiten bekommen, den Umfang des Eintrags über die Selbstadministration im Portal zu bestimmen. Zudem sollen die Mindestangaben zur Veröffentlichung im Adressverzeichnis reduziert werden.

In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Führung des Guthabenkontos und die Abwicklung von Bezahlvorgängen" haben sich darüber hinaus die Kontaktdaten der "Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH" geändert. Erhalten bleiben soll die SMS-Benachrichtigung beim Eingang neuer E-Postbriefe. Die neuen AGB zum E-Postbrief [Link entfernt] hat das Unternehmen auf seiner Webseite veröffentlicht.

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