Barabfindung

Übernahme von KDG könnte für Vodafone viel teurer werden

Die Übernahme von KDG könnte für Vodafone viel teurer als gedacht werden - der US-Hedgefonds Elliott und einige Kabel-Deutschland-Aktionäre fordern einen Nachschlag in Milliardenhöhe.
Von Marie-Anne Winter

Die Übernahme von Kabel Deutschland könnte für Vodafone teurer als geacht werden. Die Übernahme von Kabel Deutschland könnte für Vodafone teurer als gedacht werden.
Bild: dpa
Manchmal wird es einfach teurer: Wie das manager magazin berichtet, will der US-Hedgefonds Elliott Capital im Zuge der Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland (KDG) durch Vodafone vor Gericht eine erheblich höhere Abfindung für die KDG-Minderheitsaktionäre erstreiten. Elliott und andere KDG-Aktionäre haben vor dem Landgericht München 1 deshalb jetzt ein Spruchverfahren gegen Vodafone angestrengt.

Die Übernahme von Kabel Deutschland könnte für Vodafone teurer als geacht werden. Die Übernahme von Kabel Deutschland könnte für Vodafone teurer als gedacht werden.
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Elliott fordert statt der vom britischen Mobilfunkkonzern angebotenen 84,53 Euro Barabfindung je Aktie nun zwischen 225 und 275 Euro pro Papier. Die Forderung ergibt sich aus dem Bewertungsgutachten, das Rödl & Partner, ein von Elliott beauftragter Wirtschaftsprüfer, in München eingereicht hat. Bei dieser Information beruft sich das manager magazin auf nicht genannte Brancheninsider.

Sollte sich der als unnachgiebiger Argentinien-Gläubiger bekannt gewordene Fonds durchsetzen, könnte das Vodafone zusätzlich mindestens rund drei Milliarden Euro kosten. Elliott hält 13,5 Prozent an KDG. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass das Spruchverfahren in München eingeleitet sei, wollte sich aber weiter nicht dazu äußern. Elliott und Rödl & Partner wollten zum Thema keine Stellung nehmen.

Kommt Elliott mit dem Rekordnachschlag durch?

Der Anspruch auf einen derart großen Nachschlag hat nach Einschätzung des manager magazins in Deutschland Rekordcharakter - die Frage ist allerdings, ob der US-Hedgefonds mit dieser Forderung durchkommt. Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 hat nur die auf der Aktie basierende Beteiligung an einer Gesellschaft Substanz, der Wert der Aktie sei dagegen grundrechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass ein Börsenrückzug (das so genannte Delisting) nicht die Beteiligung als solche verändert. Wenn also eine Aktie von der Börse genommen wird, stellt das keinen Eingriff in den Eigentumsschutz des Grundgesetzes dar.

Andererseits hat der Bundesgerichtshof mit der so genannten Macrotron-Entscheidung aus dem Jahr 2002 entschieden, dass die Angemessenheit einer Abfindung durch die Aktionäre in einem Spruchverfahren gerichtlich geprüft werden kann. Genau darauf berufen sich der US-Hedgefonds und die anderen klagenden Aktionäre von Kabel Deutschland.

Sowohl die EU-Kommission als auch das deutsche Kartellamt hatten der Übernahme von KDG durch Vodafone bereits im vergangenen Herbst grünes Licht gegeben. Bisher konnte sich Vodafone 76,6 Prozent an KDG sichern. Allerdings braucht der britische Telekommunikationskonzern den Elliott-Anteil, um KDG von der Börse nehmen zu können. Vodafone hat bis September Zeit, um auf die Forderung bei Gericht zu reagieren.

Was die Übernahme für die Kunden beider Konzerne bedeutet, haben wir in einer weiteren Meldung zusammengefasst.

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