Entscheidung

BNetzA zu Vectoring: Das muss die Telekom den Wettbewerbern bieten

Lange wurde um den Vectoring-Exklusivausbau durch die Telekom gerungen. Heute hat die BNetzA nun festgelegt, zu welchen Konditionen die Telekom den Wettbewerbern einen Layer-2-Bitstream-Zugang anbieten muss.
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Entscheidung zu Bitstream Layer 2 Entscheidung zu Bitstream Layer 2
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Nicht nur die Entscheidung der BNetzA zu Vectoring im Nahbereich hatte im Vorfeld zu endlosen Diskussionen geführt, immer wieder war auch heftig darüber gestritten worden, zu welchen Konditionen die Telekom die Mitbewerber in ihr Netz lassen muss. Zur Regulierung des so genannten Layer-2-Bitstromzugang hat die BNetzA bereits Ende März einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf wurde nach einer erfolgreichen Klage der Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln nun nochmals überarbeitet und der neue Entwurf per Eilentscheidung heute von der BNetzA in Kraft gesetzt.

Der Entschluss tritt mit Wirkung ab dem 1. November in Kraft, also praktisch sofort. Das geänderte und ergänzte Standardangebot der Telekom für den Zugang zum sogenannten Layer-2-Bitstrom soll aber in den kommenden Tagen noch der EU-Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden. Diese können dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen dazu abgeben. Das Bundeskartellamt war bereits vor wenigen Tagen zu einer Stellungnahme angefragt worden, wollte aber keinen Kommentar abgeben.

Telekom muss Layer-2-Angebot ab 1. November bieten

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Die Telekom ist beim Einsatz von VDSL-Vectoring außerhalb des Nahbereichs verpflichtet, den Wettbewerbern ab dem 1. November als Ersatz für den entbündelten Zugang zur "letzten Meile" ein Layer-2-Bitstromprodukt anzubieten. Bislang genügte dafür ein Layer-3-Bitstromzugang auf Basis des IP-Protokolls. Darum hat die BNetzA das entsprechende Standard-Angebot der Telekom heute sozusagen "in letzter Minute" in Kraft gesetzt.

Das Standardangebot beinhaltet die konkreten Bedingungen und Verpflichtungen, zu denen die Wettbewerber den Layer-2-Bitstrom-Zugang bei der Telekom mieten können. Der Layer-2-Bitstrom wird künftig offenbar per Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Die BNetzA hält Layer 2 für ein "qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt", das eine wichtige Alternative für jene Unternehmen werden könne, die für die Vermarktung ihrer Internet-Tarife bisher die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anmieten. Die Wettbewerber müssen nach Einschätzung der BNetzA für Layer 2 zwar mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber "weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten".

Bei einem Bitstromzugang handelt es sich um ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber ohne eigenes Netz in die Lage versetzen soll, den Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse zu vermitteln.

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