Corona-App

So funktioniert die offizielle Corona-Warn-App

Die Über­prü­fung durch Apple und Google hat die Corona-Warn-App des Bundes bereits bestanden. Ab sofort kann die App herun­ter­ge­laden und verwendet werden. Was sollten Anwender dazu wissen?
Von dpa /

Die Corona-Warn-App Die Corona-Warn-App
Bild: picture alliance/Michael Kappeler/dpa
Auf der jetzt verfüg­baren offi­zi­ellen Corona-Warn-App ruhen große Hoff­nungen im Kampf gegen die Pandemie. Die App hilft zwar nicht dabei, eine Anste­ckung zu verhin­dern. Sie kann aber dazu beitragen, dass Menschen nach­träg­lich über risi­ko­reiche Begeg­nungen infor­miert werden.

Nutzern stellen sich nun viele Fragen - auch zum tägli­chen Umgang mit der App und dazu, wie sie das Angebot auf ihren Endge­räten anwenden sollten.

Die rich­tige App down­loaden

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Bild: picture alliance/Michael Kappeler/dpa
Wo kann man die offi­zi­elle App herun­ter­laden - und wie verhin­dere ich, auf eine Fake-App herein­zu­fallen?

Die Corona-Warn-App des Bundes hat eine eigene Home­page, über die auch die Links zum Down­load der Versionen für iOS (iPhone) und Android bereit­ge­stellt werden. Pro Land gibt es nur eine offi­zi­elle Corona-Warn-App.

Auf welchen Geräten wird die App laufen?

Die App setzt auf einem Konzept von Apple und Google auf. Daher müssen die Geräte in der Lage sein, diese Programm­schnitt­stellen zur Verfü­gung zu stellen. Beim iPhone funk­tio­niert das ab der Betriebs­system-Version iOS 13.5. Das gibt es für Geräte ab dem iPhone 6S bzw. der ersten Version des iPhone SE. Ein noch älteres Geräte wie iPhone 6 oder 5S reicht nicht aus.

Bei Android-Handys muss Blue­tooth LE unter­stützt werden. Außerdem muss Android 6 oder eine neuere Version laufen und es müssen die Google Play Services akti­viert sein, weil der Konzern die Schnitt­stellen nicht über ein Android-Update zu Verfü­gung stellt, sondern über diese Google-Dienste.

Die neuen Android-Geräte von Huawei wie das P40 haben diese Google-Dienste nicht. Läuft die App dort trotzdem?

Huawei will die App mit nach­ge­bauten Google-Diensten auf seinen neuesten Android-Smart­phones zum Laufen bringen. Laut Huawei müssen die entspre­chenden Huawei-Dienste (HMS Core) auf die Version 4.1.0.301 aktua­li­siert werden. Nicht laufen wird die App dagegen auf Google-freien Android-Versionen wie LineageOS oder /e/.

Wie funk­tio­niert die App?

Die App setzt auf die Funk­technik Blue­tooth, mit der man sonst draht­lose Laut­spre­cher, Tasta­turen oder andere Geräte ansteuert. Sie funkt je nach Smart­phone-Modell im Abstand von zwei­ein­halb bis fünf Minuten eine anony­mi­sierte Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer 16 Mal in die nähere Umge­bung. Zugleich lauscht das Telefon, ob es Blue­tooth-Signale von Anderen empfangen kann. Halten sich Nutzer, die beide die App laufen haben, neben­ein­ander auf, tauschen die Smart­phones ihre IDs aus.

Saugt die stän­dige Funkerei nicht den Akku schnell leer?

Die Entwickler sagen, dass die App nicht viel Strom zieht und nur einen winzigen Bruch­teil der Akku­ka­pa­zität in Anspruch nimmt. Proble­ma­ti­scher als die Corona-Warn-App könnten die vielen anderen Apps sein, die eben­falls auf einem typi­schen Smart­phone instal­liert sind. Wenn andere Anwen­dungen zusammen mit der Corona-Warn-App aus dem Ruhe­zu­stand aufwa­chen - zum Beispiel Social-Media-Clients oder E-Mail-Programme -, dann kann das schon die Lauf­zeit des Smart­phones verkürzen. Das ist auch der Haupt­grund dafür, dass die App nicht ständig funkt, sondern nur alle zwei­ein­halb bis fünf Minuten.

Wie erfährt man, dass man sich in der Nähe eines Infi­zierten aufge­halten hat?

Wer positiv auf Covid-19 getestet wurde, kann diesen Status selbst in die App eintragen. Um einen Miss­brauch zu verhin­dern, muss dieser Status aber offi­ziell bestä­tigt werden. Das geschieht zum einen über einen QR-Code, den man vom Test­labor erhält. Alter­nativ kann man auch eine TAN - also eine Trans­ak­ti­ons­nummer - eingeben, die man von einer Telefon-Hotline bekommt, da nicht alle Labore in der Lage sind, QR-Codes zu gene­rieren. Im Infek­ti­ons­fall erhalten die betrof­fenen App-Kontakte dann einen Hinweis, dass sie sich testen lassen sollen.

Gefährdet die App nicht die Privat­sphäre der Anwender?

Daten­schützer loben inzwi­schen die App, nachdem es an ersten Konzepten noch heftige Kritik geha­gelt hat. Bei der App und den dazu­ge­hö­rigen Diensten werden nun nicht die wahren Iden­ti­täten der Anwender ausge­tauscht, sondern nur anony­mi­sierte IDs, die sich mehr­fach in der Stunde ändern.

Die Kontakt­daten werden auch nicht zentral gespei­chert - wie zu Beginn vorge­sehen -, sondern dezen­tral auf den jewei­ligen Smart­phones. Nur die Liste der anony­mi­sierten IDs der Infi­zierten wird auf einem zentralen Server vorge­halten, der Abgleich findet ausschließ­lich auf den einzelnen Smart­phones statt.

Darf ein Arbeit­geber den Einsatz der App für seine Beschäf­tigten anordnen?

Eine solche Frage hätte eigent­lich im Arbeits­ver­trag gere­gelt werden müssen, wird dort aber meist nicht erwähnt. In vielen Fällen wird der Arbeit­geber daher trotz seiner Fürsor­ge­pflicht gegen­über Arbeit­neh­mern und Kunden dies nicht anordnen können. Manche Juristen meinen aber, dass dies bei reinen Dienst­handys und häufigen Kontakten mit Kollegen und Kunden durchaus ange­ordnet werden kann.

Wie viele Menschen müssen die App nutzen, damit der gewünschte Effekt eintritt?

In Berichten zur Corona-Warn-App heißt es immer wieder, dass der volle Effekt erst erreicht wird, wenn sich 60 Prozent der Bevöl­ke­rung oder mehr betei­ligen. Diese Zahl stammt aus einer wissen­schaft­li­chen Studie aus Oxford. Die Forscher sagen aber auch, dass die Zahl der Infek­tionen und Todes­fälle auch dann sinkt, wenn die Anwen­dungs­quote geringer ist.

Kann die App das Tragen von Atem­masken und das Einhalten von Abstand­re­geln ersetzen?

Nein. Die App kann nur dazu beitragen, Infek­ti­ons­ketten schneller zu erkennen. Wer sich und andere vor Infek­tionen schützen will, sollte auch mit der App im Handy genug Abstand wahren und eine Maske tragen.

Der Sachver­stän­di­genrat für Verbrau­cher­fragen will eine gesetz­liche Rege­lung für die Corona-Warn-App. Damit soll unter anderem Miss­brauch vermieden werden. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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