Digital

Digitaler Impfpass soll noch vor den Sommerferien kommen

Die Menschen in Deutsch­land sollen noch vor den Sommer­ferien in die Lage versetzt werden, einen voll­stän­digen Impf­schutz unkom­pli­ziert durch eine Smart­phone-App nach­zuweisen. Beschei­nigung soll als QR-Code kommen.
Von dpa /

Die Menschen in Deutsch­land sollen noch vor den Sommer­ferien in die Lage versetzt werden, einen voll­stän­digen Impf­schutz unkom­pli­ziert durch eine Smart­phone-App nach­zuweisen. Das verlau­tete heute aus Regie­rungs­kreisen. Die digi­tale Beschei­nigung soll den Betrof­fenen die Möglich­keit geben, schnell und fälschungs­sicher nach­zuweisen, dass sie voll­ständig geimpft sind und deshalb wieder bestimmte Grund­rechte in Anspruch nehmen zu können, etwa bei Urlaubs­reisen. Digitaler Impfpass kommt dieses Jahr Digitaler Impfpass kommt dieses Jahr
Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Die Zerti­fikate sollen dabei nicht zentral auf einem Server gespei­chert werden, sondern jeweils auf dem Smart­phone der Anwender. Menschen, die kein Smart­phone besitzen, erhalten zusätz­lich zu dem Eintrag im analogen gelben Impf­pass einen Ausdruck der digital einles­baren Impf­beschei­nigung als QR-Code auf Papier. Auch bei einem Verlust oder Wechsel des Smart­phones kann das Zerti­fikat über den ausge­druckten QR-Code erneut ins Handy einge­lesen werden.

Impf­beschei­nigungen in Impf­zen­tren und Arzt­praxen

Die digi­talen Impf­beschei­nigungen sollen in den Impf­zen­tren und Arzt­praxen ausge­stellt werden. Derzeit sucht die Bundes­regie­rung noch nach einem Verfahren, wie bereits voll­ständig Geimpfte ihre Beschei­nigung nach­träg­lich erhalten können. In der Bundes­regie­rung wird zudem noch disku­tiert, ob auch über­stan­dene Corona-Infek­tionen wie ein voll­stän­diger Impf­schutz gewertet werden. Dabei sei man noch auf Forschungs­ereb­nisse ange­wiesen, hieß es.

Wie bereits zuvor im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union zu lesen war, wird der digi­tale Impf­pass in Deutsch­land unter der Führung des ameri­kani­schen Tech­nolo­gie­kon­zerns IBM entstehen. Betei­ligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwä­bische IT-Dienst­leister Bechtle und Govdi­gital, ein genos­sen­schaft­licher Zusam­men­schluss von zehn IT-Dienst­leis­tern der öffent­lichen Hand.

Impf­nach­weis in Corona-App oder sepa­rate App

Ähnlich wie bei der offi­ziellen Corona-Warn-App des Bundes soll die Entwick­lung des Systems als Open-Source-Projekt program­miert und trans­parent gemacht werden. Der Impf­nach­weis soll dann entweder in der Corona-Warn-App oder einer sepa­raten Anwen­dung hinter­legt werden, die von der IBM program­miert wird. Impfpass soll künftig digital verfügbar sein Impfpass soll künftig digital verfügbar sein
picture alliance/dpa/Landratsamt Altoetting |
Entgegen den ursprüng­lich disku­tierten Konzepten soll bei der Lösung nicht auf die Verschlüs­selungs­technik von so genannten Block­chains gesetzt werden, sondern auf tradi­tio­nelle Verschlüs­selungs­technik.

EU-weite Aner­ken­nung des Impf­nach­weises

Der deut­sche Impf­pass soll kompa­tibel sein mit dem Covid-Zerti­fikat, an dem im Moment auf EU-Ebene gear­beitet wird. Die EU-Staaten hatten dazu heute ihre Posi­tion für die Verhand­lungen mit dem Euro­papar­lament fest­gelegt, wie die Deut­sche Presse-Agentur aus Diplo­maten­kreisen erfuhrt. Das Doku­ment soll Impfungen, Ergeb­nisse zuge­las­sener Tests und Infor­mationen zu über­stan­denen Infek­tionen fest­halten und EU-weit aner­kannt werden. Vor allem Urlaubs­länder wie Grie­chen­land oder Spanien, deren Wirt­schaft stark vom Tourismus abhängt, hatten sich dafür einge­setzt.

Das Zerti­fikat soll kosten­frei ausge­stellt werden, wie aus der Posi­tion der EU-Staaten hervor­geht. Welche Vorteile - etwa Quaran­täne-Befreiung - die EU-Staaten gewähren, sollen die Länder selbst entscheiden können. Die jewei­ligen Länder sollen zudem selbst fest­legen, ob sie auch Impfungen mit Präpa­raten aner­kennen, die nur in bestimmten Ländern, aber nicht in der gesamten EU zuge­lassen sind - beispiels­weise das russi­sche Sputnik V. Die Regeln sollen zunächst für zwölf Monate gelten. Das Euro­papar­lament könnte Ende des Monats seine Posi­tion fest­legen, anschlie­ßend dürften die Verhand­lungen mit den EU-Staaten beginnen.

Die Corona-Warn-App kann bald auch Ergeb­nisse von Schnell­tests und den Impf-Status des Nutzers erfassen. Die Version 2.0 der Anwen­dung wird Mitte April erwartet.

Mehr zum Thema Gesundheit