E-Government

Beschlossen: Behördengänge per E-Mail kommen - irgendwann

Ab 2014 zunächst nur sicherer elektronischer Kontaktweg vorgeschrieben
Von Marc Kessler mit Material von dpa

Behördengang Auf lange Sicht sollen Behörden­gänge
auch elektronisch erledigt werden können
Foto: dpa
Bürger in Deutschland können ab Sommer 2014 einige Behörden­angelegen­heiten auch elektronisch erledigen. Das schreibt das E-Government-Gesetz vor, das heute im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Außerdem müssen Bundes­behörden ihre Akten digital führen und im Internet Informationen über den Bearbeitungs­stand von Vorgängen anbieten.

De-Mail wird der Kommunikations-Standard

Behördengang Auf lange Sicht sollen Behörden­gänge
auch elektronisch erledigt werden können
Foto: dpa
Streit hatte es im Vorfeld um die sichere Kommunikation mit Behörden gegeben. Dafür sieht das Gesetz die De-Mail vor, die Sender und Empfänger einer elektronischen Nachricht sicher identifizieren soll. Die Deutsche Post, die den Konkurrenz-Dienst E-Post-Brief anbietet, hatte gegen De-Mail als Standard protestiert und die Ministerpräsidenten der Bundesländer dazu aufgerufen, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen. Zudem hat der Bonner Konzern Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das E-Government-Gesetz eingelegt.

De-Mail wird derzeit von Deutscher Telekom, Mentana-Claimsoft sowie von 1&1 (GMX und Web.de) angeboten. Datenschützer und Aktivisten kritisieren das Verfahren als unsicher.

Was ändert sich ab 2014?

Bundesbehörden müssen ab Sommer 2014 einen elektronischen Kontaktweg anbieten. Eine E-Mail-Adresse haben die meisten bereits. Nun soll ein sicherer digitaler Kommunikations­kanal dazukommen, über den Bürger Behördengänge erledigen und wichtige Dokumente versenden können. Dafür schreibt die Bundesregierung vor, dass Bundesbehörden online eine Identifikation mit den elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises und eine De-Mail-Adresse anbieten. Dieses Mailformat soll die sichere Kommunikation garantieren.

Können so künftig alle Behördengänge digital erledigt werden?

Nein. Denn das Gesetz gilt zunächst nur für die Bundesbehörden. Landes- und Kommunal­behörden sind lediglich verpflichtet, Dokumente elektronisch entgegen zu nehmen und digitale Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Doch die weitaus meisten Behörden­kontakte haben Bürger mit ihren lokalen und kommunalen Ämtern. Müllabfuhr, Meldebehörde oder Standesamt sind nicht direkt an die neuen Regeln gebunden. Ob und wie die Bundesländer die Vorstellungen der Bundesregierung umsetzen, ist noch vollkommen offen. Das Bundes­innenministerium erhofft sich eine Signalwirkung.

Was sieht das Gesetz außerdem vor?

Behördengänge per Mail sind nur der Anfang: Mit dem E-Government-Gesetz soll die Verwaltung grundlegend modernisiert und ins Computer­zeitalter gebracht werden. Bürger sollen im Internet den Bearbeitungsstand ihrer Anfragen und aktuelle Ansprechpartner einsehen können. Bundesbehörden sollen bis 2020 ihre Akten elektronisch führen - eine Umstellung für viele Behörden, in denen Akten noch größtenteils auf Papier geführt werden.

Im Zuge der Digitalisierung soll auch überprüft werden, ob jede Beantragung mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt werden muss, oder ob diese Regel bei einfachen Verwaltungsakten wie dem Bestellen einer Mülltonne wegfallen kann. Dann könnten solche Vorgänge auch formlos am Telefon geregelt werden.

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