Verbraucherzentrale verklagt Telekom wegen Daten-Drosselung
Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die geplante Drossel der Deutschen Telekom vor
Bild: Telekom, Henryk Olszewsk - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen verklagt die Deutsche Telekom wegen
unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch die (geplante)
Drosselung von Internet-Anschlüssen. Das hat die
Verbraucherzentrale gegenüber teltarif.de nun offiziell bestätigt.
Über entsprechende Planungen der Verbraucherschutzinstitution war vor kurzem bereits berichtet worden. Vor dem Landgericht Köln muss nun über die Forderung der Verbraucherschützer entschieden werden, dass die Telekom ihre Klauseln zur Drosselung von (V)DSL-Anschlüssen wieder aus den Vertragsbedingungen streichen muss.
Erster Verhandlungstermin vor dem Landgericht Köln Mitte September
Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die geplante Drossel der Deutschen Telekom vor
Bild: Telekom, Henryk Olszewsk - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Nachdem die Deutsche Telekom sich geweigert hatte, eine von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen geforderte Unterlassungserklärung zum Thema
Drosselung abzugeben, haben die Verbraucherschützer eigenen Angaben zufolge nun Klage beim
Landgericht Köln eingereicht (Az.: 26 O 211/13). Als erster (mündlicher)
Verhandlungstermin wurde demnach der 18. September bestimmt.
Seit dem 2. Mai hat die Deutsche Telekom - wie berichtet - entsprechende Klauseln in ihren Verträgen eingebaut. Sollte die maximale Downstream-Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens zunächst auf nur noch 384 kBit/s sinken, ruderte die Telekom mittlerweile ein Stück weit zurück und will nun immerhin noch 2 MBit/s ermöglichen. Gedrosselt werden soll frühestens ab dem Jahr 2016.
Klage gegen 384-kBit/s-Drossel - Vorgehen gegen 2-MBit/s-Drossel wird geprüft
Die Klage der Verbraucherzentrale bezieht sich allerdings noch auf die geplante Drosselung auf
384 kBit/s im Down- und Upstream. So heißt es im Klageantrag, der teltarif.de vorliegt:
"Die Beklagte [die Deutsche Telekom] wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Internetzugangsleistungen zu monatlichen Pauschalpreisen (Internet-Zugang mit
Flatrate) mit den Produktbezeichnungen 'Call & Surf' mit Verbrauchern einzugehen
(....): Datenvolumen - Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten Datenvolumen
(Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 kBit/s (Down- und Upload)
begrenzt. (...)"
Gegenüber teltarif.de haben die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer bereits angekündigt, dass sie auch eine Drosselung auf 2 MBit/s - zumindest bei Anschlüssen mit hoher Bandbreite - für nicht akzeptabel halten. Man prüfe derzeit, ob man auch gegen die 2-MBit/s-Grenze juristisch vorgehen wird.