Illegal: BNetzA verbietet 15 Millionen Produkte
Beliebte illegal importierte Produkte sind Discokugeln
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Der deutsche Markt wird weiterhin mit Millionen von unsicheren und nicht zugelassenen Produkten überschwemmt. 2021 hat die Bundesnetzagentur - wie berichtet - 23 Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen. Nun hat die Behörde die Zahlen für das Jahr 2022 vorgelegt.
Obwohl die Zahlen etwas rückläufig sind, muss die Behörde allerdings weiterhin viel zu viele Geräte beanstanden und deren Verkauf verbieten.
2022: Mehr als 15 Millionen Produkte
Die BNetzA hat nach eigenen Angaben auch im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen. "Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten", sagte Klaus Müller, Präsident der BNetzA.
Beliebte illegal importierte Produkte sind Discokugeln
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Oft wird die BNetzA auch schon in Online-Shops auf illegale Produkte aufmerksam. Die Online-Marktüberwachung habe im Jahr 2022 mehr als 2600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht. Davon seien mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.
Mit über 3,2 Mio. hätten Lichteffektgeräte für den privaten Bereich wie z. B. Blitzwürfel oder Discokugeln auf dem ersten Platz der auffälligen Gerätearten gelegen. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung sei festgestellt worden, dass Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten.
Auffällige Energiespargeräte auf dem zweiten Platz
Den zweiten Platz hätten "auffällige Energiespargeräte" mit einer Stückzahl von fast 2,8 Mio. belegt. Die Geräte "mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion" hätten sichtbare formale Mängel aufgewiesen, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Dies könne Auswirkungen für Verbraucher haben, da laut der Behörde im Garantie- oder gar Schadensfall keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden können. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte sei in Deutschland verboten.
Handsender und Funkfernbedienungen hätten mit einer Stückzahl von über 2 Mio. den dritten Platz erreicht. Grund für eine Sperrung sei oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche gewesen.
Auch Geräte im Einzelhandel geprüft
Doch nicht nur auf Online-Marktplätzen schaut sich die BNetzA um, sondern auch im stationären Fachhandel. Die von der Behörde geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel habe sich im Jahr 2022 auf 3296 Stück belaufen. Die Agentur habe insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1145 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das habe eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten betroffen.
Auffällig seien u. a. Batterieladegeräte gewesen, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können. Ein weiteres wichtiges Beispiel seien smarte Funksteckdosen gewesen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.
Um möglichst viele nicht konforme Produkte bereits an der europäischen Außengrenze zu stoppen, kooperiert die BNetzA nach eigenen Angaben auch "intensiv mit dem Zoll". Der Zoll habe 2022 rund 4800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. Aufgrund vielfältig identifizierter Mängel sei in rund 91 Prozent der Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt worden. Insgesamt seien mehr als 720.000 Produkte von einer Einfuhrsperre betroffen.
Shopping-Tipps der Bundesnetzagentur
Die BNetzA empfiehlt Verbrauchern, online bei seriösen und bekannten Quellen zu bestellen und sich vorher über den Anbieter zu informieren, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
Kauf-Interessenten sollten prüfen, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der man den Anbieter oder seinen Partner erreichen kann. Diese Adresse müsse auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden. Käufer sollten sich außerdem vergewissern, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
Außerdem sollten Interessenten die Beschreibung des Produkts sorgfältig prüfen und dabei insbesondere darauf achten, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen. Darüber hinaus sollte der Preis im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
Wer unsicher sei, solle dem Verkäufer ruhig Fragen zum Produkt stellen. Seriöse Verkäufer würden Fragen zügig und gern beantworten. Schließlich solle man darauf achten, dass der Steckertyp der Elektrogeräte auch in Deutschland verwendbar ist.
Kein Netzbetreiber hat die Mobilfunk-Versorgungsauflagen bei der Lizenzversteigerung erfüllt. Inzwischen wurde bereits über konkrete Geldstrafen spekuliert. Doch noch hält sich die Bundesnetzagentur zurück.