Kabel Deutschland verliert erneut gegen die Telekom
Kabel Deutschland verliert vor Gericht erneut gegen die Telekom
Bild @ liveostockimages - Fotolia.com, Telekom, Kabel Deutschland
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und Kabel Deutschland
ist der Kabelnetzbetreiber auch in zweiter Instanz vor Gericht gescheitert (Aktenzeichen 11 U 95/13).
Im verhandelten Fall ging es um angeblich zu hohe Nutzungsentgelte für Kabelkanäle. Beide Unternehmen haben im Jahr
2003 eine entsprechende Vergütung für den Zugang zu den Kabelkanälen ausgehandelt. Nachdem die Entgelte für die
Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom im Jahr 2010 nach dem Telekommunikationsgesetz reguliert
worden sind, verlangte der Kabelnetzbetreiber eine entsprechende Vertragsanpassung sowie die Rückzahlung überzahlter
Beträge zuzüglich Zinsen. Der Streitwert beläuft sich auf über 400 Millionen Euro.
Kabel Deutschland verliert vor Gericht erneut gegen die Telekom
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Die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte beziehen sich auf die Mitbenutzung von Kabelkanälen der
Deutschen Telekom, die für den Zugang zu Kabelverzweigern (Multifunktionsgehäuse) zum Ausbau von VDSL notwendig
sind. Die Kabelanlagen, die von Kabel Deutschland genutzt werden, sind jedoch nicht identisch mit denen, die
von der Bundesnetzagentur reguliert worden sind. Der Kabelnetzbetreiber vertritt allerdings die Meinung, dass
es zwischen den vom Unternehmen genutzten und den regulierten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt. Somit müssten
laut Kabel Deutschland auch die regulierten Entgelte greifen.
Begründung des Gerichts
Die von der Bundesnetzagentur vor vier Jahren festgesetzten Preise für den Zugang zu den Kabelkanälen der Telekom liegen bei etwa einem Drittel der von der Telekom von Kabel Deutschland verlangten Entgelte. Der Kabelnetzbetreiber nannte die Vergütungsvereinbarung mit der Telekom daher kartellwidrig und wirft der Telekom vor, ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt zu haben. Statt des mit der Telekom vereinbarten Betrages hält Kabel Deutschland lediglich 1,34 Euro je Viertelrohrmeter für angemessen, äußert sich das Unternehmen.
Das Unternehmen reichte im April 2012 daher Klage ein, scheiterte aber ein Jahr später in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Die erneute Verhandlung fand diesmal vor dem Oberlandesgericht Frankfurt statt. Auch diesmal wurde die Klage zurückgewiesen, allerdings mit einer anderen Begründung.
Das Oberlandesgericht ist der Meinung, dass die Weigerung der Telekom, die Vertragspreise anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht darstellt. Die mit Kabel Deutschland vereinbarten Entgelte seien nicht wegen der marktbeherrschenden Stellung der Telekom zustande gekommen, so das Gericht. Denn die vor elf Jahren getroffene Preisvereinbarung betreffe den Unternehmenskauf als Ganzes und lasse sich nicht in einen kaufrechtlichen und mietrechtlichen Teil aufspalten.
In der Begründung heißt es weiter: "Der gesamte Erwerbsvorgang beruhe auf der Entschließung der Investorengruppe, die Klägerin zwecks Übernahme eines Teils des Breitbandkabelnetzes der Telekom zu gründen." Das Risiko, dass sich die früher ausgehandelten Preise während der Vertragslaufzeit zu Ungunsten von Kabel Deutschland entwickelt und somit die gleiche Leistung heute preiswerter zu erlangen sei, trage nach privat-rechtlichen Grundsätzen der Kabelnetzanbieter, so das Gericht abschließend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.