Urteil: ElitePartner darf User-Analyse bei Widerruf nicht berechnen
Die Verbraucherzentrale Hamburg
setzte sich vor Gericht durch
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(Ehemalige) Nutzer der Online-Partnerbörsen ElitePartner und AcademicPartner
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haben bei fristgemäßem Widerruf einer "Premium-Mitgliedschaft" ein
Anrecht auf die Rückzahlung der Kosten für eine zu Beginn durchgeführte
Persönlichkeitsanalyse. Eine entsprechende Entscheidung (Az.: 312 O 93/11,
Urteil vom 31. Januar 2012) hat die
Verbraucherzentrale Hamburg erstritten; diese ist nach
Rücknahme der Berufung durch die Dating-Börsen-Betreiberin EliteMedianet GmbH nun rechtskräftig, wie
die Verbraucherschützer mitteilen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg
setzte sich vor Gericht durch
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Für die Persönlichkeitsanalyse, die zu Beginn einer Premium-Mitgliedschaft obligatorisch
durchgefürt wurde, verlangte der Anbieter laut Verbraucherzentrale einen Betrag von
99 Euro. Wurde der Vertrag fristgemäß widerrufen, stellte das Unternehmen dennoch diesen Betrag
in Rechnung - mit der Begründung, es handele sich um eine kundenspezifische Leistung, für die das
gesetzliche Widerrufsrecht nicht gelte.
Gerichte entschieden gegen den Partnerbörsen-Betreiber
Die Verbraucherzentrale mahnte den Anbieter daraufhin im Dezember 2010 ab. Dieser weigerte sich jedoch, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, woraufhin die Verbraucherschutzorganisation vor Gericht zog.
Das Landgericht Hamburg
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gab ihr Recht und untersagte der EliteMedianet GmbH die Verwendung dieser Klausel:
"Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine
Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen
Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht
rückerstattet. (....)"
Wie die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet, hielten die Richter die Persönlichkeitsanalyse für keine Ware im Sinne der Klausel - sondern nur für das Ergebnis eines automatisierten Rechenvorgangs, das dem Nutzer als PDF-Datei zugesandt werde. Zum anderen sei die Erstellung der Analyse bei Abschluss der Premium-Mitgliedschaft zwingend, so dass die AGB-Klausel das Widerrufsrecht des Verbrauchers in erheblichem Maß aushöhle.
Der Partnerbörsen-Betreiber legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein - entschied sich nun jedoch dafür, diese doch zurückzuziehen. Denn das Oberlandesgericht Hamburg, berichtet die Verbraucherzentrale, hatte mitgeteilt, es beabsichtige, die "offensichtlich unbegründete" Berufung zurückzuweisen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg nun rechtskräftig.
Betroffene können Betrag idealerweise zurückfordern
Verbraucher, die die 99 Euro bei fristgerechtem Widerruf ihrer Premium-Mitgliedschaft bei ElitePartner beziehungsweise AcademicPartner gezahlt haben, haben nach Auffassung der Hamburger Verbraucherzentrale die Möglichkeit, sich dieses Geld zurückzuholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Die Verjährung tritt drei Jahre nach Ende des Jahres ein, in dem die Leistung erbracht wurde.