Genau hinsehen

Vodafone DSL Surf-Sofort-Paket: Anbieter entschärft Kostenfalle

Eigentlich kundenfreundliche Offerte hatte bislang unerfreulichen Haken
Von Marc Kessler

Dr. Sami Bdeiwi, Anwalt der Kanzlei volke 2.0 aus dem nordrhein-westfälischen Lünen, konnte einen seiner Mandanten jüngst erfolgreich gegen Vodafone verteidigen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az.: 32 C 600/12, Urteil vom 17.02.2013, rechtskräftig) schloss sich der Auffassung des Juristen an, dass die entsprechende Klausel unzulässig sei.

Im verhandelten Fall ging es allerdings um einen Kunden, dem DSL trotz mehrfacher Versuche nicht geschaltet werden konnte. Die von Vodafone angekündigte Widerspruchs-Mitteilung zum Surf-Sofort-Paket erhielt er indes nicht; Vodafone wollte anschließend Geld von seinem Nicht-DSL-Kunden für das kostenpflichtige Surf-Sofort-UMTS-Paket.

Richterin: Die Leistungen hängen voneinander ab

"Selbst wenn es sich, wie die Klägerin [Vodafone] vorträgt, bei den abgeschlossenen Verträgen (...) um voneinander unabhängige Verträge handeln sollte, werden die Leistungs­erbringungen (...) jedoch derart miteinander verbunden, dass der Tarif Surf-Sofort von der Existenz des DSL-Vertrags und der Möglichkeit der Bereit­stellung abhängt (...)", stellte das Gericht fest.

Gericht: Kunde müsste kostenpflichtigen Vertrag explizit annehmen

Und weiter: "Die Klausel ist überraschend (...), da sie nicht erkennen lässt, dass, solange der DSL-Anschluss bereitgestellt wird, also der kostenlose Surf-Sofort-Tarif genutzt werden kann, bei Nicht­bereitstellung die Klägerin ohne Weiteres auf den kostenpflichtigen Surf-Sofort-UMTS-Tarif umstellen kann."

Zudem befand das Gericht, die Klausel sei auch deshalb unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da der wesentliche Vertrags­bestandteil durch Vodafone geändert werde (kostenfreie Nutzung auf kostenpflichtige Nutzung), sei "eine ausdrückliche oder konkludente Annahme erforderlich. Schweigen des Kunden genügt insoweit nicht." Für die Umstellung auf Surf-Sofort UMTS müsse daher eine explizite Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgen.

Rat: Bei Kündigung unbedingt beide Verträge einzeln beenden

Diese letzten Ausführungen des Gelsenkirchener Amtsgerichts ließen sich auch auf den Fall der Umstellung nach Vertragsende übertragen - der Logik der Richterin zufolge müsste auch hier eine explizite Zustimmung des Kunden erfolgen. Wer indes einen Rechtsstreit mit Vodafone scheut, sollte darauf achten, dass er - sofern er bei Bestellung seines DSL-Pakets "Surf-Sofort" mitbestellt hat - im Falle einer Kündigung dieses Paket unbedingt explizit (mit-) kündigt und sich bestenfalls eine schriftliche Bestätigung darüber geben lässt. Und die Kündigung selbst schickt man am besten per (Übergabe-) Einschreiben an den Düsseldorfer Anbieter.

Vodafone hat kritisiertes Verhalten stillschweigend geändert

Der Konzern hat, teilt er uns heute mit, sein Procedere schon eine ganze Weile lang stillschweigend verändert, dies bislang aber nicht öffentlich und auch nicht in seinen Preislisten oder Informations-Dokumenten (InfoDoks) kommuniziert. "Zum einen wird bei ausbleibender DSL-Schaltung die mitgelieferte Mobilfunk-Karte in eine WebSessions-Variante ohne monatliche Basispreise umgewandelt", schreibt uns Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. "Das gleiche gilt, wenn der Kunde zum Laufzeitende versehentlich nur den Festnetz-, nicht aber den Mobilfunk-Vertrag kündigt. Auch hier erfolgt eine Umstellung in die WebSessions."

Neue Regelung soll in Kürze auch offiziell kommuniziert werden

Auf diese Art und Weise stelle man sicher, "dass Kunden nicht ungewollt in einen kostenpflichtige Daten-Tarif laufen. USB-Stick und Daten-SIM sind aber dank Vodafone WebSessions weiterhin nutzbar." In Kürze, so Höpken gegenüber unserer Redaktion, werde man dieses Vorgehen nun auch offiziell in den entsprechenden Dokumenten und Fußnoten verankern. Bis dahin sollten sich kündigungswillige Kunden sicherheits­halber an die oben beschriebene Empfehlung halten.

Weitere Meldungen zum Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone

Weitere interessante Urteile bei teltarif.de