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Verboten: Telefonwerbung gegen Telefonwerbung

Werbeanrufe sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig.
Von AFP / Anja Zimmermann

Eine Essener Firma namens Verbraucherschutzhilfe [Link entfernt] darf nicht telefonisch für einen Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung werben. Das entschied das Landgericht Essen auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, wie diese heute mitteilte. Die Firma hatte demnach ab dem vergangenen Sommer reihenweise Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig vor ungewollter Telefonwerbung zu schützen. Dafür sollten die Verbraucher 39,95 Euro zahlen. Die Verbraucherzentrale mahnte die Firma deshalb ab. "Der Trick mit der 'Telefonwerbung gegen Telefonwerbung' ist nicht erlaubt", erklärte Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale (Az 43 0 154/07).

Werbeanrufe sind nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Verbraucher zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen, darf also nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden. Oft geben Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im Internet eine solche Einwilligung ab. Sie können diese jedoch jederzeit widerrufen.

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