Entwurf

Telekom bei Glasfaser weniger streng reguliert als bei (V)DSL

Heute hat die Bundes­netz­agentur einen Entwurf für Rahmen­bedin­gungen veröf­fent­licht, zu denen Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teil­neh­mer­anschluss­lei­tung der Telekom, der sog. „letzten Meile“, erhalten können.
Von

Die Bundesnetzagentur hält sich bei der Regulierung von Glasfaser und Kupfer zurück, wenn die Beteiligten fair mitspielen. Die Bundesnetzagentur hält sich bei der Regulierung von Glasfaser und Kupfer zurück, wenn die Beteiligten fair mitspielen.
Foto: Picture-Alliance / dpa
"Die Bundes­netz­agentur stellt Weichen für einen beschleu­nigten Glas­faser­ausbau in Deutsch­land", kündigt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, anläss­lich des Starts der Konsul­tation zur künf­tigen Regu­lie­rung an. "Der Zugang zum Glas­faser­netz der Deut­schen Telekom wird - anders als beim Kupfer­netz - nicht ex-ante (also im Voraus) regu­liert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glas­faser­netz auszu­bauen. Im Gegenzug muss sie Wett­bewer­bern die Nutzung ihres Glas­faser­netzes zu glei­chen Bedin­gungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wett­bewerbs­feind­lichen Miss­brauchs behält sich die Bundes­netz­agentur ein Eingriffs­recht vor."

"Die Bundes­netz­agentur erwartet, dass die Telekom und deren Wett­bewerber das neue Markt­regime nutzen, um ihre Inves­titionen in Glas­faser erheb­lich zu stei­gern. Diese Rück­füh­rung der Regu­lie­rung ist ein Para­dig­men­wechsel, der zeigt, dass die Bundes­netz­agentur flexibel und inno­vativ auf neue Markt­ent­wick­lungen reagiert", so Homann weiter.

„Regu­lie­rung light“ für Glas­faser

Die Bundesnetzagentur hält sich bei der Regulierung von Glasfaser und Kupfer zurück, wenn die Beteiligten fair mitspielen. Die Bundesnetzagentur hält sich bei der Regulierung von Glasfaser und Kupfer zurück, wenn die Beteiligten fair mitspielen.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Die Bundes­netz­agentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glas­faser­netze nicht mit glei­cher Inten­sität regu­lieren zu wollen, wie die aus dem ehema­ligen Monopol erwach­senen Kupfer­netze der Telekom. Der Entwurf der Regu­lie­rungs­ver­fügung sieht eine „Regu­lie­rung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor.

Die Entgelte, die andere Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter der noch markt­beherr­schenden Telekom für die Nutzung der Glas­faser-Netze zahlen, sollen bei Auffäl­lig­keiten über­prüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle könne daher abge­sehen werden.

Der diskri­minie­rungs­freie Zugang zu den Glas­faser­netzen der Telekom soll durch eine Gleich­behand­lungs­ver­pflich­tung nach dem EoI-Prinzip (Equi­valence of Input) abge­sichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unter­nehmen den Zugang unter den glei­chen System- und Prozess­bedin­gungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfü­gung stehen.

Erwei­terter Leer­rohr­zugang

Damit der Glas­faser­ausbau in größt­mög­lichem Umfang geför­dert wird, sieht der geplante Regu­lie­rungs­rahmen auch einen erwei­terten Leer­rohr­zugang vor. Hier­durch werden der Netz­ausbau beschleu­nigt und unnö­tige Tief­bau­kosten einge­spart. Die Entgelte für den Leer­rohr­zugang sollen wie bislang der Geneh­migung unter­liegen.

Regu­lie­rung der Kupfer­netze

Die Regu­lie­rung der Kupfer­netze soll im Wesent­lichen beibe­halten werden. Neu in diesem Zusam­men­hang ist die Verpflich­tung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupfer­infra­struktur verbun­dene Migra­tion auf Glas­faser­netze recht­zeitig anzu­zeigen und Migra­tions­pläne vorzu­legen.

Die Bundes­netz­agentur macht der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfer­netzes abschalten muss. Sie begründet das wie folgt: "Die Migra­tion von Kupfer zu Glas­faser ist ein komplexer unter­neh­meri­scher Prozess, in den die Behörde nicht staat­lich planend und anord­nend eingreifen dürfe. Die Regu­lie­rung konzen­triert sich darauf, den Über­gang mit ausrei­chend langen Vorlauf­zeiten für die Nutzer, Verbrau­cher und andere Anbieter trans­parent zu machen."

Eini­gung im Früh­jahr erfolgt

Die im Früh­jahr 2021 erfolgten lang­fris­tigen Eini­gungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nach­fra­gern erstre­cken sich auch auf ihr Kupfer­netz. Die Verträge bilden zugleich eine für beide Seiten erfolg­ver­spre­chende Grund­lage für den zügigen Über­gang vom Kupfer-Netz auf die Glas­faser­netze der Telekom wie auch ihrer Wett­bewerber. Ange­sichts der Verein­barungen kann eine strenge Entgelt­kon­trolle in Form einer Geneh­migungs­pflicht entfallen. Die im Vergleich zur bishe­rigen Regu­lie­rung zurück­genom­mene Regu­lie­rungs­inten­sität werde Inves­titionen in Glas­faser­netze eben­falls erleich­tern.

Entschei­dungs­ent­wurf kann kommen­tiert werden

Der Entschei­dungs­ent­wurf ist auf der Inter­net­seite der Bundes­netz­agentur veröf­fent­licht. Inter­essierte Parteien haben bis zum 15. November Gele­gen­heit, schrift­lich Stel­lung zu nehmen. Am 3. November findet eine öffent­liche münd­liche Anhö­rung vor der Beschluss­kammer statt.

Wohl unter Bezug auf den Entwurf der Bundes­netz­agentur hatte Telekom-Chef Höttges "Vorfahrt für die Glas­faser" gefor­dert.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur