Bundesnetzagentur: Hilfe bei über 3.500 Funkstörungen
Messantenne der Bundesnetzagentur um Funkstörern auf die Schliche zu kommen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr trotz der Corona-Pandemie über 3.500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Jede vierte Störung betraf einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, beispielsweise von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, den Flugfunk und öffentliche Mobilfunknetze.
460 Störungen im Mobilfunk
Messantenne der Bundesnetzagentur um Funkstörern auf die Schliche zu kommen.
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Allein für den Mobilfunk wurden rund 460 Störungen bearbeitet und damit eine hohe Verfügbarkeit der Netze sichergestellt, betont die Behörde in einer Pressemitteilung. „Wir gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation für systemrelevante Funk- und Telekommunikationsdienste auch während des Lockdowns,“ erklärt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Umfassende Hygiene- und Abstandsregelungen hätten seit März die Außeneinsätze und die Auftragsbearbeitung vor Ort begleitet. Dadurch konnten Messungen zum LTE- und 5G-Mobilfunkausbau ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet.
Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur
Kein Fall für die Bundesnetzagentur, solange die Störung nicht über Funk von außen einwirkt.
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Der Prüf- und Messdienst ist immer dann zuständig, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten durch ungewollte oder "unzulässige Funkaussendungen" oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden. Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst u.a. die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit.
Darüberhinaus sucht der Prüf- und Messdienst nach "Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung" (früher im Volksmund "Schwarzfunken" genannt) und stellt bei Großveranstaltungen (Staatsbesuche, Konzerte, Messen etc.) sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Prüf- und Messdienst in der Fläche
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit eigenen Messfahrzeugen vertreten, um "flächendeckend" Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.
Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter der Festnetzrufnummer 04821-89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung (at) bnetza.de erreichbar.
An dieser Hotline (die Anrufe werden zur regional zuständigen Stelle weitergeleitet) wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die "gesetzliche Zuständigkeit" der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung "betrieblicher Natur" sein, bekommen Betroffene eine Beratung, wer Abhilfe schaffen kann.
Erfreulich: Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden.
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