Bundestag verabschiedet TK-Transparenzverordnung (Update)
Kunden sollen von Telefon- und Internet-Anbieter künftig besser informiert werden
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Bereits Anfang 2014 hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entwurf der TK-Tranzparenzverordung präsentiert. Nun, fast drei Jahre später, wurde die TK-Tranzparenzverordung vom Bundestag verabschiedet. Das hat die Bundesnetzagentur heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Die TK-Tranzparenzverordnung soll Telefon- und Internet-Anbieter dazu verpflichten, künftig genauere und transparentere Angaben zu ihren Produkten zu machen. Und das sowohl vor als auch während des Vertrages. Das heißt, die Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, die die wichtigsten Vertragsmodalitäten übersichtlich und verständlich für den Verbraucher darstellen. So sollen sich die Verbraucher schnell und einfach über die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfristen und auch über die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate informieren können.
Befindet sich ein Kunde bereits in einem Vertragsverhältnis, so soll er auch während des laufenden Vertrages Informationen über den aktuellen Status seines Vertrages erhalten. In der monatlichen Rechnung muss unter anderem aufgeführt sein, bis zu welchen Kalendertag die Kündigung eingereicht werden muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu verhindern.
Hinweis auf Speed-Test verpflichtend
Kunden sollen von Telefon- und Internet-Anbieter künftig besser informiert werden
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Außerdem müssen die Anbieter künftig alle Kunden darauf hinweisen, dass sie unter www.breitbandmessung.de belastbare Messergebnisse ihres Anschlusses sammeln können. Die Bundesnetzagentur hatte die Breitbandmessung bereits im September 2015 zur Verfügung gestellt. Dort haben Verbraucher die Möglichkeit sogenannte Speed-Tests zu ihrem Internetanschluss durchzuführen und speichern zu lassen. So könnten vom Kunden zum Beispiel Beweise bei etwaiger Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen gesammelt werden.
Die Verantwortlichen zur TK-Transparenzverordnung
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
"Mit der Transparenzverordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern auch das Wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb."
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt:
"Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."
Sechsmonatige Übergangsfrist
Nachdem die Verordnung verkündet wird, tritt eine Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft, während der die Anbieter Zeit haben, ihre Angebote entsprechend anzupassen. In den kommenden zwei Wochen will die Bundesnetzagentur Muster des Produktinformationsblatts veröffentlichen.
Die TK-Tranzparenzverordnung wurde übrigens Anfang 2014 zusammen mit der Router-Freiheit vorgeschlagen, welche inzwischen umgesetzt wurde.