Themenspezial: Verbraucher & Service Sanktioniert

Illegal: BNetzA verbietet 15 Millionen Produkte

Licht­effekt­geräte, Ener­gie­spar­geräte, Hand­sender, Funk­fern­bedie­nungen: Noch immer werden nicht für Deutsch­land zuge­las­sene Produkte illegal impor­tiert. Die BNetzA hat wieder Millionen Geräte aus dem Verkehr gezogen.
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Beliebte illegal importierte Produkte sind Discokugeln Beliebte illegal importierte Produkte sind Discokugeln
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Der deut­sche Markt wird weiterhin mit Millionen von unsi­cheren und nicht zuge­las­senen Produkten über­schwemmt. 2021 hat die Bundes­netz­agentur - wie berichtet - 23 Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen. Nun hat die Behörde die Zahlen für das Jahr 2022 vorge­legt.

Obwohl die Zahlen etwas rück­läufig sind, muss die Behörde aller­dings weiterhin viel zu viele Geräte bean­standen und deren Verkauf verbieten.

2022: Mehr als 15 Millionen Produkte

Die BNetzA hat nach eigenen Angaben auch im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte sank­tio­niert, die nicht den gesetz­lichen Anfor­derungen entspre­chen und Funk­stö­rungen verur­sachen können oder erheb­liche formale Mängel aufweisen. "Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher vor unsi­cheren Produkten", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der BNetzA.

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Oft wird die BNetzA auch schon in Online-Shops auf ille­gale Produkte aufmerksam. Die Online-Markt­über­wachung habe im Jahr 2022 mehr als 2600 auffäl­lige Ange­bote iden­tifi­ziert und von den entspre­chenden Verkaufs­platt­formen gelöscht. Davon seien mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.

Mit über 3,2 Mio. hätten Licht­effekt­geräte für den privaten Bereich wie z. B. Blitzwürfel oder Disco­kugeln auf dem ersten Platz der auffäl­ligen Gerä­tearten gelegen. Neben einer oft fehlenden CE-Kenn­zeich­nung oder Bedie­nungs­anlei­tung sei fest­gestellt worden, dass Geräte häufig in unzu­läs­sigen Laser­klassen arbeiten.

Auffäl­lige Ener­gie­spar­geräte auf dem zweiten Platz

Den zweiten Platz hätten "auffäl­lige Ener­gie­spar­geräte" mit einer Stück­zahl von fast 2,8 Mio. belegt. Die Geräte "mit oftmals frag­licher Ener­gie­spar­funk­tion" hätten sicht­bare formale Mängel aufge­wiesen, wie beispiels­weise falsche CE-Kenn­zeich­nungen, fehlende deut­sche Bedie­nungs­anlei­tungen oder fehlende verant­wort­liche euro­päi­sche Ansprech­partner. Dies könne Auswir­kungen für Verbrau­cher haben, da laut der Behörde im Garantie- oder gar Scha­dens­fall keine Ansprüche gegen verant­wort­liche Unter­nehmen geltend gemacht werden können. Der Betrieb solch mangel­behaf­teter Geräte sei in Deutsch­land verboten.

Hand­sender und Funk­fern­bedie­nungen hätten mit einer Stück­zahl von über 2 Mio. den dritten Platz erreicht. Grund für eine Sper­rung sei oft eine unzu­läs­sige Frequenz­nut­zung inner­halb mili­täri­scher Frequenz­bereiche gewesen.

Auch Geräte im Einzel­handel geprüft

Doch nicht nur auf Online-Markt­plätzen schaut sich die BNetzA um, sondern auch im statio­nären Fach­handel. Die von der Behörde geprüfte Anzahl von Gerä­tetypen im deut­schen Einzel­handel habe sich im Jahr 2022 auf 3296 Stück belaufen. Die Agentur habe insge­samt 23 Vertriebs­ver­bote erlassen und 1145 Auffor­derungen zur Mängel­behe­bung für nicht konforme Produkte ausge­spro­chen. Das habe eine Stück­zahl von 1,72 Millionen Geräten betroffen.

Auffällig seien u. a. Batte­rie­lade­geräte gewesen, die aufgrund hoher Grenz­wert­über­schrei­tungen Störungen bei sicher­heits­rele­vanten Funk­diensten, mili­täri­schen Funk­anwen­dungen sowie IP-Diensten verur­sachen können. Ein weiteres wich­tiges Beispiel seien smarte Funk­steck­dosen gewesen, die die Sicher­heits­anfor­derungen nicht einhalten, weil Strom­schlag- oder Brand­gefahr besteht.

Um möglichst viele nicht konforme Produkte bereits an der euro­päi­schen Außen­grenze zu stoppen, koope­riert die BNetzA nach eigenen Angaben auch "intensiv mit dem Zoll". Der Zoll habe 2022 rund 4800 verdäch­tige Waren­sen­dungen an die Bundes­netz­agentur gemeldet. Aufgrund viel­fältig iden­tifi­zierter Mängel sei in rund 91 Prozent der Fälle keine Frei­gabe für den euro­päi­schen Markt erteilt worden. Insge­samt seien mehr als 720.000 Produkte von einer Einfuhr­sperre betroffen.

Shop­ping-Tipps der Bundes­netz­agentur

Die BNetzA empfiehlt Verbrau­chern, online bei seriösen und bekannten Quellen zu bestellen und sich vorher über den Anbieter zu infor­mieren, beispiels­weise bei den Verbrau­cher­zen­tralen.

Kauf-Inter­essenten sollten prüfen, ob eine Adresse in der EU ange­geben ist, unter der man den Anbieter oder seinen Partner errei­chen kann. Diese Adresse müsse auf dem Produkt oder seiner Verpa­ckung, dem Paket oder in einem Begleit­doku­ment ange­geben werden. Käufer sollten sich außerdem verge­wis­sern, dass Angaben zu allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) sowie Wider­rufs- und Rück­gabe­beleh­rungen vorhanden sind.

Außerdem sollten Inter­essenten die Beschrei­bung des Produkts sorg­fältig prüfen und dabei insbe­son­dere darauf achten, dass Hinweise auf eine deutsch­spra­chige Bedie­nungs­anlei­tung vorliegen. Darüber hinaus sollte der Preis im Vergleich zu Mitbe­wer­bern plau­sibel sein.

Wer unsi­cher sei, solle dem Verkäufer ruhig Fragen zum Produkt stellen. Seriöse Verkäufer würden Fragen zügig und gern beant­worten. Schließ­lich solle man darauf achten, dass der Steckertyp der Elek­tro­geräte auch in Deutsch­land verwendbar ist.

Kein Netz­betreiber hat die Mobil­funk-Versor­gungs­auf­lagen bei der Lizenz­ver­stei­gerung erfüllt. Inzwi­schen wurde bereits über konkrete Geld­strafen speku­liert. Doch noch hält sich die Bundes­netz­agentur zurück.

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