Gesetzentwurf

Kritik an Entwurf für Verfassungs­schutzgesetz

Umstritten ist der von Schwarz-Grün vorgelegte Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz. Experten-Kritik entzündet sich vor allem am Einsatz von Trojanern, V-Leuten und Regelungen für die Kontrolle des Verfassungsschutzes. Doch es gibt auch Lob.
Von dpa / Stefan Kirchner

Verfassungsschutz Hessen will seinen Verfassungsschutz deutlich stärken
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Vor einer Anhörung im Innenausschuss des hessischen Landtages zum geplanten neuen Verfassungsschutz­gesetz haben Experten Bedenken zu einigen Punkten angemeldet. Es geht unter anderem um den Einsatz sogenannter Trojaner, also von Software, die sich heimlich auf Computern oder Handys von Verdächtigen einnistet und Daten weitergibt. Kritik entzündet sich auch an der vorgesehenen Regelung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungs­schutzes und dem Einsatz von V-Leuten. Von anderer Seite kommt indes explizit Rückenwind für den Gesetzentwurf.

Grundsätzlich will die schwarz-grüne Landes­regierung den Verfassungs­schutz mit dem Gesetz­entwurf schlag­kräftiger machen; etwa bei der Online-Überwachung, um so mögliche Terror­anschläge sowie Attacken von Rechts- und Links­extremisten verhindern zu können. Künftig sollen neben SMS auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation aufgezeichnet und Computer verdeckt überwacht werden können. Gleichzeitig hat die Regierung immer wieder betont, seine Bürger nicht unter General­verdacht stellen zu wollen. Auch soll die parlamentarische Kontrolle des Verfassungs­schutzes gestärkt werden - und zwar in einem eigenen Gesetz; dem sogenannten Verfassungsschutz­kontrollgesetz.

Bedenken gegen verfassungsrechtliche Grundlage

Verfassungsschutz Hessen will seinen Verfassungsschutz deutlich stärken
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Rolf Gössner, Anwalt und Vorstands­mitglied der Internationalen Liga für Menschen­rechte, etwa schreibt in einer Stellungnahme von einer Erweiterung des Katalogs zulässiger geheimer Möglichkeiten zur Überwachung auf "umstrittene technologisch-digitale Mittel und Methoden" bis hin zur Einschleusung von Staats­trojanern über Sicherheits­lecks. Dies sei in weiten Teilen aus verfassungs­rechtlichen Gründen kritisch zu bewerten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen bezeichnet in ihrer Stellungnahme eine Online-Durchsuchung mit einem "Staatstrojaner" als einen "umfassenden, gravierenden Eingriff in Freiheits­rechte und in das informationelle Selbstbestimmungs­recht". Der gesamte Computer könne durchsucht werden - also seien auch private Informationen sichtbar.

"Die Datenschützer Rhein Main" befürchten, die Installation von Trojanern könne Geräte auch für weitere Angriffe anfällig machen. Das gefährde nicht nur den Nutzer, sondern auch die Allgemeinheit, wenn diese Geräte dann Spam-Mails oder Computer­viren verbreiteten. Es entstünden "große Gefahren für die allgemeine IT-Sicherheit", die in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Erkenntnis­gewinn der Ermittlungs­behörden stünden.

Nachbesserungsbedarf bei der Kontrolle des Verfassungs­schutzes sieht der ehemalige hessische Justiz-Staatssekretär und Rechtsanwalt Rudolf Kriszeleit (FDP), der einst Mitglied einer von der Regierung eingesetzten Experten­kommission war. In dem Entwurf werde nicht garantiert, dass die Oppositions­fraktionen angemessen in der parlamentarischen Kontroll­kommission vertreten seien, heißt es in seiner Stellungnahme. Es bestehe die Gefahr, dass die Zusammen­setzung der Kommission zu einem "Spielball" von politischen Neigungen und wechselnden Mehrheiten werde.

Gretchenfrage gesetzlich erlaubte Straftaten

Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, betonte, die Befugnisse des parlamentarischen Kontroll­gremiums in Hessen blieben in dem Entwurf deutlich hinter denen auf Bundes­ebene zurück. Es fehle insbesondere das wichtige Recht, jederzeit unverzüglich Zutritt zu den Dienst­stellen des Verfassungs­schutzes zu erhalten.

Geregelt werden soll in dem neuen Gesetz zudem der Einsatz von V-Leuten. Ihnen sollen szene-typische Straftaten wie das Tragen von verbotenen Symbolen sowie das Vermummen ermöglicht werden. Das sieht Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg in seiner Stellungnahme kritisch. Erstmals in der deutschen Rechts­geschichte werde gesetzlich fest­geschrieben, dass verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürften.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen betont indes die Notwendigkeit, die Kompetenzen des Verfassungs­schutzes zu stärken. Der Einsatz von V-Leuten sei wichtig. Klare gesetzliche Grundlagen könnten die Methode "vom Geruch des Skandalösen befreien". "Im vorliegenden Gesetz­entwurf wurde dieser Rahmen definiert, und bereits dies alleine ist zu begrüßen", schreibt die GdP.

Auch der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminal­beamter begrüßt den Gesetz­entwurf. Er schaffe Rechts­sicherheit für den Verfassungs­schutz - vor dem Hintergrund "der zunehmenden Bedrohungs­szenarien durch extremistische Bestrebungen". Terroristische oder extremistische Gruppen nutzten zunehmend verschlüsselte Kommunikations­systeme und müssten entsprechend überwacht werden können. Auch der Einsatz von V-Leuten gehöre zum "Kernbereich der Aufgaben nachrichten­dienstlicher Tätigkeit".

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