Bestätigt

Verbraucherzentrale verklagt Telekom wegen Daten-Drosselung

Deutsche Telekom hatte keine Unterlassungserklärung abgeben wollen
Von Marc Kessler

Telekom-Datendrossel Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die geplante Drossel der Deutschen Telekom vor
Bild: Telekom, Henryk Olszewsk - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Ver­braucher­zentrale Nord­rhein-West­falen verklagt die Deutsche Telekom wegen unan­gemes­sener Benach­teiligung der Ver­braucher durch die (geplante) Drosselung von Internet-Anschlüssen. Das hat die Ver­braucher­zentrale gegenüber teltarif.de nun offiziell bestätigt.

Über ent­sprechende Planungen der Ver­braucher­schutz­insti­tution war vor kurzem bereits berichtet worden. Vor dem Land­gericht Köln muss nun über die Forderung der Ver­braucher­schützer entschieden werden, dass die Telekom ihre Klauseln zur Drosselung von (V)DSL-Anschlüssen wieder aus den Vertrags­bedingungen streichen muss.

Erster Verhandlungstermin vor dem Landgericht Köln Mitte September

Telekom-Datendrossel Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen die geplante Drossel der Deutschen Telekom vor
Bild: Telekom, Henryk Olszewsk - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Nachdem die Deutsche Telekom sich geweigert hatte, eine von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geforderte Unterlassungs­erklärung zum Thema Drosselung abzugeben, haben die Verbraucher­schützer eigenen Angaben zufolge nun Klage beim Landgericht Köln eingereicht (Az.: 26 O 211/13). Als erster (mündlicher) Verhand­lungs­termin wurde demnach der 18. September bestimmt.

Seit dem 2. Mai hat die Deutsche Telekom - wie berichtet - entsprechende Klauseln in ihren Verträgen eingebaut. Sollte die maximale Downstream-Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens zunächst auf nur noch 384 kBit/s sinken, ruderte die Telekom mittlerweile ein Stück weit zurück und will nun immerhin noch 2 MBit/s ermöglichen. Gedrosselt werden soll frühestens ab dem Jahr 2016.

Klage gegen 384-kBit/s-Drossel - Vorgehen gegen 2-MBit/s-Drossel wird geprüft

Die Klage der Verbraucher­zentrale bezieht sich allerdings noch auf die geplante Drosselung auf 384 kBit/s im Down- und Upstream. So heißt es im Klageantrag, der teltarif.de vorliegt:
"Die Beklagte [die Deutsche Telekom] wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Internet­zugangs­leistungen zu monatlichen Pauschal­preisen (Internet-Zugang mit Flatrate) mit den Produkt­bezeichnungen 'Call & Surf' mit Verbrauchern einzugehen (....): Datenvolumen - Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungs­geschwindigkeit auf 384 kBit/s (Down- und Upload) begrenzt. (...)"

Gegenüber teltarif.de haben die nordrhein-westfälischen Verbraucher­schützer bereits angekündigt, dass sie auch eine Drosselung auf 2 MBit/s - zumindest bei Anschlüssen mit hoher Bandbreite - für nicht akzeptabel halten. Man prüfe derzeit, ob man auch gegen die 2-MBit/s-Grenze juristisch vorgehen wird.

Weitere Meldungen zum Thema Datendrosselung

Weitere Artikel zur Deutschen Telekom