Transparenzgesetz

Preis und Datenrate: Diese Infor­mationen erhalten Kunden künftig

Die Bundesnetzagentur hat erste Entwürfe vorgelegt, wie die Transparenz-Informationen der Anbieter künftig auszusehen haben. Die Kunden sollen damit auf einem Blatt übersichtlich alle Informationen zum Tarif bekommen.
Von Thorsten Neuhetzki

Die BNetzA will Meinungen zu ihren Entwürfen Die BNetzA will Meinungen zu ihren Entwürfen
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Ab dem Sommer müssen Festnetz- und Mobilfunkanbieter besser über ihre Anschlüsse informieren. Im Rahmen der Transparenzverordnung muss der Kunde so verbindliche Informationen zu seiner Datenrate beim Anschluss, den Preisen und dem Datenvolumen bekommen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt einen ersten Entwurf der Produktinformationsblätter vorgelegt und um Kommentierungen gebeten. Diese sind von Jedermann erwünscht. Die BNetzA will Meinungen zu ihren Entwürfen Die BNetzA will Meinungen zu ihren Entwürfen
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Das ist der Hintergrund

Die Verordnung tritt im Juni in Kraft. Sie verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel , dem Verbraucher "eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen". Dabei sollen die neuen Produktinformationsblätter helfen, die die Anbieter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Nach Angaben der BNetzA muss das Produktinformationsblatt unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten informieren. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Damit es nicht zu einem neuen Chaos kommt, soll es eine einheitliche Darstellung der Informationsblätter geben. Diese hat die BNetzA nun für die verschiedenen Vertragstypen entwickelt. Sie bietet allen [Link entfernt] - ausdrücklich auch der Öffentlichkeit und somit den Verbrauchern - die Möglichkeit, zu diesen Muster-Produktinformationsblättern bis zum 6. Februar Stellung zu nehmen. So ließen sich auch noch Verbesserungen einarbeiten. Adressat ist die Bundesnetzagentur, Referat 216, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, auch erreichbar über 216-postfach(at)bnetza.de.

Wichtige Informationen auf den Produktblättern

Eines der Informationsblätter Eines der Informationsblätter
Screenshot: teltarif.de
Die zu gebenden Informationen richten sich nach dem Produkt, das verkauft wird. So soll ein Festnetzanbieter über die maximale und die durchschnittliche, aber auch die minimale Datenrate aufklären. Zumindest beim Minimal-Speed kann er es sich jedoch wohl einfach machen, und 1 kBit/s schreiben. Dann wäre er zumindest rechtlich auf der sicheren Seite - ob die Kunden das gut heißen, steht auf einem anderen Blatt. Informiert werden soll auch, ab wann der Zugang gedrosselt wird und welche Preise mit und ohne Hardware und im Rahmen der Mindestlaufzeit und danach anfallen.

Beim Mobilfunkmarkt scheint der Gesetzgeber großzügiger zu sein: Hier muss nur ein geschätzter Maximalwert angegeben werden, kein Durchschnitts- oder Minimalwert.

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