Rechtskräftig

Urteil: ElitePartner darf User-Analyse bei Widerruf nicht berechnen

Betroffene können gezahlte 99 Euro möglicherweise zurückfordern
Von Marc Kessler

Verbraucherzentrale Hamburg Die Verbraucherzentrale Hamburg
setzte sich vor Gericht durch
Logo: Verbraucherzentrale Hamburg
(Ehemalige) Nutzer der Online-Partner­börsen ElitePartner und AcademicPartner [Link entfernt] haben bei fristgemäßem Widerruf einer "Premium-Mitgliedschaft" ein Anrecht auf die Rückzahlung der Kosten für eine zu Beginn durchgeführte Persönlich­keits­analyse. Eine entsprechende Ent­scheidung (Az.: 312 O 93/11, Urteil vom 31. Januar 2012) hat die Verbraucher­zentrale Hamburg erstritten; diese ist nach Rücknahme der Berufung durch die Dating-Börsen-Betreiberin EliteMedianet GmbH nun rechtskräftig, wie die Verbraucher­schützer mitteilen.

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Für die Persönlich­keits­analyse, die zu Beginn einer Premium-Mitgliedschaft obligatorisch durchgefürt wurde, verlangte der Anbieter laut Verbraucher­zentrale einen Betrag von 99 Euro. Wurde der Vertrag fristgemäß widerrufen, stellte das Unternehmen dennoch diesen Betrag in Rechnung - mit der Begründung, es handele sich um eine kundenspezifische Leistung, für die das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gelte.

Gerichte entschieden gegen den Partnerbörsen-Betreiber

Die Verbraucher­zentrale mahnte den Anbieter daraufhin im Dezember 2010 ab. Dieser weigerte sich jedoch, eine entsprechende Unterlassungs­erklärung abzugeben, woraufhin die Verbraucher­schutz­organisation vor Gericht zog.

Das Landgericht Hamburg [Link entfernt] gab ihr Recht und untersagte der EliteMedianet GmbH die Verwendung dieser Klausel:
"Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlich­keitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kunden­spezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. (....)"

Wie die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet, hielten die Richter die Persönlich­keits­analyse für keine Ware im Sinne der Klausel - sondern nur für das Ergebnis eines automatisierten Rechenvorgangs, das dem Nutzer als PDF-Datei zugesandt werde. Zum anderen sei die Erstellung der Analyse bei Abschluss der Premium-Mitgliedschaft zwingend, so dass die AGB-Klausel das Widerrufsrecht des Verbrauchers in erheblichem Maß aushöhle.

Der Partnerbörsen-Betreiber legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein - entschied sich nun jedoch dafür, diese doch zurückzuziehen. Denn das Oberlandes­gericht Hamburg, berichtet die Verbraucher­zentrale, hatte mitgeteilt, es beabsichtige, die "offensichtlich unbegründete" Berufung zurückzuweisen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg nun rechtskräftig.

Betroffene können Betrag idealerweise zurückfordern

Verbraucher, die die 99 Euro bei fristgerechtem Widerruf ihrer Premium-Mitgliedschaft bei ElitePartner beziehungsweise AcademicPartner gezahlt haben, haben nach Auffassung der Hamburger Verbraucher­zentrale die Möglichkeit, sich dieses Geld zurückzuholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Die Verjährung tritt drei Jahre nach Ende des Jahres ein, in dem die Leistung erbracht wurde.

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