Grenze?

Editorial: Apple vs. Samsung: Wie weit darf Patent-Schutz gehen?

Wie viel Patent-Schutz brauchen wir für maximale Innovationen?
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iPhone 4 versus Samsung Galaxy - Apple klagt gegen auffällige Ähnlichkeiten beider Geräte. iPhone 4 versus Samsung Galaxy - Apple klagt gegen auffällige Ähnlichkeiten beider Geräte.
Montag: teltarif.de
Nicht nur in unserer Redaktion haben sich einige Leute verwundert die Augen gerieben: Apple verklagt Samsung vor einem US-Gericht. Der Vorwurf: Samsung kopiere bei seinen Handys und Tablet-Computern unverfroren das typische Apple-Design. Bemängelt wurden unter anderem Ähnlichkeiten bei der Form eines rechteckigen Gehäuses mit abgerundeten Kanten sowie bei den Symbolen einzelner Apps wie Telefon oder Bildergalerie. Apple untermauerte die Vorwürfe mit Bildern, auf denen nebeneinander ein iPhone 4 und ein Samsung Galaxy S bzw. ein iPad und ein Samsung Galaxy Tab abgebildet waren. Bemängelt wurde darüberhinaus auch die zu Apple-ähnliche Verpackung, die Samsung verwende. Apple fordert einen Stopp des Ideenklaus sowie Schadenersatz, Samsung teilte mittlerweile mit, dass man die Vorwürfe vor Gericht beantworten und sich verteidigen werde. Weiterhin hat nun Samsung seinerseits in Korea, Japan und Deutschland Klage gegen Apple wegen der Verletzung von Patenten zu Technologien für die drahtlose Datenkommunikation eingereicht.

Patentklage als "besondere Form" der Anerkennung

Datenblätter

iPhone 4 versus Samsung Galaxy - Apple klagt gegen auffällige Ähnlichkeiten beider Geräte. iPhone 4 versus Samsung Galaxy - Apple klagt gegen auffällige Ähnlichkeiten beider Geräte.
Montag: teltarif.de
Patentklagen sind speziell in USA nichts Neues und wenn die Streithähne nicht Branchengrößen wie Apple und Samsung wären, auch kaum international eine Erwähnung wert. Kaum ein namhaftes IT-Unternehmen war dort im vergangenen Jahr nicht an einem Rechtsstreit beteiligt: Microsoft gegen Google, Nokia gegen Apple oder HTC gegen Apple (und umgekehrt) sind nur einige Beispiele. Auch Samsung und Apple haben reichlich Erfahrung: Medienberichten zufolge war Samsung seit 2008 an 259 US-Gerichtsverfahren beteiligt, Apple kommt auf eines mehr, also 260.

Patentklagen sollten aber nicht zum Selbstzweck werden, erst recht nicht zur Belustigung von Berichterstattern und interessierten Kunden verkommen. Patente dienen dem Schutz geistigen Eigentums. Sie sollen also Innovationen schützen, so dass diese für den jeweiligen Innovator wirtschaftlich lukrativ bleiben.

Die Klage scheint vielmehr eine "besondere Form" der Anerkennung von Samsung seitens Apple zu sein: Samsung ist vor allem beim Tablet der einzig ernstzunehmende Wettbewerber der Kalifornier. Ebenso verhilft der koreanische Hersteller mit toller Hardware dem mobilen Betriebssystem Android zu besonderem Schub. Erst vor kurzem erklomm Android in den USA die Marktführerschaft bei den Smartphone-Betriebssystemen.

Wie weit darf Patentschutz gehen?

Apple hat mit seinem iPhone und dem Bedien- und Gesamtkonzept 2007 und 2008 zweifelsfrei Maßstäbe gesetzt. Apples Ideen zum Touchscreen inklusive Multitouch und Gestenerkennung haben eine ganze Branche und Handyhersteller wie Software-Entwickler wachgerüttelt, wo zuvor die Touch-Bedienung am Telefon entweder hakelig war oder nur mit Zusätzen wie einem Stylus gelang. Das Gericht in USA steht nun vor einer kniffeligen Frage: Wie weit oder wie eng geht der Patentschutz?

Apple selbst sieht freilich eine sehr weite Auslegung. Wie der aktuellen Klage zu entnehmen ist, sehen die Kalifornier nahezu alle Wesensmerkmale der Kassenschlager iPhone und iPad geschützt. Dies soll bei der Form und dem Aussehen der Geräte beginnen und über die Anordnung der Bedienelemente bis zur Benutzeroberfläche gehen. Problem dieser Auslegung ist freilich, dass damit der Spielraum für Konkurrenten und Nachfolger soweit eingeengt wird, dass am Ende kein Wettbewerber mehr ein aussichtsreiches Produkt gegen die Produkte von Apple am Markt platzieren kann. Eine zu weite Auslegung des Gerichtes im Sommer würde also quasi eine Monopolstellung von Apple stärken. Eine geringere Produkt- und Innovationsvielfalt wäre die Folge.

Urteilt das Gericht hingegen (zu) eng, entwertet es Forschung und Entwicklungsleistungen, weil dem Innovator Verwertungschancen genommen werden. Neben dem Vermarktungsvorteil des First Mover sollte dem Innovator auch oder alternativ die Vermarktung über kostenpflichtige Lizenzen möglich sein.

Patentschutz bzw. der Schutz geistigen Eigentums ganz allgemein ist gerade in der immer mehr technisierten Welt wichtig, um Innovationen zu sichern. Er darf aber nicht dazu dienen, dem First-Mover ein Mittel in die Hand zu geben, dadurch eine Monopolstellung auf jungen, noch nicht entwickelten Märkten zu zementieren. Denn dann würde das Patentrecht genau das behindern, was es eigentlich schützen und ermöglichen soll: Innovationen.

Nur ein ausgewogenes Urteil sichert große Innovations-Bandbreite

Die Situation für das Gericht im Sommer ist wie dargestellt alles andere als einfach: Schlägt sich das Gericht auf die eine oder die andere Seite, verlieren am Ende immer die Verbraucher, weil sie langfristig geringeren technischen Fortschritt zu eventuell höheren Preisen bekommen. "Königsweg" in diesem Sinne wäre ein Vergleich in der Mitte. Dieser muss zudem - auch wegen der Signalwirkung quer durch die Branche - gut begründet und verallgemeinerbar sein.

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