amtlich

Köhler unterzeichnet Gesetz zu Kinderporno-Sperren im Netz

Präsident hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Von AFP /

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das umstrittene Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. "Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", die den Präsidenten an einer Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, hieß es in einer Erklärung. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfen werde.

Die Bundesregierung ist inzwischen von dem noch von der großen Koalition beschlossenen Vorhaben abgerückt, kinderpornografische Webseiten im Internet zu sperren. Die - im Gesetz vorgesehenen - Sperren sollen daher nicht umgesetzt werden. Stattdessen hatte die Regierung dem Bundespräsidenten mitgeteilt, sie wolle sich auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen. Zugangssperren sind umstritten, weil Kritiker darin einen Einstieg in die Internet-Zensur sehen.

"Die schwarz-gelbe Bundesregierung versinkt im Chaos. Sie hatte weder einen Plan, wie das vermurkste Gesetzesvorhaben aufgehoben werden konnte, noch liegt das angekündigte Löschgesetz bislang vor", erklärte der Internet-Experte der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, in Berlin. Notz begrüßte aber, dass Köhler mit seiner Unterschrift nun den Weg dafür freigemacht habe, das umstrittene Gesetz wieder zu beerdigen. Allerdings müsse die Koalition dies jetzt auch tun, da sonst Internet-Provi der eben doch zur Sperrung von Seiten verpflichtet wären.

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