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EU plant Internetsperren gegen Kinderpornografie

Die Suche nach entsprechenden Inhalten soll strafbar werden
Von dpa / Lars Hessling

Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Internetsperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen", schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Internet-Portal der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Sie will den Entwurf der Richtlinie heute in Brüssel vorstellen. Würde sie realisiert, müsste Deutschland jene Internetsperren einführen, von denen sich die schwarz-gelbe Regierung gerade verabschiedet hatte.

Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten", schreibt Frau Malmström weiter. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."

Beweise sollen nicht auf dem Rechner des Straftäters liegen müssen

Die Flagge der europischen Union Die EU will Kinderpornografie im Internet stärker bekämpfen.
Grafik: EU
Der Richtlinienentwurf, der der FAZ vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming, der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst. Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos "streamen", sie also in Echtzeit abrufen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.

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