Mehr Transparenz

Bundestag verabschiedet TK-Transparenz­verordnung (Update)

Gestern Abend wurde die sogenannte TK-Tranzparenzverordung vom Bundestag verabschiedet. Demnach müssen Telefon- und Internet-Anbieter künftig umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren.
Von David Rist

Auf einer Glas-Tür in der Bundesnetzagentur steht die Abkürzung der Behörde: "BNetzA" Kunden sollen von Telefon- und Internet-Anbieter künftig besser informiert werden
Bild: dpa
Bereits Anfang 2014 hatte die Bundes­netz­agentur einen ersten Entwurf der TK-Tranzparenzverordung präsentiert. Nun, fast drei Jahre später, wurde die TK-Tranzparenzverordung vom Bundestag verabschiedet. Das hat die Bundesnetzagentur heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die TK-Tranzparenz­verordnung soll Telefon- und Internet-Anbieter dazu verpflichten, künftig genauere und trans­parentere Angaben zu ihren Produkten zu machen. Und das sowohl vor als auch während des Vertrages. Das heißt, die Anbieter müssen in Zukunft Produkt­informations­blätter erstellen, die die wichtigsten Vertrags­modalitäten über­sichtlich und ver­ständlich für den Ver­braucher darstellen. So sollen sich die Ver­braucher schnell und einfach über die Vertrags­laufzeit, die Kündigungs­fristen und auch über die tatsächlich verfügbare Daten­übertragungs­rate informieren können.

Befindet sich ein Kunde bereits in einem Vertrags­verhältnis, so soll er auch während des laufenden Ver­trages Informationen über den aktuellen Status seines Ver­trages erhalten. In der monatlichen Rechnung muss unter anderem aufgeführt sein, bis zu welchen Kalender­tag die Kündigung eingereicht werden muss, um eine automatische Vertrags­verlängerung zu verhindern.

Hinweis auf Speed-Test verpflichtend

Auf einer Glas-Tür in der Bundesnetzagentur steht die Abkürzung der Behörde: "BNetzA" Kunden sollen von Telefon- und Internet-Anbieter künftig besser informiert werden
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Außerdem müssen die Anbieter künftig alle Kunden darauf hinweisen, dass sie unter www.breitbandmessung.de belastbare Mess­ergebnisse ihres Anschlusses sammeln können. Die Bundes­netz­agentur hatte die Breit­bandmessung bereits im September 2015 zur Ver­fügung gestellt. Dort haben Verbraucher die Möglich­keit sogenannte Speed-Tests zu ihrem Internet­anschluss durch­zu­führen und speichern zu lassen. So könnten vom Kunden zum Beispiel Beweise bei etwaiger Nicht­erfüllung der vereinbarten Leistungen gesammelt werden.

Die Verantwortlichen zur TK-Transparenzverordnung

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:

"Mit der Transparenz­verordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindig­keit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern auch das Wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden und fördert den Wett­bewerb."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt:

"Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Daten­übertragungs­rate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breit­band­messung der Bundes­netz­agentur können sie über­prüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unter­liegen dann einem erheblichen Druck, ihre Ver­sprechen ein­zuhalten. Die Bundes­netz­agentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breit­band­messung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."

Sechsmonatige Übergangsfrist

Nachdem die Verordnung verkündet wird, tritt eine Übergangs­frist von sechs Monaten in Kraft, während der die Anbieter Zeit haben, ihre Angebote entsprechend anzupassen. In den kommenden zwei Wochen will die Bundes­netz­agentur Muster des Produkt­informations­blatts ver­öffentlichen.

Die TK-Tranzparenz­verordnung wurde übrigens Anfang 2014 zusammen mit der Router-Freiheit vorgeschlagen, welche inzwischen umgesetzt wurde.

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